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Die beiden großen christlichen Kirchen und das liebe Geld - ein wahres
Armutszeugnis!
Nicht für die Kirchen - für diese ist es genau das Gegenteil: ein Zeugnis
unwahrscheinlichen, unglaublichen Reichtums! Ein Armutszeugnis ist es für die Anwendung
des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland: der im Grundgesetz verankerten Trennung
von Kirche und Staat!
Lesen Sie dazu die folgenden Artikel, und machen Sie sich kundig. Und wenn es Sie auch
stört, dass Sozialleistungen gekürzt werden, während die großen Kirchen weiter im Geld
schwimmen, so haben Sie 2 Möglichkeiten:
Sofern Sie noch in der Kirche sind: Treten Sie aus! Ihr Seelenheil
ist davon unbeeinflusst (oder wird sogar davon profitieren, wenn man bedenkt, wie fern
jeglicher ethischer und moralischer Vorstellungen die beiden Großkonzerne weitgehend
operieren!) - und wenn Sie etwas Gutes
tun möchten, gibt es für Ihr Geld viele bessere "Anlagemöglichkeiten"!
Wenn Sie bereits aus der Kirche ausgetreten sind oder ihr nie
angehört haben: Schreiben Sie Protestbriefe an Ihre Abgeordneten im Land- und/oder
Bundestag!
Video-DVDs und andere Informationen zum Thema Wirtschaft und Finanzen finden Sie hier:

Artikel-Übersicht:
Die finanzielle Verflechtung von Staat und Kirche
Gehälter von Klerikern
Hochschulen für Kirchenmusik: Der Staat zahlt, die Kirche
verschwendet
Was machen die Kirchen mit unserem Geld - ein Rundfunkbericht
Kirche und Geld
Meldungen zum Thema "Kirche und Geld" aus der Fachzeitschrift "Materialien und
Informationen zur Zeit" (MIZ) 1990-96
Provisonssatz von kirchlichen karitativen
Hilfswerken
Stadt zahlt für Renovierung kirchlicher Gebäude
Unterschlagungen, Grundstücksschiebereien,
Vetternwirtschaft bei der Caritas
Evangelische Kirche kassiert zu hohe Mieten
Kirche greift in Privatsphäre ein
Moderner Ablaßhandel
Katholische Kirche verdient an Anti-Baby-Pillen
Evangelische Kirche kassiert zu lange
Kirchensteuer
Die Kirche und ihr/Ihr Geld
Schulförderung der Kirchen und Arbeitgebermonopol bei
Kindergärten
Deutschland - der großzügigste "Kirchenstaat"
Kirchensteuer dient nicht der Sozialarbeit
Staat beugt sich den Kirchenwünschen
Der Staat zahlt, aber die Kirche schafft an
Kirchengeschäfte mit dem ideologischen Gegner
Sachsen bezahlt Kirchenverwaltung und
-gehälter
Studenten erarbeiten Marketingkonzept für die Konzerne
"Kirchen"
Der Staat zahlt auch für nicht denkmalgeschützte
Kirchenbauten
Kirche bezahlt Schweigegelder an DDR
Immer dreistere finanzielle Forderungen der
Kirchen an die öffentliche Hand
Kirchliches Kindergartenmonopol
Die Ungleichheit der Menschen
Kirchensteuer ist verhandelbar
Schönrederei der sozialen Aufgaben
Stadt München bezahlt für Evangelischen
Kirchentag
Kirche gewährt Darlehen an Kommune zur Finanzierung
ihrer eigenen Interessen
Staat bezahlt Werbemaßnahmen der "Konzerne
Kirche"
Der Kirchenhaushalt
Kirche "verhindert" Linderung der Not
Staat bezahlt noch heute für Enteignung von
Kirchenbesitz vor 400 Jahren
Privilegiertes Studium für Theologie-Studenten
Diskriminierung Andersgläubiger
Kirchenaustritt mindert die Staatsverschuldung
Katholischer "Geheimdienst" durch Steuern
finanziert
Kirchliche Familienpflege bezahlt der Staat
Geld stinkt nicht?
Staat zahlt für Ausbildung der Kirchenpresse
Kirche bekommt Film-Vermarktungsrechte für 10 % des
Investments
Geldgier der Kirche kennt keine Skrupel
Ausbildung der Theologen durch Staatsgelder
Katholische Kirche baut Wohlfahrtimperium mit fremden
Mitteln auf
Finanzierung des evangelischen Kirchentages
1995 durch den Staat
Der Staats soll die Sanierung kirchlicher Bauten mit
10 Mrd. DM unterstützen
Sind bayerische Ministerpräsidenten automatisch
Mitglied im Verein der "Grabesritter"?
Die öffentliche Hand finanziert katholische
(Missionierungs-?)Hilfsprojekte
Umweltverschmutzung im "Gotteshaus"
Bewusster Verstoß gegen Trennung von Kirche und
Staat
Kriminelle Energie der evangelischen Diakonie?
Papstbesuch enttäuscht in allen Belangen
Evangelische Kirche scheitert bei unverfrorener
Erberschleichung
Vorteilserschleichung der Caritas
Kirchensteuer bleibt absetzbar - und schadet der
Allgemeinheit
Arbeitsplätze und Kleriker-Gehälter
Absurder, verfassungswidriger Vorschlag der
Kirche
Rechtswidrige Verträge bringen Milliardengewinne
für evangelische Gemeinden
Ehrlicher Fernseh-Pfarrer Jürgen Fliege kostet die
evangelische Kirche 340.000 DM
"Geld ist Macht" - Der Sinn des Reichtums der
katholischen Kirche
1.) Kirchensteuereinnahmen 2000: 17,480 Milliarden DM netto (davon r.k.: 9,164; ev.: 8,316 Mrd.)
Ausgaben (lt. kirchl. Angaben, gerundet):
| Pfarrer u.a. kirchl. Personal |
60-70 % (r.k.: knapp 60%; ev.: über 70%) |
| Sachkosten, Verwaltung |
ca. 10 % |
| Kirchenbauten |
ca. 10 % |
| "Schule und Bildung" |
ca. 10 % (r.k.) (ev. für beide Bereiche |
| "Soziales und Caritatives" |
ca. 10 % (r.k.) insgesamt nur ca. 10%) |
davon Ausgaben für öffentliche soziale und Bildungsaufgaben:
r.k. Kirche: 8 - 9 % ev. Kirche: 6 - 7 %
Summe der Aufwendungen für öffentliche soziale Leistungen : ca. 1,2 Milliarden DM
2.) Öffentlicher Finanzierungsanteil bei Sozialeinrichtungen in kirchlicher
Trägerschaft
(Betriebskosten; zusätzliche freiwillige Zuschüsse der Kommunen nicht mitgerechnet):
| Kindergärten (Bayern) |
80% (Kommune u. Land je 40%; ohne 15% Elternbeiträge)
(Kindergarten-Finanzierung im Bundesdurchschnitt: Kommune/Land: 75 %, Eltern 15 %, Kirche 10 %) |
| Schulen (in Bayern) |
90% (Grund-, Haupt- und Sonderschulen 100%) |
| Krankenhäuser |
100% (durch Kassensätze; Investitionen zu 100% vom Staat) |
| Altenheime |
100% (ähnliche Regelung wie Krankenhäuser) |
3.) Öffentliche Finanzierung innerkirchlicher Einrichtungen
| kirchlicher Religionsunterricht an öffentlichen Schulen (bundesweit) |
4 800 Mio.DM |
| Priester- u. Theologenausbildung an Universitäten sowie Unterhalt kirchlicher Fachhochschulen |
1 100 Mio.DM |
| Staatszuschüsse aufgrund von Konkordaten u. Kirchenverträgen |
1 400 Mio.DM |
| Seelsorge an öffentlichen Einrichtungen (Militär, Polizei, Gefängnis, Anstalten) |
130 Mio.DM |
| Denkmalschutz für Kirchenbauten (nur Bund und Länder) |
270 Mio.DM |
| Ausgaben öffentlicher Rundfunkanstalten für rein kirchliche Sendungen |
300 Mio.DM |
Steuereinbußen wegen unbeschränkter Abzugsfähigkeit der
Kirchensteuer (laut Subventionsbericht der Bundesregierung) |
6 700 Mio.DM |
| Zwischensumme |
14 700 Mio.DM |
Nicht enthalten sind Zuschüsse von Kommunen, Kreisen, Bezirken, der
Bundesanstalt für Arbeit (ABM-Stellen) und vom Bundesamt für den Zivildienst,
das ca. 70 % der Kosten von Zivildienstplätzen trägt. Die Wohlfahrtsverbände
sparten z.B. 1988 durch Zivis 2,2 Milliarden DM; Caritas und Diakonisches Werk
profitierten davon zu rund 40 % (vgl. Frankfurter Rundschau, Dokumentation, 17.3.89).
Die Auflistung zu 3) ist unvollständig, weil niemals alle Haushaltsposten nach
versteckten Zuschüssen an die Kirchen zu durchforsten sind. Allein die Subventionen
der über 15.000 Kommunen werden auf über 5 Milliarden DM geschätzt. Dr. Carsten Frerk
beziffert in seinem Buch "Finanzen und Vermögen der Kirchen in Deutschland"
(Alibri-Verlag Aschaffenburg, 2002) die öffentlichen Subventionen für innerkirchliche
Zwecke auf 39 Mrd. DM (20 Mrd. Euro). Das heißt: Alle Steuerzahler - Kirchenfreie wie
Mitglieder - finanzieren interne Kirchenangelegenheiten mit einem Betrag mindestens in
Höhe der Kirchensteuer.
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Die Besoldung von Geistlichen der beiden Großkirchen entspricht der von
Staatsbeamten im höheren Dienst; Details sind in jeder Landeskirche bzw. Diözese
unterschiedlich geregelt. In beiden Kirchen werden Pfarrer zunächst nach A 13
(entspricht im
Grundgehalt einem Regierungsrat) und ab ca. dem 40. Lebensjahr fast überall
nach A 14 (= Oberregierungsrat) eingestuft. Nur relativ wenige Geistliche steigen
nach A 15 (= Regierungsdirektor) oder A 16 auf. Zusätzlich sind aber folgende
Faktoren zu berücksichtigen:
Geistliche erhalten grundsätzlich ein volles 13. Monatsgehalt
und alle im öffentlichen Dienst üblichen Zuschläge (z.B. Urlaubsgeld, vermögenswirksame
Leistungen). Die Höhe der Zusatz-Einkünfte für besondere Dienste (z.B. Taufen,
Trauungen, Bestattungen, Religionsunterricht, Meßstipendien) hängt von der Regelung
in der einzelnen Diözese/Landeskirche ab.
Fast immer können Geistliche in einem Pfarrhaus o.ä. wohnen,
wo sie nur eine geringe Miete entrichten. Im Vergleich zum Normalbürger sparen sie
sich je nach Wohnort und Lage einen Mietaufwand von 500 bis 2500 DM. (Im Schnitt
etwa 1000 DM.) Diesen "geldwerten Vorteil" müssen sie zu Recht versteuern, denn er
ist dem Einkommen hinzuzurechnen.
Von den Bruttogehältern ist neben der Steuer nur noch ein
Eigenbeitrag zur Krankenversicherung von etwa 300 DM monatlich abzuziehen. Weitere
Sozialversicherungsbeiträge fallen nicht an.
Bei der Krankenversicherung, der Kfz-Haftpflicht und anderen
Versicherungsarten erhalten Pfarrer Vorzugstarife. Auch können sie bei einer
kirchlichen Bank ein gebührenfreies Gehaltskonto führen.
Wegen des allgemeinen Pfarrermangels steigen katholische
Kapläne in den meisten Diözesen relativ schnell nach A 14 der Besoldungstabelle
auf - in vielen Fällen sogar mit einer deutlich günstigeren Dienstaltersstufe als
im öffentlichen Dienst.
Die Kosten der kath. Pfarrhaushälterinnen werden zu 50 bis
75 % (je nach Bistum) aus Kirchensteuermitteln bezahlt, nur den Restanteil zahlen
die Pfarrer selbst.
Fahrten von und zur Arbeitsstelle werden voll erstattet;
andere Arbeitnehmer können sie lediglich von der Steuer absetzen.
Die Veranschlagung des monatlichen Pfarrer-Durchschnittseinkommens auf
9000 DM Pfarrers (in den westlichen Bundesländern, Stand 01.01.2001) ist eher noch
abgerundet, wie aus folgendem Beispiel eines 47jährigen oder älteren hervorgeht:
| Grundgehalt A 14 Endstufe |
7.963,09 DM |
| Familienzuschlag (vh. evang. Pfarrer ohne Kind) |
192,84 DM |
| anteiliges Urlaubsgeld |
41,66 DM |
| vermögenswirksame Leistungen |
78,00 DM |
| Zwischensumme |
8.275,59 DM |
| (ohne Kinderzuschläge von 164,98 bzw. [ab 3. Kind] 422,43 DM) |
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| Weihnachtsgeld anteilig |
ca. 680,00 DM |
| Ersparnis Dienstwohnung (durchschnittlich) |
1000,00 DM |
Das Ergebnis ist leicht nachvollziehbar. In der kath. Kirche
fallen in den meisten Diözesen noch diverse Zulagen an, die hier vernachlässigt
werden. Der Zuschuß zur Finanzierung von Pfarrhaushälterinnen ist ebenfalls nicht
mitgerechnet. Natürlich erhalten jüngere Pfarrer etwas weniger. Aber fast 90 %
der kath. Geistlichen sind aber älter als 47 Jahre und erhalten die Endstufe. Der
Altersschnitt ihrer evangelischen Kollegen liegt bei ca. 45 Jahren. Der genannte
Durchschnittsbetrag von 9000 DM ist auch dort eher vorsichtig veranschlagt.
Bischöfe werden i.d.R. vom Staat besoldet. In den westlichen Bundesländern
beziehen sie ein Gehalt gem. Besoldungsstufe B6 (13.202,69 DM), Erzbischöfe gem. B10
(18.256,57 DM). Ihr Monatseinkommen liegt incl. der Zulagen und dem 13. Gehalt bei
gut 16.000 bzw. 21.000 DM.
Rund zwei Drittel der Kirchensteuern werden für die Bezahlung von Pfarrern und
anderem Kirchenpersonal (ohne Caritas bzw. Diakonie) ausgegeben!
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Hochschulen für Kirchenmusik:
Der Staat zahlt, die Kirche verschwendet
(Süddeutsche Zeitung, 21.6.00)
Nach jahrelangem Tauziehen hat der Freistaat Bayern die
Umwandlung der Bayreuther
Fachakademie für evangelische Kirchenmusik in eine Fachhochschule genehmigt. Der
Jahresetat für die nur 35 Schüler und sechs Professoren steigt dadurch um 200.000
auf 1,65 Mio. DM; der Staat trägt davon 80 Prozent. So winzig die Hochschule ist -
unter den bundesweit 27 Ausbildungsstätten für Kirchenmusik sind 22 sogar noch
kleiner.
Der Bund für Geistesfreiheit warf dem Freistaat nicht nur einen Verstoß gegen
das Prinzip der Trennung von Staat und Kirche vor, sondern vor allem auch massive
Verschwendung von Steuermitteln. Deshalb will er auch den Bund der Steuerzahler
und die Landesrechnungshöfe einschalten. Die Ausbildung in Kirchenmusik, so der
bfg, lasse sich problemlos in die bestehenden staatlichen Konservatorien
integrieren. Wenn aber die Kirchen schon auf eigenen Ausbildungsstätten
bestünden, sollten sie sie auch allein finanzieren. Erst recht kein Verständnis
hat der bfg für die Vielzahl der kostenträchtigen Mini-Akademien. Eine
Zusammenlegung auf einige wenige größere Anstalten spare Kosten und stelle
auch kein Problem dar, weil viele Musiker sowieso weit von ihrer Heimat entfernt
studierten. In Bayreuth kommt mehr als die Hälfte von außerhalb Bayerns, einige
sogar aus dem Ausland.
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Freigeistige Betrachtungen, 30.04.2000
Was machen die Kirchen mit unserem Geld ?
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)
Verehrte Hörerinnen und Hörer,
vor kurzem beschwerte sich ein hoher Kirchenfunktionär am Sitz der Bundesregierung
in Berlin wegen der geplanten Steuerreform. Der evangelische Prälat meinte, wenn die
Erwerbstätigen weniger Lohn- und Einkommensteuer zahlen müßten, dann verringerten sich
auch die Einnahmen der Kirchen. Diese müßten dann soziale Dienste wie Kindergärten oder
Krankenhäuser an die öffentliche Hand abgeben.
Derartige Klagen sind nicht neu. Immer wieder warnten die Kirchen in den letzten
Jahren vor drohenden Einbußen bei den Kirchensteuern, um dann hinterher erfreut
feststellen zu können, dass die Einnahmen sogar gestiegen sind. Dabei verschweigen
die Kirchen geflissentlich, dass sich ihre Einnahmen zwischen 1968 und 1998 mehr als
verfünffacht haben, nämlich von 3,1 auf 16,3 Milliarden Mark. Das entspricht einer
durchschnittlichen jährlichen Zuwachsrate von 5,7 Prozent, also weit mehr als die
Inflationsrate oder die Steigerung der Arbeitnehmer-Einkommen. Trotzdem ist es zu
verstehen, dass die Kirchen, wie alle anderen Interessengruppen auch, bemüht sind,
sich selbst von der besten Seite zu präsentieren. Zu diesem Zweck erwecken sie den
Eindruck, sie seien gar nicht so reich wie immer behauptet, und außerdem bräuchten
sie die Kirchensteuern zur Finanzierung ihrer sozialen Einrichtungen. Aber es muß
auch erlaubt die Nachprüfung erlaubt sein, ob diese Selbstdarstellung der Wahrheit
entspricht.
Der Fairneß halber ist zu erwähnen, dass die kirchlichen Finanzexperten derartige
Behauptungen nie aufgestellt haben. Im Gegenteil: In mehr als einem Fall haben sie
sogar solchen Darstellungen ausdrücklich widersprochen. Der frühere Caritasdirektor
und Finanzdirektor der Erzdiözese Köln, Norbert Feldhoff, betonte zum Beispiel in der
Kirchenzeitung seines Bistums, dass die Kirchensteuer nur zu einem sehr kleinen Teil
sozialen Zwecken zufließt. Wörtlich führte er aus:
"Vielfach geht man von falschen Tatsachen aus und operiert mit Scheinargumenten.
So wird der Kirche immer wieder unterstellt, sie benötige die Kirchensteuer, um ihre
umfangreiche Sozialarbeit zu finanzieren. Die Gegner der Kirchensteuer haben mit
diesem Argument leichtes Spiel, weil es in der Tat nicht stimmt und meines Wissens
auch noch nie von einem Kenner der Sache so vorgetragen worden ist. Wie wird die
Sozialarbeit der Kirche tatsächlich finanziert, und welche Rolle spielt dabei die
Kirchensteuer?
Die meisten Sozialeinrichtungen "verdienen" die Mittel, die sie benötigen, als
Leistungsentgelte (beispielsweise über Pflegesätze), und die Finanzierung ist durch
staatliche Kostenträger weithin gesetzlich geregelt. ... Kirchliche soziale
Einrichtungen werden nach denselben Regeln finanziert wie die der Kommunen. Trotz
der klaren gesetzlichen Bestimmungen muß allerdings auch hier in manchen Fällen
das Bistum aus Kirchensteuermitteln helfen. Kaum eine Kapelle in diesen
Sozialeinrichtungen wäre ohne Kirchensteuerzuschuß finanzierbar." (Quelle:
(1) KNA, 21.9.90; Kirchenzeitung des Erzbistums Köln, 21.9.90)
Damit sind einige Tatsachen richtiggestellt:
Wer behauptet, die Kirchensteuer sei nötig für die kirchliche
Sozialarbeit, hat entweder keine Ahnung oder sagt wissentlich die Unwahrheit.
Kirchliche Krankenhäuser und Altenheime finanzieren ihren
Betrieb genauso wie öffentliche oder freie Träger völlig ohne Kirchensteuermittel.
Lediglich für Kapellen leistet die Kirche einen kleinen Zuschuß. Aber es besteht
auch kein Zweifel, dass diese nicht zur notwendigen medizinischen Ausstattung eines
Krankenhauses gehören. Daher ist es schon ein großes Zugeständnis des Staates, dass
er sich überhaupt an der Einrichtung von Krankenhauskapellen mit beteiligt.
Die Behauptung, die Kirche müsse Krankenhäuser aufgeben,
wenn die Kirchensteuern weniger werden, ist als blanke Unwahrheit entlarvt, und
es darf gerätselt werden, was einen hohen Würdenträger überhaupt zu einer solchen
Aussage bewegt, von der er doch wissen muß, dass sie einer Nachprüfung nicht
standhält.
In fast allen Fällen sind gar nicht die Kirchen Träger
sozialer Einrichtungen, sondern rechtlich selbständige Vereine (meist das
Diakonische Werk und die Caritas). Diese finanzieren sich völlig eigenständig
aus Leistungsentgelten, Kostensätzen der Sozialträger, öffentlichen Zuschüssen
und Spenden. Die Zuschüsse aus Kirchensteuern machen nur einen geringen Anteil
ihres Etats aus.
Wenn die evangelische Kirche also ihren Personalkostenanteil
mit rund 80 % der Ausgaben angibt, sind dort die sozialen Einrichtungen der Diakonie
eben gerade nicht enthalten. Vielmehr handelt es sich in erster Linie um Gehälter
von Pfarrern und Verwaltungspersonal. Und es darf an dieser Stelle schon einmal
die Frage in den Raum gestellt werden, ob ein Pfarrer wirklich ein Jahresgehalt
von durchschnittlich 100.000 Mark beziehen muß. In allen anderen Ländern um uns
herum, mit Ausnahme der Schweiz, verdienen Geistliche bedeutend weniger, ohne
dass sich dies zum Schaden der Kirche ausgewirkt hätte. Und es gibt ja auch bei
uns durchaus konservative Theologen und sogar Bischöfe, die die Wandlung der
Kirchen zu Konzernen beklagen, so etwa der Heidelberger Professor Gerhard Besier
in seinem Buch "Konzern Kirche" oder auch der Fuldaer Erzbischof Dyba, der wiederholt
meinte, die Kirchen in Deutschland seien fett und träge geworden. Vielleicht ist
das auch ein Grund, warum unter der halben Million Menschen, die in den letzten
zehn Jahren in Bayern aus der Kirche ausgetreten sind, auch viele gläubige
Christen waren. Der prominenteste unter ihnen, der tiefgläubige Golfspieler
Bernhard Langer, wurde nach seinem Austritt aus der katholischen Kirche im
November 1998 mit den Worten zitiert: "Die Kirche gibt zuviel Geld aus für
Denkmäler und zu wenig für die Armen." Dem kann nicht so leicht widersprochen
werden.
Bei solchen Sachverhalten werden Sie verstehen, liebe Hörerinnen und Hörer, warum
die Kirchen an einer wirklichen Durchleuchtung ihrer Finanzen noch viel weniger
interessiert sind als etwa die CDU an der Aufklärung ihrer schwarzen Konten. Manche
lassen sich vielleicht auch von den vielen Zahlen abschrecken, die beim Thema
"Kirche und Geld" unvermeidlich sind. Sie können aber das Manuskript beim Bund
für Geistesfreiheit in Fürth über Postfach bestellen.
Vor allem drei grundsätzliche Fragen werden Sie, liebe Hörerinnen und Hörer,
interessieren:
Wie werden die Kirchensteuern verwendet ?
Wie hoch ist der kirchliche Eigenbeitrag bei öffentlichen
sozialen Einrichtungen?
Wieviel zahlt der Staat für rein innerkirchliche
Angelegenheiten aus den allgemeinen Steuermitteln?
Dieser letzten Frage wird eine spätere Rundfunksendung
gewidmet sein. Aber so viel darf jetzt schon verraten werden: Der Staat zahlt
wesentlich mehr für rein innerkirchliche Zwecke an die beiden Großkirchen, als
diese umgekehrt dem Staat sparen. So gesehen käme es den Staat bedeutend
billiger, wenn er alle diese Einrichtungen selbst übernähme, dafür aber die
Finanzierung der Priester- und Theologenausbildung an den staatlichen
Universitäten oder die Besoldung der Bischöfe und Domkapitulare oder der
Militärgeistlichen einstellte. Dabei darf auch hier gefragt werden, ob ein
Bischof unbedingt 15.000 Mark oder ein Erzbischof sogar 20.000 Mark im
Monat verdienen muß. Es geht gewiß auch mit weniger.
Diese und noch eine Reihe weiterer Ausgaben werden aus allgemeinen Steuern finanziert.
Insgesamt erhalten die Kirchen etwa 15 bis 20 Milliarden Mark jährlich von der
öffentlichen Hand, nur für innerkirchliche Anliegen wohlgemerkt. Die Zuschüsse zu
kirchlichen Kindergärten sind darin also nicht enthalten. Das bedeutet im Ergebnis,
dass jeder Steuerzahler, auch wenn er der Kirche nicht angehört, aus allgemeinen
Steuern die Kirche mit einem Betrag in ungefährer Höhe der Kirchensteuer
unterstützt. Das Kirchenmitglied muß etwa den gleichen Betrag dann noch zusätzlich
in Form der Kirchensteuer berappen.
Wenn Sie noch Kirchenmitglied sind, werden Sie nun vor allem wissen wollen, wie
denn nun die Kirche die von Ihrem Einkommen abgezogenen Mitgliedsbeiträge verwendet
werden. Dazu sagen die Kirchen nur sehr wenig. Sie geben zwar Faltblätter mit einer
Jahresbilanz heraus, die aber fast nichts aussagt und vom Laien nicht nachprüfbar
ist. Im Gegensatz zu Aktiengesellschaften ist die Bilanzierungspflicht der Kirchen
auch nicht gesetzlich geregelt. Die Kirchen bestimmen also selbst, wieviel sie vor
ihren Mitgliedern offenlegen wollen. Und es gibt jede Menge von Möglichkeiten zur
Verschleierung. Dazu seien nur drei Beispiele angeführt.
Die veröffentlichten Jahresrechnungen geben nicht Aufschluß
über die Verwendung der Kirchensteuern, sondern der Gesamteinnahmen. Dazu zählen
zum Beispiel auch Staatszuschüsse, die zum Teil für soziale Projekte zweckgebunden
sind. Auf der Ausgabenseite ist dann im Bereich "Soziales" nicht mehr erkennbar,
welcher Anteil aus Kirchensteuern und welcher aus anderen Quellen, z.B. aus
Staatszuschüssen, Spenden oder Leistungsentgelten stammt. Ein besonders
anschauliches Beispiel dafür lieferte die letzte mir zugängliche Finanzstatistik
der Evangelischen Kirche Deutschlands: Der auf "Kirchliche Sozialarbeit" bzw.
"Diakonie" entfallende Anteil der Ausgaben wurde mit 21,8 % angegeben. Davon
waren aber mehr als zwei Drittel durch Zuschüsse der öffentlichen Hand und der
gesetzlichen Kostenträger sowie Entgelte der Betroffenen gedeckt. Der verbleibende
Eigenbeitrag machte gerade noch 7,05 % der Gesamteinnahmen aus und 11,7 Prozent der
Kirchensteuern.
Ein zweites Beispiel: Die Kirchen unterscheiden nicht
zwischen innerkirchlichen und öffentlichen sozialen Aktivitäten. Angebote, die
ausschließlich den eigenen Mitgliedern vorbehalten sind, dienen der
"Mitgliederpflege". Zu den öffentlichen sozialen Zwecken, die für die
Allgemeinheit gedacht sind und staatliche oder kommunale Einrichtungen
ersetzen, zählen vor allem der kirchliche Beitrag für Kindergärten oder
Sozialstationen.
Diese Unterscheidung ist von großer Bedeutung. Sonst könnte ein Unternehmen
seine Kosten für den Betriebsausflug oder die betriebliche Weihnachtsfeier
ebenso als "soziale Leistung" deklarieren, obwohl es nur die Pflege des
Betriebsklimas - und damit interne Interessen - im Blick hat.
Besonders aufschlußreich sind die Darstellungen der evangelisch-lutherischen
Landeskirche in Bayern. Noch 1991 hatte sie in einem allgemein zugänglichen
Faltblatt ihren Ausgabenanteil für (öffentliche) "Diakonie" auf ganze 6,3 %
beziffert. Dies war zwar ehrlich, erschien aber wohl vielen Kirchenmitgliedern
allzu bescheiden. In dem entsprechenden Faltblatt für 1994, also drei Jahre
später, wurde der Bereich "Diakonie" mit dem Posten "kirchliche Sozialarbeit"
zusammengefaßt, mit dem die rein innerkirchliche Mitgliederbetreuung gemeint ist.
Aber wer weiß das schon? Flugs stieg der Anteil auf das Fünffache an, nämlich auf
zufällig genau 30 Prozent. Doch dieser Sprung schien offenbar auch den
Verantwortlichen allzu übertrieben, denn nur zwei Jahre später halbierte
sich der Sozialanteil dann wieder auf 15,88 %. Nun weiß jeder, der mit
Haushaltswesen zu tun hat, wie wenig sich von einem Jahr zum anderen in
den Etats großer Körperschaften verändern kann, weil viele Ausgaben von
vornherein festgelegt sind, zum Beispiel durch die Personalkosten. Es
handelte sich also nur um eine Verschiebung von Haushaltsposten, die
beispielhaft zeigen, wie leicht die Öffentlichkeit irregeführt werden kann.
Und schließlich ein drittes Beispiel: Beim Bau kirchlicher
Kindergärten wird der Eigenanteil ganz selbstverständlich den sozialen Ausgaben
zugeschlagen. In Wirklichkeit handelt es sich aber um eine Investition, d.h.
um eine Umwandlung von Geld- in Sachvermögen, das ja nicht verloren geht. Dabei
machen die Kirchen bzw. ihr Sozialträger langfristig sogar ein vorteilhaftes
Geschäft: Während sie nur ein Drittel der Errichtungskosten zu tragen haben,
gehört ihnen nach einer Nutzungsdauer von 30 Jahren der Kindergarten zu 100
Prozent. Der ersatzlos verlorene Zuschuß von Kommune und Freistaat hat sogar
schon in mehreren Bundesländern den Landesrechnungshof auf den Plan gerufen.
Die Behörde, die gegen Fälle von Steuerverschwendung vorgeht, verlangt mit
Recht, dass die öffentlichen Geldgeber entsprechend ihrem Zuschußanteil zu
Miteigentümern bei Kindergärten werden.
Aber nun zurück zur Ausgangsfrage. Nach vielen Jahren der Recherchen, mit denen
der Autor dieses Beitrags 1986 begonnen hat, läßt sich eine grundsätzliche
Feststellung treffen: Nicht einmal die Kirchen selbst sind in der Lage, exakt
anzugeben, welcher Anteil der Kirchensteuern für soziale Zwecke ausgegeben wird.
Aber so viel läßt sich mit Sicherheit sagen: Weniger als zehn Prozent der
Kirchensteuern werden für öffentliche soziale Zwecke ausgegeben. Und selbst
wenn man die innerkirchlichen sozialen Leistungen mitrechnet, bleibt der
Anteil unter 15 Prozent. Das ergab sich aus den Recherchen innerkirchlicher
Experten. Rund zwei Drittel werden für die Bezahlung von Pfarrern und sonstigem
kirchlichem Personal ausgegeben. Wer also wegen der irrigen Annahme in der Kirche verblieben ist, die Kirchensteuer komme im wesentlichen sozialen Zwecken
zugute, sollte sich folgende Alternative überlegen: Wer sich die Kirchensteuer
spart, aber 20 Prozent davon für einen sozialen Zweck spendet, tut damit mehr
für das Soziale als zuvor und hat sogar noch den Vorteil, selbst entscheiden
zu können, welche Organisation und welcher Zweck damit gefördert werden soll.
Der Eigenanteil kirchlicher Träger beim Betrieb von Kindergärten liegt bei
10 Prozent, bei Sozialstationen wird er mit 12 Prozent angegeben. Kirchliche
Altenheime und Krankenhäuser finanzieren sich völlig ohne Kirchensteuermittel.
Den Staat käme es bedeutend billiger, sämtliche kirchlichen Eigenanteile an
Sozialeinrichtungen - bundesweit etwa 1,5 Milliarden Mark - selbst zu
übernehmen, dafür aber die Kirchensteuer nur noch mit der Hälfte ihres
Betrags als steuerlich absetzbar anzuerkennen. Mit den Mehreinnahmen von
gut zwei Milliarden DM verbleibt unter dem Strich sogar noch ein Plus von
einer halben Milliarde, das zur Stärkung öffentlicher Sozialeinrichtungen,
z.B. im Bereich der Altenpflege, genutzt werden könnte.
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Das Thema gliedert sich in drei Aspekte:
Wie verwendet die Kirche ihre Mitgliedsbeiträge
(Kirchensteuer)?
Was leistet die Kirche für die Öffentlichkeit/den Staat?
Was zahlt der Staat für den innerkirchlichen Betrieb?
Frage 1 interessiert Kirchenfreie nur am Rande, denn jede
Vereinigung kann mit ihren Mitgliedsbeiträgen grundsätzlich machen, was sie
will. Die einzige Forderung der Nichtmitglieder: Die Kirchen sollen - wie
jede andere Organisation auch - ihre Beiträge selbst einziehen.
Aufklärung ist aber nötig, denn die meisten Kirchenmitglieder wissen nicht,
wofür ihre Kirchensteuer verwendet wird. Der weitaus größte Teil wird für
Gehälter von Pfarrern und direktes Kirchenpersonal (ohne Sozialbereich!)
ausgegeben, nur höchstens acht Prozent für öffentliche Sozialaufgaben.
Die Fragen 2 und 3 sind einander gegenüberzustellen. Resultat: Der Staat
leistet weit mehr an die Kirchen als umgekehrt - auch mit den Steuergeldern
der Kirchenfreien. Der Eigenanteil kirchlicher Kindergarten- u. Schulträger
differiert je nach Bundesland. In Bayern liegt er unter 7 %, wenn Elternbeiträge
und die indirekte Staatssubvention aufgrund der steuerlichen Absetzbarkeit der Kirchensteuern berücksichtigt werden. Oft verringert sich der Eigenanteil noch
weiter durch zusätzliche freiwillige Zuschüsse der Kommunen.
Folgerung: Jeder Kirchensteuerzahler sollte sich zunächst zwei grundsätzliche Fragen stellen:
Bin ich Christ im Sinne der Kirchenlehre?
(ja - teils,teils/unentschieden - nein)
Bejahe ich die "real existierende" Kirche?
(ja - teils,teils/unentschieden - nein)
Nur wenn beide Fragen eindeutig mit "ja" beantwortet werden
können, macht das Zahlen des Kirchen-Mitgliedsbeitrags Sinn. Religiös
uninteressierte oder gar ungläubige Taufschein-Mitglieder und auch religiöse,
aber mit der Kirche nicht einverstandene Christen sollten hingegen bedenken:
Wer als Säugling z.B. bei der CSU angemeldet würde und als Erwachsener immer
noch jeden Monat 30 oder 50 EUR Beitrag zahlte, obwohl er die Partei gar nicht
wählt, würde von seinen Kollegen wohl als schizophren angesehen. Und hier?
Jeder mag für sich beurteilen, ob er sich bezüglich seiner Kirchenmitgliedschaft
nicht in einer vergleichbaren Lage befindet
Kirchensteuerzahler entrichten z.Zt. durchschnittlich 500 EUR pro Jahr. Im
Lauf des Arbeitslebens sind das in der Regel zwischen 20.000 und 30.000 EUR
Kirchensteuern, etwa soviel wie ein Jahresgehalt. Wer Kirchensteuern zahlt,
arbeitet also ein Lebensjahr (oder eine Stunde pro Woche, einen halben Tag
pro Monat, sechs Arbeitstage im Jahr) nur für die Kirche. Einschließlich Zinsen
beläuft sich die Kirchensteuersumme nach 40 Jahren je nach Zinssatz auf 100.000
bis 150.000 EUR - nach heutigem Geldwert! (Dabei stiegen die Kirchensteuern
in der Vergangenheit sogar noch stärker als die Inflationsrate.) Wer sich die
Kirchensteuer zeitlebens spart, kann sich also im Alter allein aus den Zinsen
dieses Vermögens eine komplette Rente leisten.
Nur 8 % der Kirchensteuern kommen sozialen Zwecken zu. Viele halten es daher
für logisch, sie einzusparen und zum Teil gezielt für soziale Anliegen eigener
Wahl einzusetzen. Warum auch nicht?
Die Daten wurden von kompetenten kirchlichen Stellen nicht bestritten, in
den letzten Jahren sogar vielfach bestätigt, z.B. von WiSo (ZDF, 4.3.92),
Monitor (ARD, 11.5.92 u. 24.2.94), dem Spiegel (10.1.94 u. 6.3.95),
Focus (30.12.96) sowie innerkirchlich in der Kirchenfunksendung Die Kirche
und die Kohle (BR III, 28.5.92), in Weltbild (11.1.91), in der
Kirchenzeitung der Erzdiözese Köln (21.9.90) durch den Finanzdirektor und
Generalvikar Feldhoff, in Doppelpunkt (ZDF, 29.4.93) durch den Paderborner
Theologieprofessor Eicher, vom Kirchenfinanzexperten Peter Wingert in der
Fernsehdokumentation Die Wohlfahrts-GmbH (ARD, 3.11.94), in der
Dokumentation Die Kirche und ihr Geld vom Münchner Evangelischen
Kirchentag vom 26.5.90 u.a. In den letzten Jahren vermieden die Kirchen
offizielle Angaben, um das Thema aus der Diskussion zu bringen, doch alle
Andeutungen ergaben übereinstimmend, dass der Ausgaben-Anteil für Soziales
seit 1995 sogar noch gesunken ist (vgl. Panorama, 17.10.2002).
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(1250) München. Die (zumeist kirchlich gesteuerten) karitativen
Hilfswerke helfen sich
oft selbst am besten. Dies stellte sich bei einem Verfahren vor dem Bayerischen
Verwaltungsgerichtshof gegen ein dubioses Unfallopfer-Hilfswerk heraus. So bezahlt der
Malteser Hilfsdienst den umstrittenen Haustür-Mitgliederwerbern 40 bis 50 Prozent eines
Jahresbeitrags als Provision. Das Rote Kreuz (mit 60%), der Arbeiter-Samariter-Bund
(mit 65%) und das Johanniter-Unfall-Hilfswerk (mit 85% eines Jahresbeitrags) zahlen
an die Drücker-Kolonnen sogar noch höhere Provisionen. (Süddeutsche Zeitung, 18.1.90)
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(1309) Schlüchtern. Die Stadt Schlüchtern zahlt für die Renovierung
der evangelischen Kirche im Stadtteil Breitenbach nicht nur die ursprünglich bewilligten
70.000 DM, sondern ist auch bereit, die Kosten für nachträglich entdeckte Schäden zu
übernehmen. Die gesamten Subventionen für den Kirchenbau belaufen sich damit auf
voraussichtlich über 200.000 DM. (Kinzigtal-Nachrichten, 1.10.90)
Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten kritisierte diese großzügige
Zuwendung der verschuldeten Kommune zugunsten einer reichen Organisation für deren
interne Zwecke und stellte die Frage, warum die Stadt überhaupt Eigentümerin (und
Baulastträgerin) eines Gotteshauses sei, wenn andererseits nur die Kirche den Nutzen
habe. (Kinzigtal-Nachrichten, 9.10.90)
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Unterschlagungen, Grundstücksschiebereien,
Vetternwirtschaft bei der Caritas
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)
(1310) München. Die Caritas machte durch "Unterschlagungen,
Grundstücksschiebereien, Vetternwirtschaft" (Zitat Quick) bei Immobiliengeschäften
ein weiteres Mal von sich reden. (Vgl. MIZ 3-4/89, S.53; MIZ 1/88,S.40; MIZ 1/87, S.33)
1979 verkaufte die Caritas ein 30.000 Quadratmeter großes Grundstück für 800.000 Mark
(26 DM pro qm) an seinen Architekten Volz. Dieser brauchte jedoch den Großteil des
Kaufpreises erst dann zu zahlen (laut Kaufvertrag "ohne Beilage von Zinsen"), wenn er
einzelne Parzellen weiterverkauft hatte; für die Baugenehmigung hatte bereits die Caritas
gesorgt. Bis Anfang 1981 hatte der Architekt bereits acht Baulandparzellen zu
Quadratmeterpreisen von 109 bis 246 DM weiterverkauft und damit für ein Viertel des
Grundes (7778 qm) bereits fast das Doppelte des ursprünglichen Gesamtkaufpreises
(1.555.000 DM) kassiert.
1986 erwies er sich dafür dankbar: Für 600.000 DM erwarben er und ein Schwager
des für Immobiliengeschäfte zuständigen Caritas-Finanzdirektors Kett ein Objekt
in Gröbenzell. Nur sechs Wochen später gab er seinen 300.000-Mark-Anteil für nur
110.000 an den Caritas-Direktor ab. Drei Jahre später stießen Kett und sein
Schwager das Objekt mit sattem Gewinn (für nunmehr 900.000 DM) wieder ab -
an die Caritas! (Süddeutsche Zeitung, 10.10.90; Quick, 27.9.90)
Doch damit nicht genug: In Rimsting/Chiemsee wurde ein auf zwei Millionen Mark
geschätztes Ufergrundstück samt Landhaus, das der wohltätigen Organisation vererbt
worden war, für nur 520.000 DM verkauft - von Caritas-Direktor Kett an dessen
Freund und Bauunternehmer Schiedermeier. (Dieser hatte zufälligerweise auch einige
lukrative Aufträge von dem karitativen Verband erhalten.) Kurz darauf stellte sich
aber heraus, dass der beglückte Käufer seinem Freund Kett eine Einlieger-Ferienwohnung
in dem Haus überlassen hatte. Kett wurde inzwischen auf einen anderen Posten
versetzt; für eine Entlassung oder gar die Einleitung strafrechtlicher Schritte
sah man bei der Wohlfahrtsorganisation keinen Grund.
Verschiedene Pfarrgemeinden weigerten sich nach Aufdeckung der Skandale, an
Caritas-Straßensammlungen mitzumachen, darunter die Gemeinde eines aufmüpfigen
Geistlichen, der 1980 bereits einmal für sechs Monate in den einstweiligen
Ruhestand versetzt worden war. (Sein damaliger Frevel: Er hatte sich geweigert, den
obligatorischen Peterspfennig an den Vatikan zu überweisen!) Insgesamt gingen
die Erträge der Caritas-Straßensammlung im Herbst 1990 in Bayern um 20 % zurück,
in München sogar um 30 %. (Augsburger Allgemeine, 18.9. und 16.11.90)
Unterdessen kam heraus, dass der bayerische Ministerpräsident Streibl das Grundstück,
das er in bester Münchner Wohnlage von der Caritas erworben hatte (vgl. MIZ 3-4/89,
S.53), erst ein Jahr später bezahlt hat, nachdem er das Grundstück bereits
weiterveräußert hatte. Das Hilfswerk schenkte Streibl dadurch Zinsen in Höhe von
"mehr als 100.000 Mark" (laut SPD-Experten Naumann).
Streibl sah sich gezwungen, die Immobilie wieder abzustoßen, nachdem die Münchner
Abendzeitung den Deal aufgedeckt hatte und später ruchbar wurde, dass das Grundstück
gar nicht auf dem freien Wohnungsmarkt angeboten worden war. Oberbürgermeister
Kronawitter hatte der Caritas daraufhin nach Anhörung von Experten eine Nachzahlung
von mehreren hunderttausend Mark gefordert. Für die Münchner SPD-Stadtratsfraktion
war sogar "der Punkt erreicht, wo das städtische Revisionsamt das Geschäftsgebaren
des Katholischen Caritasverbandes der Erzdiözese München und Freising prüfen muß".
Immerhin erhalte der Verband erhebliche Zuschüsse aus den Steuermitteln der Bürger.
"Ein Wohlfahrtsverband, der seine Eigenmittel durch Unterwertverkäufe und
Überwerteinkäufe vorsätzlich schmälert, stellt seine Berechtigung, städtische
Zuschüsse zu erhalten, in Frage." (Süddeutsche Zeitung, 2./3.10.1990)
Streibl selbst verwahrte sich vor der bayerischen Landtagswahl vehement gegen
solche Vorwürfe. Kurz danach bestätigte jedoch die Deutsche Allgemeine Treuhand
AG bei einer Sonderprüfung aller 80 Caritas-Immobilientransaktionen seit 1979
im Bereich der Erzdiözese genau diesen Sachverhalt, so dass sogar Ordinariatssprecher
Röhmel kleinlaut zugeben mußte, dass auch in diesem Fall "nicht mit der nötigen
Fachkompetenz zur Erzielung eines höheren Erlöses verhandelt worden ist".
(Süddeutsche Zeitung, 29./30.9.90; Augsburger Allgemeine, 16.11.90)
Die Caritas beschäftigt 351.500 festangestellte Mitarbeiter (mehr als die
Bundespost) in 30.000 Einrichtungen, darunter 4.500 Krankenhäuser, 5000 Altenheime
sowie 12.000 Kindertagesstätten und Jugendheime. Da der Bundesverband in viele
kleine selbständige Einheiten aufgeteilt ist, fehlt sowohl ein Gesamtetat als
auch eine umfassende Kontrolle der Caritas-Milliarden.
In München sind 3500 Personen in 315 Einrichtungen beschäftigt. Der Jahresetat
von rund 200 Millionen DM wird zum größten Teil von Kostenerstattungen der
Krankenkassen, Sozialhilfe, Elternbeiträge und Staatszuschüsse getragen. Selbst
Finanzchef Neubauer räumt ein, nur "ein Viertel" des Etats entfalle auf
"Spenden, Sammlungen, Erlöse aus Erbschaften und Kirchensteuern". (Quick, 27.9.1990)
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(1333) Augsburg. Acht Jahre lang kassierte die evangelische Kirche
als Eigentümerin eines Mietshauses überhöhte Mieten, weil sie die Nebenkosten einer
für kirchliche Zwecke genutzten Wohnung den 20 übrigen Mietern aufbürdete. Als der
Fehler aufkam, wollte sie jedoch nur die Hälfte der zuviel entrichteten 80.000 DM
zurückzahlen; die anderen Ansprüche seien verjährt. Eine Mieterin erhob daraufhin
Klage. Nachdem die Lokalpresse den Skandal aufgriff und der örtliche Bund für
Geistesfreiheit das Geschäftsgebaren der Kirche in einem Leserbrief als "knallhart"
und unmoralisch anprangerte, sahen sich die Protestanten zum Einlenken genötigt:
Nach einer Erörterung auf höchster Landesebene bot der Augsburger Oberkirchenrat
einen außergerichtlichen Vergleich an, in dem er 90% der strittigen 2000 DM und
die gesamten Prozeßkosten übernahm. Über den plötzlichen Sinneswandel vereinbarte
die Konferenz der Oberkirchenräte und des Landesbischofs zwar Stillschweigen,
jedoch sickerte durch, dass die Angst vor entsprechenden Aktivitäten des Augsburger
bfg eine wesentliche Rolle spielte. Ob nun auch die übrigen Mieter zu ihrem Recht
kommen, blieb allerdings offen. (Augsburger Allgemeine, 27.11., 5. und 18.12.90)
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(1341) Althegnenberg/Oberbayern. Einer allgemein anerkannten
Erzieherin wurde von bischöflichen Ordinariat Augsburg gekündigt, weil sie den
geschiedenen Vater ihres eineinhalbjährigen Sohnes geheiratet hatte. (Sie selbst
war nicht geschieden.) Auf die Rückfrage, ob es der Kirche denn lieber gewesen
wäre, wenn sie ihr uneheliches Kind allein erzogen hätte, gingen weder der
Ortspfarrer noch das Ordinariat ein. Der Gemeinderat Althegnenberg denkt nun
darüber nach, den Kindergarten kommunal zu führen, nachdem der kirchliche Träger
ohnehin nur 1500 DM im Jahr und die Kosten für die Fortbildung zuschießt.
(Augsburger Allgemeine, 6.12.90; Süddeutsche Zeitung, 5.12.90)
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(1349) Vatikanstadt/Hamburg. Der Einfallsreichtum des Heiligen
Stuhls beim Aufspüren neuer Einnahmequellen übertrifft alle bisherigen Vorstellungen.
Das Wirtschaftsmagazin Forbes enthüllte eine Fülle von Beispielen. So kostet ein
vom Papst unterzeichneter Segen mit repräsentativer Urkunde umgerechnet rund
5000 DM. Wesentlich teurer ist da schon ein Orden: Die höchsten Stufen (z.B.
Ordensstern zum Großkreuz des St.-Sylvester- oder des St.-Gregor-Ordens) sind
erst für 120.000 DM zu haben, einfachere Stufen hingegen schon für 50.000 DM.
Sogar Orden anderer Staaten (z.B. Großbritannien) vermittelt der Vatikan für
eine beträchtliche Vermittlungsgebühr von z.T. über einer halben Million Mark.
Der Preis für einen von der Kurie verliehenen Barontitel liegt bei mindestens
300.000 DM. Für eine Erhebung in den Fürstenstand verlangt der Heilige Vater bis zu 2,5
Millionen DM. Eine 15- bis 30minütige Audienz kostet rund 30.000 DM, wobei
Vatikan-Angestellte die Besucher filmen und ihnen anschließend die Videos
teuer verkaufen. Die Vermittlung all dieser Geschäfte liegt in der Hand des
päpstlichen Managers, Monsignore Giacomo Ugolini, der dem Bericht zufolge
auch schon Geldanlegern der US-Mafia ein Vatikan-Flugzeug für 50.000 DM plus
Charterkosten vermittelt und anschließend einem der ehrenwerten Herren mit dem
Titel eines Honorarkonsuls von San Marino diplomatische Immunität verschafft
hatte. (Ugolini stammt aus einer der führenden Familien San Marinos.)
Für den Ehrendoktortitel muß ein Umweg über den mit dem Vatikan verbundenen
Patriarchen der katholisch-melkitischen Kirche von Damaskus gewählt werden:
Dessen 1968 gegründete Lafayette University Aurora (USA) verleiht den Dr.h.c.
für eine Spende von etwa 50.000 Mark. Der Finanzberater und offizielle
Statthalter des melkitischen Patriarchen in Rom ist zufälligerweise -
Monsignore Giacomo Ugolini.
Eine weitere Geldquelle sind telefonische Papstbotschaften, die per
Anrufbeantworter wahlweise auf englisch, spanisch und italienisch erklingen.
Ein Teil der Telefongebühren kommt dem Heiligen Stuhl zugute. Damit diese
Masche jedoch funktionieren konnte und nicht gegen Gesetze des jeweiligen
Landes verstieß, kam die Kurie auf die Idee, die Anschlüsse im fernen
Australien zu ordern, wohin die Gebühren besonders teuer sind (was wiederum
den päpstlichen Profit mehrt). (Forbes, Heft 8/90, S.60ff.; Westdeutsche
Allgemeine Zeitung, 25.7.90; Süddeutsche Zeitung, 17.8.90)
Vom Vatikan wurde lediglich der Behauptung widersprochen, eine Papstaudienz
koste 30.000 DM; in Wirklichkeit sei sie billiger zu haben. (KNA, 26.10.90)
Anm. MIZ-Red.: Die unterschiedliche Darstellung beim Preis für Audienzen
liegt möglicherweise darin begründet, dass Forbes die Kosten inklusive
der Video-Aufnahmen angegeben hat, während der Vatikan diese nicht mitrechnet.
Von diesem unwesentlichen Detail abgesehen spricht allein schon die Tatsache
Bände, dass der Vatikan alle anderen Angaben des offenbar ausgezeichnet informierten
Wirtschaftsmagazins nicht dementiert hat. Die Machenschaften der Sindona,
Marcinkus, Gelli und Komplizen setzen sich also fort.
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(1351) Hamburg/Vatikanstadt. Die katholische Kirche hat
nach Recherchen des Fernsehmagazins Stern-TV an der Produktion von
Anti-Baby-Pillen verdient. Die Vatikanbank IOR habe bereits Ende der sechziger
Jahre die Aktienmehrheit an dem italienischen Pharma-Unternehmen Instituto
Farmacologico Serono besessen, das die Verhütungsmittel Luteolas und Luteonorm
produzierte - ausgerechnet seit jenem Jahr 1968, in dem der Papst durch die
Enzyklika Humanae vitae den Gebrauch solcher Mittel verdammt hatte. Chef von
Serono war damals ein Neffe von Papst Pius XII. (Tagesanzeiger Zürich, 22.11.90)
Kurz nach der Aufdeckung dieses Skandals wurde die katholische Kirche überdies
einer peinlichen Lüge überführt: Sie hatte die Darstellung des Stern-TV umgehend
dementiert, jedoch bestätigte ein Sprecher der jetzt in Genf ansässigen Firmenleitung
telefonisch noch einmal den Sachverhalt. Auch der Chef des jetzigen Gesamtkonzerns
bestätigte einer italienischen Wirtschaftsjournalistin, "dass der Vatikan bis Ende
der 60er Jahre die Mehrheit der Aktien an der Firma Serono besaß". Aus steuerlichen
Gründen, so die beiden Autoren Eckehard Sieker und Elke Groß, habe der Papst dann
entschieden, sein Vermögen umzustrukturieren. Bis 1970 sollten die Aktienanteile
des Vatikan an Serono demnach an die Banca Unione veräußert werden, das allerdings
wiederum zu 73% der Vatikanbank IOR (16%) und dem engen Vatikan-Vertrauten Michele
Sindona (57%) gehörte. Als dieses Geldinstitut 1974 bankrott ging, stellte die
Mailänder Staatsanwaltschaft in einem Untersuchungsbericht jedoch fest, dass sich
Serono noch bis 1972 in päpstlicher Hand befand. (Frankfurter Rundschau, 26.11.90)
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(1415) Dresden. Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche
Sachsen hat eine Kirchensteuerregelung nach westlichem Muster eingeführt.
Demnach endet die Kirchensteuerpflicht beim Übertritt zu einer anderen
Religionsgemeinschaft mit Ablauf des Monats, bei "Scheidung von der
Landeskirche durch Kirchenaustritt" jedoch erst mit Ablauf des darauf
folgenden Monats, so dass die Kirche von Ausgetretenen länger kassiert,
als dies verwaltungstechnisch nötig wäre.
Der Steuersatz beträgt 9% der Einkommen- bzw. Lohnsteuer, höchstens aber
3,5% des zu versteuernden Einkommens (was Großverdiener bevorzugt) und
mindestens 7,20 DM jährlich. Außerdem ist ein Kirchgeld von jährlich 48 DM
für Berufstätige und 30 DM für Rentner zu entrichten; Schüler und Studenten
zahlen den Mindestsatz von 6 DM, ebenso nichtberufstätige Verheiratete.
Ist jedoch bei letzteren der Ehepartner konfessionslos, erhöht sich -
quasi zur Strafe - das Kirchgeld auf 12 DM. (Amtsblatt der EKD, 15.2.91,
S.76 ff.)
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(1417) Augsburg/Köln. Das Buch Die Kirchen und unser Geld
von Prof. Horst Herrmann sowie das vom Bund für Geistesfreiheit Augsburg
herausgegebene und von anderen kirchenkritischen Verbänden übernommene Flugblatt
Die Kirche und Ihr Geld haben den Kirchen schwer zugesetzt. Sowohl das Erzbistum
Köln als auch die evangelische Kirche in Bayern brachten Schriften mit dem
(nicht zufällig) fast gleichlautenden Titel Die Kirche und ihr Geld heraus, in
denen sie aus ihrer Sicht die Zahlung der Kirchensteuer zu rechtfertigen
versuchen. Die katholische Kirchenzeitung überschrieb zwei der fünf
Artikelfolgen unverhüllt mit dem aufschlußreichen Untertitel "Geld ist Macht".
(Kirchenzeitung der Diözese Augsburg, Okt. u. Nov. 1990; Süddeutsche Zeitung,
11.3.91)
In einem ähnlichen Rechtfertigungsartikel publizierte die katholische Zeitschrift
Weltbild (11.1.91) eine Etataufstellung mit den Durchschnittswerten von 17 Diözesen.
"Soziale Dienste und Gesamtkirchliche Aufgaben" machten 13,49% der Ausgaben aus;
wieviel davon auf öffentliche soziale Leistungen entfällt (und nicht auf rein
innerkirchliche Belange), war jedoch nicht zu entnehmen.
Noch aufschlußreicher ist die Dokumentation Die Kirche und ihr Geld über ein
Hearing vom 26.5.90 im Rahmen des Münchner Evangelischen Kirchentags. Der
Finanzreferent der Evangelischen Landeskirche teilte mit, dass 80 Prozent des
Landeskirchenhaushalts von 906 Millionen DM auf Personalausgaben entfallen.
Auf Nachhaken einer kirchlichen Sozialarbeiterin räumte er ein, dass darin
Mitarbeiter der Diakonie nicht enthalten sind. Für die gesamte Sozialarbeit
(einschließlich der innerkirchlichen Gemeindediakonie) bringe die Landeskirche
40 Millionen DM (= 4,4% des Kirchenhaushalts) auf. - In den Anhang des Dossiers
wurde auch die vom bfg Augsburg stammende Aufstellung über die finanzielle
Verflechtung von Staat und Kirche (vgl. MIZ 3-4/90, S. 4 u.5) aufgenommen.
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(1430) München. Die kulturpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion
im bayerischen Landtag, Karin Hiersemenzel, forderte in ungewöhnlicher Deutlichkeit
und mit bemerkenswerter Sachkenntnis einen Abbau finanzieller kirchlicher
Privilegien. Sie beanstandete besonders, dass kirchliche Grund- und Hauptschulen
in Bayern - im Gegensatz zu denen anderer Träger - zu 100 Prozent aus Steuermitteln
gespeist werden. Auch in den anderen Schularten bestehe keine völlige Gleichbehandlung:
Während alle kirchlichen Schulen sofort in die staatliche Förderung aufgenommen werden,
müssen andere zuerst (u. bei jeder Filialgründung erneut) ihre Qualifikation nachweisen.
Außerdem erhalten kirchliche Privatschulen (neben der Erstattung von 90 Prozent der
Lehrergehälter) einen Schulgeldersatz von 100 DM je Schüler und Monat, andere
Privatschulen jedoch nur 70 DM.
Eine besonders krasse Bevorzugung sieht die evangelische Landtagsabgeordnete darin,
dass Religionslehrer "an Kirchen und kirchlichen Genossenschaften" (also nicht
Privatschulen, sondern rein innerkirchlichen Einrichtungen) 1991 mit 5,5 und
1992 mit 5,8 Millionen DM aus Etatmitteln des Kultusministeriums vergütet werden.
Sie kritisierte auch den Anstieg der Konkordatsleistungen auf 97,2 (1991) bzw.
101,2 Millionen DM (1992) für Gehälter und Pensionen kirchlicher Würdenträger:
"Die Jahresrenten der Bischöfe und Erzbischöfe, der Weihbischöfe und Dignitäre
sollten doch wirklich eine Angelegenheit der Kirchen sein, die auch aus
Kirchensteuermitteln finanziert wird." Ferner verurteilte sie einen
geplanten Baukostenzuschuß an die Oberdeutsche Provinz der Jesuiten in Höhe
von 1,5 Millionen DM (u.a. für die Erweiterung der Tiefgarage an deren Hochschule
für Philosophie). In einem Leserbrief wies Karin Hiersemenzel auch darauf hin,
dass sich etwa 80% der bayerischen Kindergärten in kirchlicher Hand befänden,
wodurch "Andersgläubigen die Ergreifung eines sozialen Berufes erheblich
erschwert wird."
Während Kirchensprecher die Kritik als "unberechtigt" und "unerklärlich"
bezeichneten, wies FDP-Fraktionschef Doeblin den Vorwurf eines neuen
Kulturkampfs zurück; seine Fraktionskollegin habe "in ganz vorsichtiger Form
die Frage gestellt, ob die Förderung in Ordnung ist". (FDP-Pressemitteilung
v. 26.4.91; Augsburger Allgemeine, 27.4., 30.4. u. 13.5.91)
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(1436) Vatikanstadt. Der neue Chef des vatikanischen
Staatssekretariats und faktische Premierminister, Erzbischof Sodano, hat
seine Absicht zurückgestellt, auf die Änderung des 1933 mit Hitler geschlossenen
Reichskonkordats zu dringen. Die dort festgeschriebenen Mitwirkungsrechte der
Ortskirchen bei diversen Bischofsernennungen (z.B. in Köln) sind der Kurie zwar
nach wie vor ein Dorn im Auge, andererseits befürchtet sie jedoch, dass eine
Neufassung (aus ihrer Sicht) nur zu einer Verschlechterung führen kann. Der
kirchennahe Vatikan-Korrespondent der FAZ führte dazu aus: "Allmählich
entdeckte man im Vatikan, dass kein Staat dieser Welt, nicht einmal der
italienische, so freundlich und großzügig mit der katholischen Kirche -
ebenso mit den evangelischen Kirchen - umgeht wie die Bundesrepublik Deutschland
in der Nachfolge des Deutschen Reiches. ... So hat sich auch Erzbischof Sodano
inzwischen eines Besseren belehren lassen und denkt an das Konkordat fast nur
noch dankbaren Herzens. Allein der Zweifel bohrt, nicht nur bei ihm, ob das
gesellschaftliche und finanzielle Bett für die Kirchen nicht allzu bequem und
weich geworden sei." (Frankfurter Allgemeine, 25.5.91)
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(1469) Köln. Der Generalvikar der Erzdiözese Köln, Norbert
Feldhoff, hat zugegeben, dass die Kirchensteuer keineswegs in nennenswertem Maße
sozialen Zwecken zufließt. Außerdem meinte er, "niemand soll Angst haben, dass
die Kirche mit der Kirchensteuer steht und fällt."
Wörtlich führte er aus: Vielfach geht man von falschen Tatsachen aus und operiert
mit Scheinargumenten. So wird der Kirche immer wieder unterstellt, sie benötige die
Kirchensteuer, um ihre umfangreiche Sozialarbeit zu finanzieren. Die Gegner der
Kirchensteuer haben mit diesem Argument leichtes Spiel, weil es in der Tat
nicht stimmt und meines Wissens auch noch nie von einem Kenner der Sache so
vorgetragen worden ist. Wie wird die Sozialarbeit der Kirche tatsächlich
finanziert, und welche Rolle spielt dabei die Kirchensteuer?
Die meisten Sozialeinrichtungen "verdienen" die Mittel, die sie benötigen,
als Leistungsentgelte (beispielsweise über Pflegesätze), und die Finanzierung
ist durch staatliche Kostenträger weithin gesetzlich geregelt. ... Kirchliche
soziale Einrichtungen werden nach denselben Regeln finanziert wie die der
Kommunen. Trotz der klaren gesetzlichen Bestimmungen muß allerdings auch hier
in manchen Fällen das Bistum aus Kirchensteuermitteln helfen. Kaum eine Kapelle
in diesen Sozialeinrichtungen wäre ohne Kirchensteuerzuschuß finanzierbar."
(KNA, 21.9.90; Kirchenzeitung des Erzbistums Köln, 21.9.90; Unterstreichungen
MIZ-Redaktion)
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(1471) Berlin. Einen peinlichen Kniefall machte der (damals noch
rot-grüne) Senat vor der katholischen Kirche. Auf Veranlassung der Alternativen
Liste hatte der Senat eine Gesetzesvorlage zur Änderung des Privatschulgesetzes
eingebracht, der die für 1993 geplante Aufstockung der Personalkostenerstattung
für kirchliche Privatschulen auf 100% korrigieren und auf dem bisherigen Stand
von 90% belassen sollte. Als die Kirche daraufhin mit Verfassungsklage drohte
und auch die CDU verbale Attacken vorbrachte, zog der Senat die Vorlage wenige
Minuten vor der geplanten Beratung zurück. (KNA, 31.8.1990)
Gut zwei Wochen später leistete der damalige Bürgermeister Momper weitere Abbitte:
Er unterzeichnete Vereinbarungen mit den Kirchen, denenzufolge das Land Berlin
die Arbeit der Kirchen mit 57,7 Mio. DM subventioniert - 6,4 Mio. (= 12,5%) mehr
als im Vorjahr. (KNA, 19.9.90)
Noch spendabler zeigte sich der jetzige CDU/SPD-Senat: Trotz allgemeiner
massiver Sparmaßnahmen erhöhte er die Zuschüsse an die Kirchen noch einmal
ganz erheblich, unter anderem auch für Ausbildungsstätten für Kirchenmusik
sowie den Religionsunterricht an Ostberliner Schulen. Obwohl keine genauen
Zahlen genannt wurden, dürfte der Zuschußbetrag aus dem Kulturhaushalt bei
über 80 Millionen DM liegen. Ob der Senat damit auch die aufwendigen Plakataktionen
mitfinanziert, mit denen im Ostteil für den Religionsunterricht geworben wird,
ging aus den Meldungen nicht hervor. (KNA, 31.8. u. 3.9.91)
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(1481) Fulda. Die katholische Bischofsstadt Fulda lieferte ein
besonders drastisches Beispiel für die Devise Der Staat zahlt, aber die Kirche
schafft an. Die Stadt als Eigentümerin investierte - mit Zuschüssen des Bundes,
des Landes, des Landesamts für Denkmalpflege und des Landeswohlfahrtsverbands -
22,4 Millionen DM in ein 200 Jahre altes Hospital. Genutzt wird das Gebäude jetzt
aber als Altenpflegeheim von der Caritas, die trotz der Kostenfreiheit bei Bau und
Investition zwischen 2500 und 4700 DM monatlich für einen Heimplatz kassiert.
(Frankfurter Rundschau, 1.7.91)
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(1488) Berlin. Der umstrittene ehemalige SED-Devisenbeschaffer,
Waffenhändler und Stasi-Agent Schalck-Golodkowski hat auch mit den beiden Großkirchen
Geschäfte in Milliardenumfang abgewickelt, wobei das frühere Ministerium für
innerdeutsche Beziehungen seine Hände im Spiel hatte.
Laut dem Ex-Vizepräsidenten im Diakonischen Werk der EKD, Geißel, (zugleich
Bevollmächtigter der westdeutschen Landeskirchen bei der DDR-Regierung), lieferte
das Diakonische Werk zwischen 1957 und 1990 Waren im Wert von 1,8 Milliarden DM
zur Ausstattung der Kirchen und ihrer Einrichtungen. Gut die Hälfte (zuletzt 60%)
erstattete ihr jedoch das innerdeutsche Ministerium aus öffentlichen Steuermitteln.
Für gleichartige Lieferungen der katholischen Kirche ist nach Angaben eines
ehemaligen Ministeriums-Mitarbeiters "eine Größenordnung zwischen 500 Millionen
und einer Milliarde D-Mark zu veranschlagen."
Daneben transferierten die Kirchen zur Bezahlung von Pfarrern und Mitarbeitern
versorgungswichtige Rohstoffe, deren Gegenwert in DDR-Mark gutgeschrieben wurde.
Dieser mit Schalck-Golodkowski ausgehandelte Teil des Deals machte auf evangelischer
Seite 1,4 Milliarden DM aus, zu denen noch Warenlieferungen von weiteren 700
Millionen auf Rechnung der EKD kamen. Die katholische Kirche stellte für denselben
Zweck seit 1966 aus Etatmitteln der Diözesen jährlich 50 bis 60 Mio. DM bereit, die
in Form von Elektrolytkupfer geliefert wurden. Dieses "Kirchengeschäft A" blieb
streng geheim, weil beide Seiten angesichts solch umstrittener Kumpanei mit dem
ideologischen Konkurrenten einen Verlust an Glaubwürdigkeit bei der eigenen Basis
befürchten mußten.
Daneben entwickelte sich nach dem Mauerbau 1961 das "Kirchengeschäft B", der
Freikauf von DDR-Häftlingen gegen Waren oder Devisen, den ursprünglich die
evangelische Kirche einfädelte. Nach Übernahme durch die Bundesregierung 1964
begnügte sich die EKD mit der Vermittlung, doch flossen die Bonner Gelder über
Kirchenkonten in den Osten. Dank des kirchlichen Einflusses, kamen nur ihr genehme
Personen frei; die Kosten trug der Staat. EKD-Unterhändler war ihr Lobbyist bei
der Bonner Regierung, Hermann Kunst, vor dem Zweiten Weltkrieg wehrmachtfreundlicher
Feldprediger, 1956 bis 1972 Militärbischof.
Den kirchenintern erhobenen Vorwurf der ökonomischen Stabilisierung des SED-Regimes
spielte EKD-Unterhändler Geißel mit Hinweis auf den gesamtwirtschaftlich (relativ)
geringen Umfang der Warenlieferungen herunter. Kritiker führen indes die qualitative
Bedeutung der Lieferungen ins Feld; das diktatorische System habe gerade die am
dringendsten benötigten Güter auf diesem Wege erhalten. Der kirchlichen Zeitschrift
Publik Forum zufolge befürchtet die EKD nach Bekanntwerden dieser Geschäfte und
angesichts der ausstehenden Vergangenheitsbewältigung vermehrtes katholisches
Sperrfeuer gegen die evangelische Kirche wegen deren allzu großer Staatsnähe.
(Süddeutsche Zeitung, 27.7.91; Frankfurter Rundschau, 2.7.91)
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(1540) Dresden. Als erstes neues Bundesland beschloß der
sächsische Landtag gegen die Stimmen von Bündnis 90/Grünen und PDS,
Staatsleistungen an die Kirchen wieder aufzunehmen, die erstmals 1837 gezahlt
worden waren. Es handelt sich um Zuschüsse für die Kirchenverwaltung und
die Pfarrergehälter in Höhe von 12 Millionen DM. (Deutsches Allgemeines
Sonntagsblatt, 27.9.91)
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(1593) Augsburg. Die steigenden Kirchenaustrittszahlen rufen
nun auch klerikale Marketing-Strategen auf den Plan. Der Augsburger
Fachhochschulprofessor Gindert beauftragte Wirtschaftsstudenten seines Seminars
mit der Ausarbeitung eines Konzeptes, das die Akzeptanz der Kirchensteuer in der
Bevölkerung steigern soll. Eine Arbeitsgruppe beriet eine Pfarrei direkt bei
einer Strategie zur Anwerbung von Mitarbeitern und zu einem besseren
Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit.
Der örtliche Bund für Geistesfreiheit sah sich in einer Stellungnahme durch
solche Bemühungen in seiner Auffassung bestätigt, daß es sich bei den Kirchen
zu einem wesentlichen Teil um Vermögensverwaltungsgesellschaften und
Wirtschaftsimperien handelt. Er bezeichnete es aber als Skandal, daß der
Ökonomie-Lehrstuhl einer staatlichen Fachhochschule mit öffentlichen
Steuergeldern Werbekonzepte für die Kirche erstellt. Prof. Gindert, gleichzeitig
als Diözesanratsvorsitzender der ranghöchste Laie des Bistums, mißbrauche seine
berufliche Stellung zur Förderung seiner Verbandsinteressen. Überdies würden die
beteiligten Studenten ohne Rücksicht auf ihre weltanschauliche Überzeugung für
Kircheninteressen eingespannt. Deshalb kündigte der bfg Augsburg
Dienstaufsichtsbeschwerde beim Kultusministerium an. (Augsburger Allgemeine,
18.1. u. 6.2.92; Rundschreiben 4/92 des bfg Augsburg)
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(1629) Neuburg/Donau. Ein anschauliches Beispiel, wie Kirchen
auch dann mit öffentlichen Geldern renoviert werden, wenn sie keineswegs von
besonderer denkmalschützerischen Bedeutung sind, bot die Pfarrkirche St. Peter
in Neuburg. Die Gesamtkosten für die Sanierung beliefen sich auf 3,8 Mio. DM.
3,03 Mio. übernahm der Freistaat Bayern, der sich freiwillig die Baulast
aufgebürdet hatte. Weitere öffentliche Zuschüsse kamen vom Landkreis
Neuburg-Schrobenhausen (25.000 DM), vom Bezirk Oberbayern (20.000 DM) und vom
Landesamt für Denkmalpflege (30.000 DM). Die Kirche trug nur rund 700.000 DM,
von denen überdies ein Teil auf einen Einbau zusätzlicher Räumlichkeiten und
die Erneuerung der Orgel entfiel. Einen Sinn macht der Aufwand für das Bauwerk
um so weniger, als nur 200 Meter entfernt eine gleich große Kirche existiert,
in der sakrale Veranstaltungen ebensogut stattfinden können und wo sie während
der Renovierung auch abgehalten wurden. (Kirchenzeitung der Diözese Augsburg, 29.7.90)
Anm. MIZ-Red.: Zwar werden für einzelne bekannte Sakralbauten weit höhere
öffentliche Mittel aufgewandt, so z.B. allein 1992 rund 8 Mio. DM für den
Kölner Dom (Berliner Zeitung, 2.4.92) und etwa 10 Mio. DM für die erneute
Renovierung des Münchner Liebfrauendoms, die dritte binnen 25 Jahren (Augsburger
Allgemeine, 11.8.92). Dabei wird aber übersehen, daß die Masse der öffentlichen
Renovierungs-Subventionen keineswegs Bauten von besonderer denkmalschützerischer
Bedeutung zufließt, sondern Gebäuden, für die heute gar kein Bedarf mehr besteht.
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(1640) Berlin. Die katholische Kirche hat 1982 dem
Staatssicherheitsdienst der DDR 250.000 DM abgeliefert. Als "im Kern zutreffend"
bezeichnete das Bistum Berlin Berichte, daß Mittelsmänner der Kirche bei
Geldtransfers in die DDR gegen das dortige Devisengesetz verstoßen haben.
Nachdem die Betrügereien von der Stasi aufgedeckt wurden, entschloß sich die
Kirche zur Zahlung des "Schweigegelds", um den Vorfall geräuschlos über die
Bühne zu bringen und die Transfers fortsetzen zu können. (SPIEGEL, 25.5.92;
Süddeutsche Zeitung, 27.5.92)
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Immer dreistere finanzielle Forderungen der
Kirchen an die öffentliche Hand
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)
(1699) München. Die Kirchen werden mit ihren finanziellen
Forderungen an die öffentliche Hand immer dreister.
In München-Freimann hofft die evangelische Kirche, städtische Zuschüsse für den
Bau einer Kirchenuhr im neuen Pfarrgemeindezentrum zu ergattern, indem sie zur
"öffentlichen Uhr" umdeklariert wird. Der Bezirksausschuß des Stadtteils
befürwortete den Antrag; nun muß der Stadtrat entscheiden. Ob eine solche Turmuhr
heutzutage überhaupt noch nötig ist, wurde bisher kaum erörtert.
Noch anspruchsvoller gebärdet sich das Management für den Evangelischen
Kirchentag, der vom 9. bis 13. Juni 1993 in München stattfinden soll. Obwohl
von den geplanten 17,7 Mio. DM Kosten bereits Bund und Land zusammen etwa fünf
Millionen übernehmen, fordern die Veranstalter von der hochverschuldeten Stadt
weitere zwei Millionen. Außerdem wollen sie nur etwa die Hälfte der 3,7
Millionen DM Gebühren entrichten, die für die Nutzung von Messe- und
Olympiaparkgelände, Gasteig und Schulen anfallen. Insgesamt würden demnach die
öffentlichen Kassen mehr als die Hälfte der Kosten abdecken. Bleibe die Stadt
hart, so die schreckliche Drohung der Veranstalter, dann müsse am Programm
deutlich gekürzt werden.
Die Stadt verweist hingegen auf ihre Finanzprobleme. Eine Arbeitsgruppe aus
Stadt- und Kirchenvertretern soll nun die strittigen Fragen im Detail klären,
wobei auch Nebenkosten etwa für Abfallbeseitigung zur Debatte stehen. Die
endgültige Entscheidung fällt schließlich der Stadtrat. (Süddeutsche Zeitung,
22.10.92)
Der Bund für Geistesfreiheit forderte Stadt und Kirche auf, den Grundsatz der
Gleichbehandlung konsequent anzuwenden. Es könne nicht angehen, daß eine
innerkirchliche Veranstaltung mit öffentlichen Mitteln auch der
Konfessionslosen gefördert werde. Dies gelte hier umso mehr, als eine extrem
reiche Organisation, die 1991 eine Einnahmesteigerung von 16 Prozent erzielt
habe, eine hochverschuldete Kommune anbettle. Dieses Ansinnen sei zutiefst
unsozial und moralisch geradezu widerwärtig. Den Kirchen warf der bfg vor,
ihre ethischen Prinzipien immer nur bei anderen einzufordern, selbst aber
keine Bereitschaft zu Einschränkung und Verzicht zu zeigen.
Pikanterweise wurde fast gleichzeitig bekannt, daß die evangelische
Landeskirche für andere Großprojekte durchaus genug Geld hat. So erwarb sie
für vier Millionen DM das Schloß Craheim in Unterfranken, das nun
fundamentalistisch-charismatischen "Geistlichen Gemeinde-Erneuerung" zur
Verfügung gestellt wird (Süddeutsche Zeitung, 13.11.92), und in Bayreuth baut
sie mit Mitteln ihrer Pfründestiftung ein Romantik-Restaurant und ein Nobel-Hotel
mit 107 Zimmern (Süddeutsche Zeitung, 1.9.92)
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(1701) Kempten/Neu-Ulm. Zwei typische Beispiele für die kirchliche
Kindergarten-Politik offenbarten sich bei der Eröffnung neuer Einrichtungen in
schwäbischen Städten. In Kempten stellte die Kirche das Grundstück, ließ sich aber
den 2,2 Millionen DM teuren Bau ausschließlich auf Kosten der Stadt errichten.
(Kirchenzeitung für die Diözese Augsburg, 25.10.92)
Obwohl im Neu-Ulmer Stadtteil Pfuhl bisher nur zwei kirchliche Kindergärten
bestehen, kommt nun auch der dritte in klerikale Obhut. Dabei leistet die Stadt
einen Baukostenzuschuß von 90%, stellt den Grund zu einem extrem niedrigen
Erbbauzins zur Verfügung, gewährt ein zinsloses Darlehen und beteiligt sich später
zu zwei Dritteln an den Gebäudefolgekosten. Überdies tragen Stadt und Bundesland
100% der Personalkosten. - Ein Sprecher des bfg Augsburg kritisierte, daß unter
diesen Konditionen Bau und Betrieb in städtischer Regie billiger wären. Außerdem
handle es sich um eine öffentliche Aufgabe, bei der klerikale Interessengruppen
nicht einseitig bevorzugt werden dürften. (Neu-Ulmer Zeitung, 27.11.92)
Anm. MIZ-Red.: Die Errichtungskosten bestreiten Kindergartenträger, Kommune und
Land grundsätzlich zu je einem Drittel. Vielfach übernehmen die Gemeinden auf
Druck christlicher Gemeinderäte freiwillig zusätzliche Lasten. Die Eigentumsrechte
bleiben hingegen beim Träger, der allein vom Wertzuwachs profitiert. Zwar sind
staatliche Baukostenzuschüsse für Kindergärten grundsätzlich an eine
"Bindungsfrist" (meist 25 oder 30 Jahre) gekoppelt. Fällt es aber dem kirchlichen
Träger ein, das Gebäude anders zu nutzen, hat er dazu das Recht. Er muß nur jenen
Anteil der Bauzuschüsse an die öffentliche Hand zurückzahlen, der dem nicht
eingehaltenen Bindungszeitraum entspricht. Dabei ist aber nur die ursprüngliche
Bausumme maßgebend, die zwischenzeitliche Wertsteigerung der Immobilie und der
Inflationsverlust des Geldes bleiben außer Betracht.
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(1734) Frankfurt. Die evangelische Kirche hat die Mieten für
die 800 Wohnungen, die ihr in Frankfurt gehören, drastisch erhöht. Teilweise
machte der Anstieg sogar 30% aus. Für kirchliche Mitarbeiter, denen ein kleiner
Teil der Wohnungen reserviert ist, stiegen die Mieten dagegen nur um "fünf bis
zehn Prozent". Begründet wurde die Maßnahme mit der angeblich angespannten
Finanzlage der Kirche, obwohl inzwischen bekannt ist, daß die
Kirchensteuer-Einnahmen 1991 und 1992 um insgesamt 24% zugenommen haben.
(Frankfurter Rundschau, 21.10.92; vgl. auch die MIZ-Meldungen 1688 und 1742)
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(1765) Stuttgart. Für Unmut sorgt die Regelung mancher
Landeskirchen, Großverdienern Rabatte bei der Kirchensteuer einzuräumen. In
Württemberg wird z.B. die Kirchensteuer auf 3,5% des steuerpflichtigen
Einkommens begrenzt, was bei hohen Einkommen zu einer Reduzierung um maximal
ein Fünftel des Hebesatzes führt. (Finanztest 4/92)
In Einzelfällen geht die Kulanz sogar noch weiter. Der für die Kirchen
besonders wichtige Schauspieler Günter Strack ("Oh Gott, Herr Pfarrer") drohte
mit seinem Austritt, weil er 73.000 DM Kirchensteuer nachzahlen sollte. Prompt
erließen ihm die Kirchenoberen 20.000 DM. (Tip Augsburg, 26.4.93)
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(1768) München. Im Rahmen des Fernseh-Magazins Report (vom
Bayerischen Rundfunk) gab die katholische Kirche an, rund 74% der Kirchensteuer
kämen "caritativen und seelsorgerischen" Zwecken zugute. Kernpunkt ihrer
Argumentation war die Behauptung, Seelsorge und soziales Engagement ließen
sich nicht voneinander trennen. (Report, 26.4.93)
Anm. MIZ-Red.: Letztere These wird im Grunde schon von den Kirchen selbst
widerlegt, da sie in ihren Haushaltsplänen sehr genau zwischen beiden Bereichen
unterscheiden. Seelsorge wird definiert als religiöse Betreuung der Gläubigen
(also eines Teils der Kirchenmitglieder), soziale Angebote sind hingegen fast
immer an die Allgemeinheit - unabhängig von einer Konfessionszugehörigkeit -
gerichtet; nur so ist eine Bezuschussung aus öffentlichen Kassen überhaupt zu
rechtfertigen. Außerdem zeigt die Praxis, daß sich Konfessionslose im Sozialwesen
ebenso stark wie Kirchenmitglieder engagieren, im religiös-seelsorgerlichen Bereich
hingegen überhaupt nicht.
Da der geringe Kirchensteueranteil für Soziales mit zum Negativimage der Kirchen
führt, sind diese an einer Verwischung der genannten Unterschiede interessiert.
Um eine derartige Vernebelungsstrategie von vornherein zu unterbinden, sollten
Kirchenfreie hier stets von öffentlichen sozialen Leistungen sprechen.
Nachtrag: Inzwischen distanzierte sich sogar die zitierte Diözese von der
Report-Darstellung. Der Leiter der Informationsstelle teilte mit: "Natürlich
können wir auch im Bistum Limburg nicht 74% unserer Haushaltsansätze für den
Bereich soziale Aufgaben ausgeben. Die Zahl, die in dem Beitrag von Report
genannt wurde, resultiert aus einer unzulässigen Vereinfachung. Der Autor
hat alle Positionen, die nicht unmittelbar mit Verwaltung zu tun hatte,
zusammengefaßt und dem Bereich "Soziales" zugeschlagen. Wie Sie dem
beiliegenden Faltblatt über den Haushaltsplan 1992 entnehmen können, stellen
wir selbst unseren Bistumshaushalt völlig anders dar." (Demnach wendet die
Diözese fast exakt 10% für soziale Aufgaben auf.)
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(1789) München. Trotz ihrer hohen Verschuldung fördert die
Stadt München den Evangelischen Kirchentag mit 2,6 Millionen DM, was den Kreisdekan
"hochzufrieden und dankbar" stimmte. Außerdem werden die Miet- und Reinigungskosten
von Stadt, Messegesellschaft und Olympiapark GmbH von 3,77 Millionen DM um etwa
eine halbe Million DM reduziert (Süddeutsche Zeitung, 9.3.93). Bund und Land
tragen zusätzlich etwa fünf der veranschlagten 17,7 Millionen DM (vgl. MIZ 1/93,
Meldung 1699).
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Kirche gewährt Darlehen an Kommune zur Finanzierung
ihrer eigenen Interessen
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)
(1849) Wächtersbach. Die Subventionierung der Kirchen durch
Kommunen, deren Gesamtumfang bisher nur geschätzt werden kann, erfährt eine
neue Variante. Von den 330.000 DM, die die Renovierung der evangelischen Kirche
im Ortsteil Wittgenborn kostete, übernahm die hessische Kleinstadt Wächtersbach
180.000. Da sie aber die Mittel wegen der allgemeinen Finanzlage nicht sofort
bereitstellen konnte (oder wollte), gewährte ihr die evangelische Landeskirche
ein Darlehen in dieser Höhe - zur Finanzierung eines rein innerkirchlichen Anliegens.
(Kinzigtal-Nachrichten, 16.9.93)
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(1883) Magdeburg/Güstrow. Rechtzeitig vor ihrer zu erwartenden
Ablösung wollen die kirchennahen CDU-Regierungen in den neuen Bundesländern
Staatsverträge mit den beiden Großkirchen über die Bühne bringen.
Den Anfang machte Sachsen-Anhalt, das mit den sechs auf dem Territorium tätigen
evangelischen Kirchen offene Fragen des Staat-Kirche-Verhältnisses regelte. Für
die Besoldung und Versorgung der Pfarrer zahlt das Land allein 1993 fast 29
Millionen DM. Im Rundfunk werden "angemessene" Sendezeiten für Seelsorge und
Verkündigung kostenlos zur Verfügung gestellt. Ferner darf die Kirche in
staatlichen Krankenhäusern, Heimen, Gefängnissen und Polizeiausbildungsstätten
Gottesdienste und Veranstaltungen abhalten sowie seelsorgerisch tätig werden.
(Wer dafür die Kosten trägt, ging aus der Berichterstattung nicht hervor, doch
ist analog zur Regelung in den meisten anderen Bundesländern anzunehmen, daß
auch hier die öffentliche Hand die Lasten trägt.) Weiter verpflichtet sich
Sachsen-Anhalt, die "uneingeschränkte Widmung" der Dome in Magdeburg, Halle,
Havelberg und Halberstadt sowie der Quedlinburger Stiftskirche zu gewährleisten,
was auf eine Übernahme aller Bau- und Unterhaltslasten hinausläuft. Ebenso wird
der Erhalt kirchlicher Friedhöfe gefördert. Der schulische Religionsunterricht
und die Mitsprache bei der Besetzung theologischer Lehrstühle sind ähnlich wie
in den meisten alten Bundesländern geregelt. Vergleichbare Abkommen mit der
katholischen Kirche und jüdischen Gemeinden werden ausgearbeitet. (Frankfurter
Allgemeine, 9.,14. u. 16.9.93)
Ähnlich lauten die Regelungen, die Mecklenburg-Vorpommern mit den beiden ansässigen
evangelischen Landeskirchen kurz danach unterzeichnet hat. Obwohl die kirchlichen
Finanzvorstellungen um zwei Drittel zurückgeschraubt wurden, erhalten sie auch
dort jährlich 13 Millionen DM Besoldungszuschüsse für Pfarrer und Kirchenleitungen
und 7 Millionen DM für Kirchenrenovierungen sowie einmalig 13 Millionen DM als
Ablösung für sonstige historische "Ansprüche" wie z.B. alte Holzrechte. (Ob
solche Rechte überhaupt rechtmäßig zustandegekommen sind bzw. heute noch
rechtsgültig sind, wurde offenkundig nicht nachgeprüft. Auch hier will die
katholische Kirche in sechs Wochen nachziehen. (Schweriner Volkszeitung, 21.1.94)
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(1898) Hamburg. Erstmals seit mehreren Jahren wurde wieder
eine umfassende Finanzstatistik der beiden Kirchen publiziert. Danach verfügte
die katholische Kirche 1992 über 18,8 und die evangelische über 16,5 Milliarden
DM Gesamteinnahmen (ohne Caritas und Diakonie). Neben der Kirchensteuer schlagen
3,9 bzw. 3,1 Milliarden DM Staatszuschüsse zu Buche. Die Finanzierung kirchlicher
Anliegen in staatlicher Regie (z.B. Religionsunterricht oder theologische
Fakultäten und ähnliche Stätten der Theologen- und Priesterausbildung) blieben
dabei allerdings unberücksichtigt.
Besonders aufschlußreich sind die (steuerfreien) Einkünfte aus Vermögen in Höhe
von 2,8 bzw. 2,3 Milliarden DM. Legt man nämlich eine Rendite von knapp 5%
zugrunde, läßt sich auf ein Ertragsvermögen von 60 bzw. 50 Milliarden DM
schließen. Hinzu kommt Vermögen ohne Rendite sowie von autonomen
Sondergemeinschaften (z.B. Klöstern). Die Einnahmen aus Spenden und Kollekten
spielen hingegen mit 0,9 bzw. 0,8 Milliarden DM eher eine untergeordnete Rolle.
Die beiden Sozialkonzerne der Kirchen, Caritas und Diakonisches Werk, finanzieren
sich zu 70% aus Leistungsentgelten wie Pflegesätzen und Elternbeiträgen, zu 20%
aus Staatszuschüssen und nur zu 3 bis 5% aus Kirchensteuern. Der Rest wird
größtenteils durch Spenden gedeckt. Der Spiegel-Bericht schließt mit dem
Fazit: "Im jährlichen Gesamtetat von Caritas und Diakonischem Werk von rund
40 Milliarden Mark stecken mithin zwischen ein und zwei Milliarden Mark aus
Kirchenmitteln. Mehr nicht." (Der Spiegel, 10.1.94)
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(1924) München/Fulda. Trotz immensen Reichtums lassen sich
die Kirchen die Renovierung ihrer Prunkbauten vom Staat bezahlen. So kosteten
die mehrjährigen Restaurationsarbeiten am Fuldaer Dom 58,3 Millionen DM, die
ausschließlich der Staat aufbringt.
Noch unverfrorener ging der Münchner Kardinal Wetter bei der Wiedereröffnung
der Münchner Frauenkirche vor. In seiner Predigt ging er auf die Not in der
Welt ein und formulierte so salbungsvoll wie unverbindlich: "Der Schrei der
Kinder und Mütter, der Hungernden und Erfrierenden in Bosnien steht für die
Not der Welt." Daß ein erheblicher Teil der 42 Mio. DM Renovierungskosten
für das Bauwerk genau für die Linderung dieser Not hätte verwendet werden
können, kam ihm aber nicht in den Sinn. (Frankfurter Rundschau, 11.,15. u.
27.12.93)
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Staat bezahlt noch heute für Enteignung von
Kirchenbesitz vor 400 Jahren
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)
(1927) Dresden. Noch vor Abschluß eines Staatskirchenvertrags
mit der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsen erklärte sich die
CDU-Landesregierung bereit, einen mehrjährigen Finanzstreit im Sinne der Kirche
zu beenden. Sie zahlte die bisher strittige Summe von 40 Millionen DM als
"Staatsleistungen" für die letzten drei Jahre als Ausgleich für kirchlichen
Grundbesitz, den sich die Landesfürsten vor über 400 Jahren nach der Reformation
(!) angeeignet hatten. Der Finanzdezernent im Landeskirchenamt äußerte sich
befriedigt, daß sich der Staat nunmehr eindeutig zu seinen "Verpflichtungen"
gegenüber der Kirche bekannt habe.
Prof. Johannes Neumann (Tübingen) wies darauf hin, daß die Aneignung der
Kirchengüter im 16. Jahrhundert oft auf fragwürdige Weise erfolgte. Zudem
waren der sächsische Kurfürst und seine Rechtsnachfolger bis 1918 in
Personalunion Landesbischöfe. Änderungen der kirchlichen Besitzverhältnisse
durch Entscheidungen von Kurfürsten waren also gleichzeitig Maßnahmen des
Landesbischofs, für die sich die Kirche nun am Staat schadlos halten wolle.
Die Abmachung ermögliche nun auch katholische Forderungen wegen der 1659
erfolgten Annexion katholischer Bistümer durch den evangelischen Landesbischof
und Kurfürst - wiederum auf Staatskosten. Kirchliche Vermögensansprüche seien
offenbar die einzigen, die selbst nach Jahrhunderten nicht verjährten. Prof.
Neumann erinnerte auch daran, daß die gezahlten 40 Millionen DM knapp 1%
der Steuereinnahmen Sachsens von 1991 entsprächen und mehr als zwei Drittel
der Einwohner für eine Kirche zahlten, "der sie weder angehören noch zugehören
wollen". Die Kirchen seien "im Erschließen von Geldquellen unbestreitbar Spitze",
besonders dort, "wo die Herren Kirchenjuristen Minister sind". (Frankfurter
Rundschau, 4. u. 13.1.94)
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(1959) Augsburg. Die Studierenden-Vertretung der Universität
Augsburg äußerte sich kritisch zu der privilegierten materiellen Ausstattung der
Katholisch-Theologischen Fakultät. Dort gibt es 14 Lehrstühle mit 34
wissenschaftlichen Fachkräften (etwa 15% des gesamten Universitätsbestands) für
ganze 322 Studierende (knapp 2% von über 16.000). Effektiv ist die Zahl der
Theologiestudenten sogar noch deutlich niedriger: Nur gut 60 studieren nämlich
für das Priesteramt, etwa 30 streben das Diplom, weitere 30 das Lehramt an
Gymnasien (Religion mit einem weiteren Fach) an. Der Rest, künftige Volks- und
Realschullehrer(innen) mit Schwerpunktfach Religionslehre, absolviert nur einen
geringen Teils des Studiums in diesem Fachbereich.
Die relativ hohen Kosten und rückläufige Studentenzahlen brachten innerkirchlich
sogar die Auflösung der beiden kleinsten bayerischen Fakultäten Bamberg und
Passau in die Diskussion, zumal der universitäre Nachwuchs für die 120
katholischen Theologie-Lehrstühle immer spärlicher wird.
Die Studentenschaft begründete ihre Kritik aus anderer Perspektive: "In einer
überfüllten Uni ein Häuflein angehender Theologen ausbilden zu lassen, mit der
bestmöglichen Ausstattung, gerät zum Nachteil für alle anderen Studierenden."
Dem verschloß sich auch der Augsburger Theologieprofessor Heinz nicht völlig:
"Einen Solidarbeitrag angesichts der Überfüllung der Universität zu leisten,
das steht uns gut an." (Universum, Studierenden-Magazin der Uni Augsburg,
Juni 1994)
Anm. MIZ-Red.: Die gleichen Mißproportionen bestehen praktisch an allen anderen
theologischen Fakultäten.
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(2006) Coburg. Die evangelische Kirche Bayerns duldet die
Anstellung von nicht der Kirche angehörenden Arbeitnehmern auch dann nicht, wenn
die betreffende kirchliche Einrichtung zu weniger als 10% von ihr selbst finanziert
wird. In Anwendung eines entsprechenden Kirchengesetzes, das erst am 28.4.93 in
Kraft trat, lehnte die Landeskirche die Einstellung einer islamischen Putzfrau als
Teilzeitkraft in einem Kindergarten ab. Der örtliche Kirchenvorstand hatte zuvor
einhellig zugestimmt, nachdem sich keine andere Bewerberin bereitgefunden hatte,
zu den angebotenen Konditionen zu arbeiten. Er prangerte die "engstirnigen und
reformbedürftigen" Richtlinien der Landeskirche an und kritisierte, daß "die
Kirche einerseits Offenheit und Toleranz sowie brüderliches Miteinander predigen
kann und in der Realität durch ihre Rechtsprechung genau dieses verhindert".
Diese Doppelzüngigkeit störte die Vertreter der Kirchenbasis allerdings nur in
diesem speziellen Fall: Soviel "Offenheit und Toleranz", eine islamische
Erzieherin zu akzeptieren, mochte auch der Kirchenvorstand nicht aufbringen.
(Süddeutsche Zeitung, 4.11.94)
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(2041) [...]
Anm. MIZ-Red.: Entgegen dem von interessierter Seite erweckten Eindruck führen
Kirchenaustritte zu einer erheblichen Entlastung des Staates: Während von 100 DM
Kirchensteuern nur etwa acht für öffentliche soziale Zwecke verwendet werden,
führt die steuerliche Absetzbarkeit zu einem weit höheren Einnahmeausfall des
Fiskus (im Schnitt knapp 27% der Kirchensteuern). Wer aus der Kirche austritt,
mindert also die Staatsverschuldung.
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(2045) Köln. Die umstrittene katholische Geheimorganisation
Opus Dei finanziert sich nach Ermittlungen des Spiegel auf Umwegen auch durch
Steuergelder, Kirchensteuern und Subventionen. Die Mittel fließen über Stiftungen,
"Bildungszentren" und Vereine wie die "Studentische Kulturgemeinschaft" in Bonn
oder die Münchner Rhein-Donau-Stiftung, die von führenden Mitgliedern des Opus
Dei geleitet werden. Das Lindenthal-Institut in Köln dient als Anlaufstelle für
potente Spender aus der Wirtschaft. Ein großes Bildungszentrum bei Euskirchen
wurde von den Diözesen Köln, Aachen, Essen, Münster und Paderborn mit rund 8
Millionen DM gefördert. Neuerdings wird Berlin zur Drehscheibe für die
Neu-Missionierung des Baltikums ausgebaut.
Bemerkenswert war auch die Informationspolitik des Opus Dei. Als der katholische
Spiegel-Redakteur Kontakt mit dessen Berliner Außenstelle aufnehmen wollte, wurde
stets der Hörer aufgelegt. Im Kölner "Informationsbüro" beschied man ihm: "Das
geht sowieso schlecht für uns aus. Schreiben Sie erst mal, wir lesen das, und
wenn es uns gefällt, dann sprechen wir auch mit Ihnen." (SPIEGEL, 9.1.95)
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(2049) Aschaffenburg. Die kirchlichen Wohlfahrtsverbände
befürchten durch das neue Pflegeversicherungsgesetz im Bereich der
Familienpflege eine Verringerung ihrer Einnahmen aus staatlichen Zuschüssen.
Beiläufig gab das evangelische Diakonische Werk bekannt, daß diese Einrichtungen
ihre Kosten zu 80% über Krankenkassen abrechnen. Weitere Zahler sind die Jugend-
und Sozialämter. Das verbleibende Defizit wird größtenteils durch Spenden und
(in Bayern) durch einen Personalkostenzuschuß des Sozialministeriums ausgeglichen.
Nur für den äußersten Notfall springt auch die Landeskirche mit eigenen Beiträgen
ein. Das Sozialministerium sicherte nun zu, daß seine bisherigen Zuschüsse
vorläufig weiterlaufen. (Süddeutsche Zeitung, 28.1.95)
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(2085) Hamburg. Die Findigkeit der Kirchen beim Aufspüren
neuer Geldquellen kennt keine Schamgrenzen. Vor der spektakulären Sprengung des
asbestverseuchten Iduna-Hochhauses verkaufte der Pastor der Hamburger
Michaeli-Kirche Eintrittskarten an zahlungskräftige Schaulustige zum Preis
von sage und schreibe 100 DM. (Tagesthemen ARD, 19.2.95)
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(2101) Berlin. Das Gemeinschaftswerk der Evangelischen
Publizistik eröffnete in Berlin eine "Evangelische Journalistenschule", an
der vorläufig 16 kirchliche Nachwuchskräfte eine zweijährige Grundausbildung
absolvieren. An den laufenden Kosten von jährlich 640.000 DM beteiligt sich
auch das Bundespresseamt, das wiederum aus öffentlichen Mitteln gespeist
wird. (Das Sonntagsblatt, 14.4.95)
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(2130) Berlin. Die Produktion der Pfarrer-Krimi-Serie
"Schwarz greift ein" von SAT 1 soll fortgesetzt werden. Wie bei den ersten
13 Folgen, die 15 Mio. DM gekostet hatten (vgl. MIZ 2/94, Meldung 1929),
zahlt die Kirche auch bei der zweiten 13teiligen Staffel nur 10 % der 12 Mio.
DM Kosten, erwirbt aber gleichzeitig die gesamten weiteren in- und ausländischen
Vermarktungsrechte.
Dieses finanzielle Engagement der deutschen Bischofskonferenz ist
innerkirchlich umstritten und stößt besonders bei den öffentlich-rechtlichen
Anstalten auf starke Kritik. (KNA, 8.4.95)
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(2131) Baden-Baden. Den Kirchen kommen immer neue Vorschläge,
wie sie Staatsgelder anzapfen könnten. Der Sekretär der katholischen
Bischofskonferenz, Prälat Schätzler, schlug vor, der Staat solle auf seine
Selbstkosten beim Kirchensteuereinzug verzichten. Auch 200 Jahre nach der
Säkularisation sei er "zur Abgeltung von Schuld verpflichtet". Überdies müsse
der Staat an einer "wirkkräftigen und überzeugenden Kirche" interessiert sein;
dafür benötigten die Kirchen auch Geld. Die Parteien reagierten auf diesen
Vorschlag nicht. (KNA, 11.4.95)
Anm. MIZ-Red.: Je nach Bundesland überlassen die Kirchen dem Staat als Ausgleich
für den Mehraufwand zwischen 2,5 und 4% des Kirchensteueraufkommens, der nach
Auskunft der Finanzämter die Kosten ungefähr deckt.
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(2134) Frankfurt/Münster. Der Fuldaer Bischof Dyba forderte
die Abschaffung des in Deutschland praktizierten Systems der "Staatstheologen"
und eine Ausbildung in kircheneigenen Fakultäten. Zwar liegt der Anlaß für seine
Reformvorschläge im innerkirchlichen Bereich, weil er einen Zusammenhang zwischen
destruktiven Tendenzen an einigen theologischen Fakultäten und deren staatlichen
Alimentierung herstellt. Er kritisierte offen die Bezahlung der Theologieprofessoren
durch den Staat. Für besonders ungerecht hält er, daß "nach geltendem Recht der
Staat (das heißt der Steuerzahler) verpflichtet [ist], nicht nur sie, sondern auch
noch ihre Ersatzmänner zu finanzieren."
[] Frankfurter Allgemeine, 5.4.95; Kirchenfunk im Bayerischen Rundfunk, 5.
Hörfunkprogramm, 28.5.95, 15.30 Uhr; Weltbild, 7.7.95)
Anm. MIZ-Red.: Obwohl rein innerkirchliche Spannungen der Anlaß sind, hält die
MIZ die ausführliche Zitierung Dybas für höchst wichtig, denn damit hat sich
erstmals ein Bischof zum Kronzeugen gemacht, daß
1. die staatliche Finanzierung deutscher theologischer Fakultäten weltweit
einmalig ist;
2. diese Fakultäten ohne Qualitätseinbußen als kircheneigene Hochschulen
betrieben werden können;
3. eine Finanzierung durch den Staat eine Zumutung für den Steuerzahler
darstellt;
4. die Konkordate überholt und durch Initiative des Staats veränderbar
(kündbar) sind;
5. die Privilegierung durch Konkordate nach seiner eigenen Einschätzung in
absehbarer Zeit beendet wird.
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(2140) Weimar. Ein typisches Beispiel, wie sich die katholische
Kirche im Osten ein Wohlfahrtsimperium mit fremden Mitteln aneignet, zeigte die
Finanzierung des Caritas-Altenheims St. Raphael in Weimar. Die Baukosten für das
68-Betten-Haus liegen bei 12,6 Mio. DM. Davon übernehmen der Bund 3,2 und das
Land Thüringen 3,3 Mio. DM. Die Stadt Weimar beteiligt sich mit 1,1 Mio. DM.
Außerdem kommen 1,5 Mio. als Geschenk von der ARD-Fernsehlotterie. Wie die
restlichen 3,5 Millionen DM (=27,7%) finanziert sind, blieb unklar; der
kirchliche Eigenanteil wurde nicht genannt. (Tag des Herrn, Kirchenzeitung der
ostdeutschen Diözesen, 4.6.95)
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(2147) Hamburg. Der diesjährige evangelische Kirchentag kostete
22,9 Millionen DM und war damit um 3,6 Mio. DM teurer als der in München 1993.
Etwa 7 Mio. DM wurden durch die Teilnehmerbeiträge gedeckt. Vom Rest übernahm die
öffentliche Hand mehr als zwei Drittel: Die Hansestadt steuerte 9,3 Mio. DM, der
Bund eine Mio. und das Land Schleswig-Holstein (das eigentlich gar nicht betroffen
war) 700.000 DM bei. Die nordelbische Landeskirche begnügte sich mit 4,2 Mio. DM.
(Rheinischer Merkur, 23.6.95)
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Der Staat soll die Sanierung kirchlicher Bauten mit 10 Mrd. DM unterstützen
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)
(2152) Berlin. Nach Schätzung kirchlicher Experten sind für
die Sanierung kirchlicher Bauten in Ostdeutschland in den nächsten 30 Jahren
über zehn Milliarden DM nötig, die möglichst dem Staat aufgebürdet werden sollen.
Zum Teil hat die Kirche damit auch Erfolg: In Großrudestedt (Thüringen) gewährten
die Gemeinde 120.000 und der Kreistag 100.000 DM Zuschuß für die Renovierung eines
Kirchturms, dessen Subventionierung die Denkmalbehörde abgelehnt hatte. Die
Kirchengemeinde selbst beteiligte sich mit ganzen 35.000 DM, erhielt aber
weitere 30.000 DM über das Landwirtschaftsministerium aus Lottomitteln.
(Frankfurter Allgemeine, 7.4.95; Weltbild, 7.7.95; Thüringer Allgemeine,
9.6.95; vgl. auch MIZ 2/95, Meldungen 2082 und 2104, und MIZ 1/95, Meldung 2046)
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Sind bayerische Ministerpräsidenten automatisch
Mitglied im Verein der "Grabesritter"?
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)
(2179) München. Ein beispielloser Fall von Verfilzung zwischen
dem bayerischen Staat und dem rechtslastigen katholischen "Ritterorden vom
Heiligen Grab zu Jerusalem" wurde durch eine parlamentarische Anfrage des
Landtagsabgeordneten Köhler (SPD) aufgedeckt. Sensationell ist weniger die
Tatsache, daß der bayerische Ministerpräsident Stoiber Mitglied der
Grabesritter (Komturei München) ist, sondern daß er diese Funktion "per Amt"
innehat, so daß die Mitgliedsbeiträge vom Staat aufgebracht werden. Für
derartige Mitgliedschaften Stoibers in insgesamt elf Organisationen müssen
die Steuerzahler jährlich 3216 DM berappen. (Süddeutsche Zeitung, 24.6.95)
Anm. MIZ-Red.: Damit wird Stoibers Konfrontationskurs gegen den Kruzifix-Beschluß
des BVG verständlich. Nun ist aber eine weitere Anfrage notwendig, um zu klären,
welches Amtsverständnis die Mitgliedschaft eines Ministerpräsidenten in diesem
Verein nötig macht und ob die Amtsvorgänger Strauß und Streibl ebenfalls von
Amts wegen Grabesritter waren.
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Die öffentliche Hand finanziert katholische
(Missionierungs-?)Hilfsprojekte
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)
(2192) Erfurt. Das katholische Kolpingwerk rühmt sich, 1994
rund 18 Millionen DM für Hilfsprojekte in Lateinamerika, Afrika, Asien und
Osteuropa ausgegeben zu haben. In Wirklichkeit stammt aber keine Mark von ihm
selbst: 22 % der Gelder sind Spenden, der Rest öffentliche Zuschüsse. (Tag des
Herrn, Kirchenzeitung der ostdeutschen Diözesen, 1.10.95)
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(2222) Bad Boll. Die evangelische Kirche verbraucht jährlich
eine Energiemenge von umgerechnet 1,1 Milliarden Litern Öl, um ihre (vielfach kaum
besuchten) Gebäude zu heizen. Rechnet man den Stromverbrauch hinzu, pustet die
Kirche jährlich 4,8 Millionen Tonnen des Treibhausgases Kohlendioxid (CO2) in die
Luft, mehr als der Andenstaat Bolivien. Bei optimalen Wärmedämmungen und Heizungen
könnte sie diese Umweltverpestung um mehr als die Hälfte reduzieren. Hauptmotiv
für die geplanten Sanierungen ist aber nicht ein gestiegenes ökologisches
Bewußtsein, sondern der Zwang zum Sparen: Für ihre 88.000 Gebäude (incl.
Diakonie) wendet die Kirche rund eine Milliarde DM Energiekosten auf (also rund
12 % der Kirchensteuersumme), von denen sie etwa 340 Millionen einzusparen
hofft. Ein Experte des Freiburger Öko-Instituts schätzt, daß allein die
evangelische Kirche soviel Energie sparen könnte, wie die Stadt
Saarbrücken verbraucht. (Frankfurter Rundschau, 14.11.95)
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(2226) Ziemetshausen. Anläßlich der Einweihung eines
Pilgerhauses, das neben einer Marienwallfahrtsstätte errichtet wurde, teilte
der bayerische Bau-Staatssekretär Sauter mit, daß allein der Freistaat Bayern
jährlich rund 45 Millionen DM für Unterhalt und Renovierung von Kirchengebäuden
ausgibt. Derzeit würden dort etwa 120 Objekte mit Gesamtkosten von rund 250 Mio.
DM restauriert.
Welcher Anteil von anderen öffentlichen Stellen (z.B. von den Kommunen, den
Bezirken oder aus Mitteln des Bundesdenkmalfonds und des Landesamts für
Denkmalpflege) sowie aus halboffiziellen Quellen (wie den Lotterien oder
Abführungen aus Bußgeldeinnahmen) hinzukommt, ließ der CSU-Mann offen. Hingegen
ließ er keine Zweifel an den Motiven seiner Unterstützung: "Nicht nur durch die
Kreuze in den Schulzimmern, sondern auch durch die Unterhaltung unserer Kirchen
machen wir deutlich, welchen Stellenwert christliche Grundwerte bei uns in
Bayern haben." (Süddeutsche Zeitung, 27.11.95)
Kurze Zeit später teilte das bayerische Landesamt für Denkmalpflege mit, daß
sein Gesamtetat wegen der allgemeinen Haushaltslage zwischen 1991 und 1996 von 49
auf 36 Millionen DM reduziert wurde; ähnliche Tendenzen seien bei den Kommunen
und den Kirchen zu erkennen. Darüber hinaus steht aber noch ein
"Entschädigungsfonds" von 40 Mio. DM für große (Sanierungsprojekte wie Schlösser
und Klöster) zur Verfügung, der je zur Hälfte vom Land und den Kommunen finanziert
wird. Aus den Angaben des Vorsitzenden des Landesdenkmalrates ist zu schließen,
daß etwa die Hälfte der Zuschüsse auf kirchliche Bauten entfallen dürfte.
(Augsburger Allgemeine, 31.1.96)
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(2229) Bonn. Das Diakonische Werk, die Wohlfahrtsorganisation
der evangelischen Kirche, wurde vom Bundesrechnungshof aufgefordert, 8,5 Millionen
DM an das Bundesfamilienministerium zurückzuzahlen, weil seine Ausgaben geringer
waren als in den Unterlagen angegeben. (Bild am Sonntag, 17.12.95; Frankfurter
Allgemeine, 18.12.95)
Anm. MIZ-Red.:
1. Die beiden Sozialkonzerne der Kirchen, Caritas und Diakonisches Werk,
finanzieren sich zu 70 % aus Leistungsentgelten wie Pflegesätzen und
Elternbeiträgen, zu 20 % aus Staatszuschüssen und nur zu 3 bis 5 % aus
Kirchensteuern; der Rest wird durch Spenden, Erbschaften etc. gedeckt
(vgl. MIZ 1/94, Meldung 1899).
2. Seit Ende der 80er Jahre gerieten beide Organisationen - wie auch andere
weltliche und kirchliche Wohlfahrtsverbände - wiederholt ins Zwielicht (vgl.
z.B. die MIZ-Ausgaben 1/88, S. 40, 2-3/88, S. 69, 2/89, S. 47f., 3-4/89,
S. 53, sowie diverse neuere IR-Meldungen), weil sie trotz eines mangelhaften
Kontrollsystems immer wieder beim Versuch ertappt wurden, mit rechtlich
bedenklichen "Tricks" zusätzliche öffentliche Mittel lockerzumachen.
Juristische Schritte (außer der Rückforderung der zu Unrecht erhaltenen
Zuschüsse) folgten jedoch selten, so daß die Verlockung zu einträglichen
und risikolosen Abrechnungsmanipulationen entsprechend groß ist.
In diesem Zusammenhang ist eine Studie aufschlußreich, die am 30.12.95 in der
Frankfurter Allgemeinen unter dem Titel "Das teure Wohlfahrtskartell"
dokumentiert wurde. Der Untertitel lautet: "Die Bereitstellung sozialer
Dienste durch die Wohlfahrtsverbände verursacht unnötig hohe
volkswirtschaftliche Kosten".
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(2279) Paderborn/Berlin. Der Papstbesuch in Deutschland
blieb in jeder Hinsicht weit hinter den Erwartungen zurück.
Von Anfang an blieb die Besucherzahl enttäuschend. Schon bei der Ankunft in
Paderborn erschienen nur 4000 statt 10.000 Zuschauern. Auch ins Berliner
Olympiastadion kamen statt der erwarteten 130.000 nur (kirchenoffiziell)
90.000 Besucher. Die Pleite wäre noch deutlicher ausgefallen, wären nicht
30.000 Polen aus dem nahen Nachbarland angereist. Rechnet man hinzu, daß
ein weiteres Drittel auf extra eingeladene "Berufskatholiken" und etwa 10.000
auf anders- und nichtgläubige Schaulustige entfielen, dann zeigt sich das
ganze Ausmaß des Desinteresses unter den insgesamt 400.000 katholischen
Berlinern und Brandenburgern.
...
Unter den kirchenoffiziell mindestens drei Millionen DM Kosten (nicht gerechnet
die vielen kostenlos vom Staat erbrachten Dienstleistungen, z.B. für die
Sicherheitsvorkehrungen incl. der Aufstellung von Scharfschützen und der
Untersuchung der Berliner Kanalisation) entfielen allein 500.000 DM auf den
Aufbau eines Altars bei Paderborn, der drei Stunden später wieder abgebaut wurde.
(KNA, 20., 22. u. 24.6. 96; Süddeutsche Zeitung, 4. u. 25.6.96; Frankfurter
Rundschau, 19., 20., 22., 24., 25.6. u. 1.7.96)
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(2305) Landshut. Die evangelische Kirche ist mit dem Versuch
einer besonders unverfrorenen Erberschleichung gescheitert. 1992 hatten zwei
kinderlose Schwestern einen Erbschaftsvertrag mit dem evangelischen Diakonischen
Werk Landshut geschlossen, wonach diese ein Grundstück mit Haus im Wert von über
einer Million DM bekommen sollten. Die betagten Damen fochten das notariell
beglaubigte Vertragswerk umgehend an: Sie seien in einer schwachen Stunde über
den Tisch gezogen worden, und ihre zuvor gewünschten Auflagen seien unberücksichtigt
geblieben. Doch die Diakonie-Funktionäre blieben hart, obwohl die Umstände äußerst
fragwürdig waren: Die Schwestern hatten das Papier in einem Krankenhauszimmer
unterschrieben, in das die schwer krebskranke jüngere Schwester - sie starb zwei
Monate später - kurz zuvor aus der Intensivstation verlegt worden war.
So mußten die Gerichte entscheiden. Das Landgericht Landshut hielt den Vertrag für
rechtmäßig, doch das Oberlandesgericht München hob dieses Urteil 1994 auf, weil die
Gegenleistung des "Wohlfahrts"verbands nicht - wie dies das Heimgesetz vorschreibt
- in einem angemessenen Verhältnis zum materiellen Gewinn stand. Doch die Kirche
ließ trotz (oder wegen) des hohen Alters der inzwischen 93-jährigen Klägerin immer
noch nicht locker und legte Berufung zum Bundesgerichtshof (BGH) ein. Außerhalb der
Kirche stieß die zeitraubende Fortsetzung auf Empörung. Der Münchner Oberkirchenrat
Hofmann meinte jedoch, die Vorteile für das Diakonie-Altenheim seien höherwertig
als das Interesse einer einzelnen Person. Die Kirche stellte auch klar, daß sie
Erbschaften ihrer Insassen dringend benötige, um ihre Stellung im Altenheimsektor
zu halten.
Doch hier kam es anders. 1995 adoptierte die alte Frau ihre Nichte, der leidige
Vertrag wurde unwirksam. Nun bestätigte der BGH das Münchner Urteil, so daß die
Kirche auf 100.000 DM Prozeßkosten sitzenblieb. (Süddeutsche Zeitung, 6.2.96)
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(2308) Augsburg. Die Caritas der Diözese Augsburg hat ihren
Einstieg in das rein kommerzielle Dienstleistungsgeschäft bekanntgegeben. Unter
der Bezeichnung Caritas Augsburg Consulting GmbH will sie "zu marktüblichen
Preisen" Beratungs-, Vermittlungs-, Verwaltungs- und Serviceleistungen für
kirchliche Einrichtungen, aber auch für Kommunen erbringen. Die mit 100.000
DM Stammkapital ausgestattete Firma kümmert sich speziell um die Bereiche
"zentrale Gehaltsabrechnung", "Arbeitsvermittlung" und "Personalberatung".
(Augsburger Allgemeine, 20.4.96)
Anm. MIZ: Vor allem zwei Aspekte sind bei diesem Konzept bedenklich.
1. Eine solche kirchliche Firma kann praktisch steuerfrei arbeiten, wenn
eventuelle Überschüsse per Gewinnabführungsvertrag an den Caritasverband
fallen, der diese dann wieder als eigene Einlagen in das Unternehmen
transferieren kann. Auf diese Weise werden nichtkirchliche Wettbewerber,
die ihre Steuern regulär abführen, erheblich benachteiligt.
2. Auf diese Weise erhält ein kirchliches Unternehmen Zugriff auf Personaldaten
von Kommunen und kann auch deren Personalpolitik beeinflussen. Daß die Kirche
dabei Eigeninteressen hat, liegt auf der Hand.
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(2320) Bonn/Hamburg. Die Jungen Liberalen fordern, daß im
Zuge der Steuerreform die Kirchensteuer nicht mehr absetzbar sein soll. Damit
würde der Staat rund 4 Milliarden DM mehr einnehmen.
Gleiches verlangt auch der CDU-Steuerexperte Gunnar Uldall, der sich als
gläubigen Protestanten bezeichnete. Er betonte aber, daß zwischen dem Glauben
und finanziellen Privilegien zu trennen sei.
Finanzminister Waigel stellte auf dem CDU-Parteitag klar, daß er zwar die
Absetzungsmöglichkeiten bei Sonderausgaben radikal streichen, bei der
Kirchensteuer "wegen der besonderen kulturellen Bedeutung der Kirchen" aber
eine Ausnahme machen will. (Frankfurter Allgemeine, 8.8.96; Das Sonntagsblatt,
4.10.96; Süddeutsche Zeitung, 29.10.96)
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(2329) Berlin/München. Die evangelische Kirche fordert zwar in werbewirksamen Papieren zur sozialen Lage die Tarifparteien und den Staat zu arbeitsplatzschaffenden Maßnahmen auf, praktiziert aber im eigenen Haus das Gegenteil.
Die Landeskirche Berlin-Brandenburg schreckt sogar vor der Entlassung von Mitarbeitern nicht zurück. Außerdem bereitet sie die Kündigung der Tarifverträge vor, um das 13. Monatsgehalt generell wegfallen zu lassen. In Bayern steht ein weitgehender Einstellungsstopp bevor. Die Abteilung "Kirchen" in der Gewerkschaft ÖTV warf der Kirche vor, einen "bequemen Weg zu Lasten der Beschäftigten" zu gehen. Die Gehälter der Pfarrer sollen dort unangetastet bleiben.
Auch andere Landeskirchen haben inzwischen angekündigt, ihre soziale Dienste einzuschränken. Laut EKD-Präses Schmude sollen vor allem Beratungsstellen geschlossen werden. Nur Kindergärten will die Kirche unbedingt halten, weil dort optimale kirchliche "Nachwuchsarbeit" möglich ist. Gleichzeitig warnte der Präsident des Diakonischen Werkes aber den Staat, seine sozialen Leistungen einzuschränken. (Süddeutsche Zeitung, 12.9., 13.9. u. 5.11.96)
Anm. MIZ-Red.: Während die meisten anderen Kirchenmitarbeiter eher schlecht bezahlt werden, sind die Pfarrer beider Konfessionen so hoch bezahlt wie in keinem anderen Staat der Welt außer der Schweiz. Bis etwa zum 40. Lebensjahr werden sie wie Regierungsräte bezahlt (Besoldungsstufe A 13), danach wie Oberregierungsräte (A 14). Außerdem zahlen sie für die Nutzung von Pfarrhäusern nur eine geringe Miete, die im Schnitt um 1000 DM unter dem Normalniveau liegt. (Diese Mietersparnis müssen die Kleriker jedoch als "geldwerten Vorteil" versteuern.) Das monatliche Durchschnittseinkommen eines Pfarrers liegt in den westlichen Bundesländern bei über 8.000 DM. So erhält z.B. ein 47-jähriger oder älterer Geistlicher zur Zeit ein Grundgehalt von 6.374,03 DM, zu dem sich bei Protestanten ein Ortszuschlag (verheiratet, ohne Kind) von 1.125,66 DM und bei katholischen Priestern diverse Zulagen in vergleichbarer Höhe addieren; für jedes Kind kommen noch 153,17 DM (ohne Kindergeld) hinzu. Rechnet man das 13. Monatsgehalt (gut 600 DM je Monat), das anteilige Urlaubsgeld (41,66 DM), vermögenswirksame Leistungen (78,00 DM) sowie die erwähnte Mietersparnis hinzu, dann ergibt sich bereits eine Summe von weit über 9.000 DM. (Die wenigen jüngeren Pfarrer bekommen zwar etwas weniger, liegen aber selbst beim Berufsanfang effektiv bereits bei ber 6000 DM.)
Dabei sind weitere Vergünstigungen noch gar nicht mitgerechnet. So brauchen Pfarrer - ebenso wie Beamte des öffentlichen Dienstes - weder Beiträge zur Renten- noch zur Arbeitslosenversicherung zu entrichten, und selbst ihr Krankenversicherungsbeitrag ist äußerst gering. Für eine Haushälterin zahlen katholische Geistliche nur 25 bis 50% des Gehalts (je nach Diözese), den Rest finanzieren die Kirchensteuerzahler.
Bischöfe, die in der Regel vom Staat besoldet werden, beziehen in den westlichen Ländern zumeist ein Grundgehalt gemäß Besoldungsstufe B 6 (12.185,40 DM incl. Ortszuschlag), Erzbischöfe und evangelische Landesbischöfe gemäß B 10 (16.877,71 DM). Einschließlich aller Zulagen und dem 13. Gehalt liegt ihr Monatseinkommen bei gut 15.000 bzw. 20.000 DM.
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(2331) Eichstätt. Der neue Eichstätter Bischof Mixa hat eine "Austrittsbuße für Kirchenabtrünnige" gefordert. Er begründete diese keineswegs neue Idee - sie war schon vor drei Jahren vom CDU-Bundesvorstandsmitglied Renner aufgegriffen, fand aber weder bei Kirchenvertretern noch bei seiner Partei Gegenliebe - mit dem angeblichen sozialen Engagement der Kirchen. Hintergrund ist aber auch die voraussichtliche Kirchensteuereinbuße von etwa 2 Milliarden DM (ca. 12%) durch die für 1999 geplanten Steuerreform.
Der Evangelische Arbeitskreis (EAK) der CSU lehnte den Vorschlag ab, denn er sei "ungeeignet, den Austrittsboom zu beenden". Nicht Steuern, sondern die fehlende innere Bindung sei die Ursache für einen solchen Schritt.
Der Bund für Geistesfreiheit Bayern wies Mixa in einem Offenen Brief auf Fehler in seiner eigenen Argumentation hin: Da die Kirchensteuer absetzbar sei, komme die eingesparte Kirchensteuer nur zu 73% dem Ausgetretenen zugute; "Den Rest entrichten sie (über ihre höheren Steuern) an den Staat, wo dieser Obolus nicht zuletzt der Minderung der Staatsverschuldung und dem Erhalt des sozialen Netzes dient. Konfessionsfreie tragen also zu diesen wichtigen Aufgaben sogar mehr bei als Kirchenmitglieder." Außerdem werde nur ein verschwindend geringer Teil der Kirchensteuer für soziale Zwecke verwendet. Schließlich sei das Ansinnen verfassungswidrig: "Die Vereinigungsfreiheit gemäß Art. 9 GG gilt nicht nur positiv, sondern auch negativ, d.h. niemandem darf wegen einer Nichtmitgliedschaft ein Nachteil entstehen. Wer einer Kirche freiwillig angehört, zahlt Mitgliedsbeitrag, wer sein Recht auf Nichtzugehörigkeit in Anspruch nimmt, darf dafür nicht bestraft werden. Ebenso absurd wäre es z.B., von Nicht-Parteimitgliedern eine Ersatzabgabe für politische Bildung, von Nicht-Gewerkschaftlern eine Arbeitsmarktabgabe, von Nicht-Sportvereinsmitgliedern eine Steuer zur Breitensportförderung zu verlangen."
Auch der bayerische EKD-Finanzexperte Hofmann teilte diese Auffassung in einem SZ-Interview. "Der Staat kann diese Kultursteuer natürlich nicht nur für diejenigen einführen, die aus der Kirche ausgetreten sind. Das wäre verfassungsrechtlich nicht möglich." (Donaukurier Ingolstadt, 16.10.96; KNA, 18.10.96; Pressemitteilungen des bfg Bayern vom 26.10.96 und des bfg Augsburg vom 4.11.96; Süddeutsche Zeitung, 2.11.96; vgl. auch MIZ 1/94, Meldung 1887)
Anm. MIZ: Bezugnehmend auf die bfg-Argumentation warf die SZ im selben Interview die Frage auf: "Immer wieder wird der staatliche Einzug der Kirchensteuer mit dem Hinweis auf die sozialen Leistungen der Kirchen verteidigt. Kritiker werfen Ihnen aber vor, die Kirchen profitierten letztlich weit mehr vom Staat als umgekehrt." Hofmann wich in seiner Antwort (bezeichnenderweise) dem letzten Satz völlig aus: "Es ist sicherlich falsch, wenn die Kirchensteuer als solche damit begründet wird, daß Sozialausgaben getätigt werden. Als die Kirchensteuer geschaffen wurde, war die Verwendung für die soziale Tätigkeit der Kirchen äußerst gering, weit geringer als heute. Daß der Staat die Kirchensteuer einzieht, kann man nur damit begründen, daß die Kirchen nach wie vor nicht nur für sich selber, sondern für die gesamte Gesellschaft eine Bedeutung haben." Auf Nachhaken räumte er aber ein: "Wer nicht glaubt und von der Kirche absolut nichts wissen will, der wird wahrscheinlich auch nie zu überzeugen sein, daß die Kirche überhaupt eine Bedeutung hat."
Nachtrag nach Redaktionsschluß: Auch die Bundesregierung hält eine Kultursteuer für Konfessionslose für verfassungswidrig. Auf Anfrage der CSU-Abgeordneten Blank teilte Finanz-Staatssekretär Hauser (CSU) mit, nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dürften nur Personen der Kirchensteuerpflicht unterworfen werden, die der Kirche angehörten. Auch eine nichtsteuerliche Sonderabgabe dürfte nach der Verfassung nicht in Betracht kommen.
Gleichzeitig erklärte Friedrich Fahr, Finanzdirektor der Erzdiözese München und Vorsitzender der Steuerkommission der Diözesen Deutschlands, eine Kultursteuer sei für die katholische Kirche "kein Thema" mehr. Zu dieser Aussage habe ihn auch der Eichstätter Bischof ermächtigt. Fahr begrüßte auch die beabsichtigte Steuerreform trotz der damit verbundenen erheblichen Kirchensteuereinbußen. (KNA, 7. u. 9.11.96)
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Rechtswidrige Verträge bringen Milliardengewinne
für evangelische Gemeinden
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)
(2353) Krempe. Durch rechtswidrige Verträge über die Dauerpflege von Gräbern verschaffen sich evangelische Kirchengemeinden illegale Einnahmen in Milliardenhöhe. Dies brachte ein besonders gravierender Fall in Krempe bei Itzehoe an den Tag. Dort ist vertraglich geregelt, daß Gräber mit Dauerpflege 30 Jahre lang dreimal jährlich mit 20 Stiefmütterchen und 20 Eisbegonien bepflanzt werden sowie Unkraut gejätet und zum Totensonntag ein Gesteck aufgelegt wird. Dafür verlangt die Kirchengemeinde einen Einmalbetrag von sage und schreibe 45.343,80 DM. Schon die zugrunde gelegten jährlichen Kosten von 622 DM (486 DM für die laufende Pflege sowie 2,10 bzw. 2,20 DM je Blume) hält der auf Bestattungsfragen spezialisierte Verbraucherverein Aeternitas (Königswinter) für "viel zu teuer". Ein "unglaublicher Skandal" sei aber die zusätzlich Einrechnung einer jährlichen Geldentwertung von 3%, während Guthabenzinsen unberücksichtigt bleiben. Selbst die nordelbische Landeskirche zeigte sich auf Nachfrage überrascht: "Wir empfehlen den Gemeinden eine andere Rechnung", teilte der Leiter des Landeskirchenamtes mit. Danach wird eine Sparbuchverzinsung in Höhe der Inflationsrate angenommen und der Basispreis von 18.600 DM (30 Jahre mal 622 DM) errechnet. Ein dazu befragter Bankfachmann bezeichnete aber auch diese Kalkulation als unseriös. Beim durchschnittlichen langfristigen Zinssatz der letzten 10 Jahre (7,3%) genügten bereits 10.600 DM, und der Kapitalmarktzins liege stets deutlich über der Inflationsrate. Daraus ergibt sich ein Riesengewinn für die Kirche: Entwickeln sich Zinsen und Inflation in den 30 kommenden Jahren so wie in den vergangenen, wachsen die von der Landeskirche verlangten 18.600 DM trotz Entnahmen und Inflation am Ende auf 66.000 DM an. Die von der Kirchengemeinde Krempe kassierten 45.343,80 DM steigern sich gar auf 287.673 DM. Zum Vergleich: Die für Krempe zuständige private Treuhandstelle Flensburg verlangt für eine gleichartige und qualitativ sogar bessere Pflege (mit geschulten Fachkräften, die der Kirche oft fehlen) nur 12.000 DM.
Die Verbraucherschützer von Aeternitas bezeichneten diese Vertragsgestaltung als "unglaublichen Skandal", nicht nur weil "der Betrag viermal so hoch wie nötig" sei. Vielmehr verstoße der Vertrag gleich gegen mehrere Gesetze und sei daher nichtig. "Daß Restguthaben einfach der Kirchengemeinde zufallen, ist so nicht zulässig. Das muß in einem Extra-Vertrag geregelt und auch extra unterschrieben werden", teilte die Juristin des Berliner Verbraucherschutzvereins mit; Verträge, wie sie von Landeskirchen empfohlen werden, verstoßen gegen das AGB-Gesetz. Dies dürfte bei nahezu 100.000 ähnlichen Verträgen zutreffen, denn neben der nordelbischen tätigen zumindest die evangelischen Landeskirchen im Rheinland und in Westfalen solche lukrativen Abschlüsse in großer Zahl, vermutlich aber auch andere. Aeternitas schätzt, daß die Kirchen mehr als eine Milliarde an Geldern für Dauergrabpflege verwalten, das nunmehr teilweise zurückgefordert werden könnte. Allerdings hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden, daß Erben erst am Ende der Grabpflege ein Anrecht auf den Restbetrag haben (AZ: 11U154/88). Wenn die Unterzeichner noch leben, können sie ihr Geld jedoch sofort zurückverlangen.
Ärger droht der Kirche nun auch vom Finanzamt. Ein Verbraucherschützer erläuterte: "Weil Dauergrabpflegen nicht zu den hoheitlichen Aufgaben der Kirche gehören, muß sie dafür Umsatzsteuer zahlen". Für die Finanzämter seien die ohne Mehrwertsteuer abgeschlossenen Verträge ein gefundenes Fressen. (Welt am Sonntag, 15.9.96)
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Ehrlicher Fernseh-Pfarrer Jürgen Fliege kostet die
evangelische Kirche 340.000 DM
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)
(2360) Borkum. Allzu ehrliche Antworten des bekannten Fernseh-Pfarrers Jürgen Fliege bescherten der evangelischen Kirche eine peinliche Blamage. Ausgerechnet in dem für kirchliche Mitarbeiter und Laien bestimmten Heft Brücken bauen meinte der TV-Pastor: "In diese heutige Form von Engelhardts Volkskirche würde ich keine fünf Mark investieren. Und ich sage allen Leuten, wenn Ihr austreten wollt, tretet aus, völlig in Ordnung, wie in der DDR weiland!" (Anm. MIZ: Der badische Landesbischof Engelhardt ist als EKD-Ratsvorsitzender der höchste Repräsentant der evangelischen Kirche.) Die Kirchenvertreter reagierten empört, sprachen von "unglaublicher Nestbeschmutzung" und ließen die 100.000 Exemplare des Mitarbeiter-Magazins (das ausgerechnet zur Gewinnung von Kirchenfernen gedacht war) einstampfen. Die zuständige Landeskirche prüft inzwischen disziplinarische Maßnahmen gegen den Pastor. Neben Flieges Aufruf zum Kirchenaustritt wurde allerdings auch ein Mangel an Inhalt auf den übrigen Seiten kritisiert. "Es wird überhaupt nicht klar, was Kirche eigentlich kann und soll", klagte ein EKD-Ratsmitglied.
Allein die Herstellung des Heftes kostete 170.000 DM, hinzu kam nach Einschätzung von Fachleuten mindestens die gleiche Summe für die sonstigen Kosten. Fliege bekräftigte seine Haltung kurz danach in einem Focus-Interview. (Frankfurter Rundschau, 7.11.96; Süddeutsche Zeitung, 7.11.96; Welt am Sonntag, 10.11.96; Focus, 11.11.96)
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"Geld ist Macht" - Der Sinn des Reichtums der
katholischen Kirche
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de) Fettdruck von mir
(2372) Rottenburg. Nach Schätzungen katholischer Fachleute verfügt die katholische Kirche in Deutschland über ein Vermögen von 80 bis 100 Milliarden DM, wobei die Sakralbauten und rein religiösen Wertgegenstände noch gar nicht mitgerechnet sind. Das Geld liegt großenteils auf der kircheneigenen Pax-Bank, auf der Bank in Liechtenstein (BIL) und auf diskreten Privatbanken. Daneben ist das Kirchenvermögen in Fonds und Beteiligungen, in Immobilien und in Aktien angelegt. Der Großteil ist jeder Nachprüfung entzogen, weil er dem jeweiligen "Etat des bischöflichen Stuhls" und teilweise auch den Vermögenshaushalten der Pfarreien zugeordnet ist. Der Kölner Generalvikar Feldhoff bekannte sich offen zu einer möglichst gewinnorientierten Anlagepolitik. "Ethische Gesichtspunkte" bei der Geldanlage lehnt er ab: "Geld ist Macht. Sollte es jemand leugnen, müßte man prüfen, ob er wegen mangelnder Eignung und Heuchelei zu entlassen ist." Der Pressereferent im Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Rudolf Hammerschmidt, ergänzte: "Die Kirche in Deutschland wird auch ohne Kirchensteuer überleben bis ans Ende der Welt."
Auf die Spur des geheimen kirchlichen Reichtums kam das langjährige Mitglied des Diözesan-Kirchensteuerausschusses, Josef Funk, der zahlreiche Belege über die "schwarzen Kassen" seiner Kirche sammelte. Das Fazit des gläubigen Katholiken: "Die Bischöfe brauchen weder Kirchensteuer noch die Gläubigen. Ihr Geld reicht aus, um auch so weiterzumachen - mit verheerenden Folgen für ihre Einstellung zum Kirchenvolk". Funk kritisierte auch das "unausrottbare Märchen", die sozialen Einrichtungen der Kirchen würden im wesentlichen aus Kirchensteuern bezahlt. "Alle diese Einrichtungen werden bis zu 100 Prozent von Staat, Krankenkassen und anderen bezahlt." Krankenhäuser könnten sogar zur Quelle stetiger Einnahmen werden. Funk: "Die Träger erhalten die üblichen Tarife, die kirchlichen Orden als Besitzer geben ihren Schwestern aber nur ein Taschengeld weiter."
Finanzexperten fanden überdies heraus, daß die über 400 Millionen DM, die der Vatikan 1984 als Entschädigung für den Zusammenbruch der Banco Ambrosiano zu zahlen hatte, von dem ehemaligen Spitzen-Bankier und Ritter vom Heiligen Grab, Hermann Abs, aus den deutschen Diözesen organisiert worden war. Noch heute trage "Deutschland einen großen Teil" der Kosten, gestand der heutige Leiter des vatikanischen Haushalts- und Wirtschaftsrats, Kardinal Szoka. (Focus, 30.12.96; vgl. auch MIZ, 4/94, Meldung 2005)
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