Kirche und Geld - ein Armutszeugnis

   

Die beiden großen christlichen Kirchen und das liebe Geld - ein wahres Armutszeugnis! Nicht für die Kirchen - für diese ist es genau das Gegenteil: ein Zeugnis unwahrscheinlichen, unglaublichen Reichtums! Ein Armutszeugnis ist es für die Anwendung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland: der im Grundgesetz verankerten Trennung von Kirche und Staat!

Lesen Sie dazu die folgenden Artikel, und machen Sie sich kundig. Und wenn es Sie auch stört, dass Sozialleistungen gekürzt werden, während die großen Kirchen weiter im Geld schwimmen, so haben Sie 2 Möglichkeiten:

  1. Sofern Sie noch in der Kirche sind: Treten Sie aus! Ihr Seelenheil ist davon unbeeinflusst (oder wird sogar davon profitieren, wenn man bedenkt, wie fern jeglicher ethischer und moralischer Vorstellungen die beiden Großkonzerne weitgehend operieren!) - und wenn Sie etwas Gutes tun möchten, gibt es für Ihr Geld viele bessere "Anlagemöglichkeiten"!

  2. Wenn Sie bereits aus der Kirche ausgetreten sind oder ihr nie angehört haben: Schreiben Sie Protestbriefe an Ihre Abgeordneten im Land- und/oder Bundestag!




Video-DVDs und andere Informationen zum Thema Wirtschaft und Finanzen finden Sie hier:

DVD-Wissen - wertvolles Wissen auf Video-DVDs und Audio-CDs




Artikel-Übersicht:
Die finanzielle Verflechtung von Staat und Kirche
Gehälter von Klerikern
Hochschulen für Kirchenmusik: Der Staat zahlt, die Kirche verschwendet
Was machen die Kirchen mit unserem Geld - ein Rundfunkbericht
Kirche und Geld
Meldungen zum Thema "Kirche und Geld" aus der Fachzeitschrift "Materialien und Informationen zur Zeit" (MIZ) 1990-96
   Provisonssatz von kirchlichen karitativen Hilfswerken
   Stadt zahlt für Renovierung kirchlicher Gebäude
   Unterschlagungen, Grundstücksschiebereien, Vetternwirtschaft bei der Caritas
   Evangelische Kirche kassiert zu hohe Mieten
   Kirche greift in Privatsphäre ein
   Moderner Ablaßhandel
   Katholische Kirche verdient an Anti-Baby-Pillen
   Evangelische Kirche kassiert zu lange Kirchensteuer
   Die Kirche und ihr/Ihr Geld
   Schulförderung der Kirchen und Arbeitgebermonopol bei Kindergärten
   Deutschland - der großzügigste "Kirchenstaat"
   Kirchensteuer dient nicht der Sozialarbeit
   Staat beugt sich den Kirchenwünschen
   Der Staat zahlt, aber die Kirche schafft an
   Kirchengeschäfte mit dem ideologischen Gegner
   Sachsen bezahlt Kirchenverwaltung und -gehälter
   Studenten erarbeiten Marketingkonzept für die Konzerne "Kirchen"
   Der Staat zahlt auch für nicht denkmalgeschützte Kirchenbauten
   Kirche bezahlt Schweigegelder an DDR
   Immer dreistere finanzielle Forderungen der Kirchen an die öffentliche Hand
   Kirchliches Kindergartenmonopol
   Die Ungleichheit der Menschen
   Kirchensteuer ist verhandelbar
   Schönrederei der sozialen Aufgaben
   Stadt München bezahlt für Evangelischen Kirchentag
   Kirche gewährt Darlehen an Kommune zur Finanzierung ihrer eigenen Interessen
   Staat bezahlt Werbemaßnahmen der "Konzerne Kirche"
   Der Kirchenhaushalt
   Kirche "verhindert" Linderung der Not
   Staat bezahlt noch heute für Enteignung von Kirchenbesitz vor 400 Jahren
   Privilegiertes Studium für Theologie-Studenten
   Diskriminierung Andersgläubiger
   Kirchenaustritt mindert die Staatsverschuldung
   Katholischer "Geheimdienst" durch Steuern finanziert
   Kirchliche Familienpflege bezahlt der Staat
   Geld stinkt nicht?
   Staat zahlt für Ausbildung der Kirchenpresse
   Kirche bekommt Film-Vermarktungsrechte für 10 % des Investments
   Geldgier der Kirche kennt keine Skrupel
   Ausbildung der Theologen durch Staatsgelder
   Katholische Kirche baut Wohlfahrtimperium mit fremden Mitteln auf
   Finanzierung des evangelischen Kirchentages 1995 durch den Staat
   Der Staats soll die Sanierung kirchlicher Bauten mit 10 Mrd. DM unterstützen
   Sind bayerische Ministerpräsidenten automatisch Mitglied im Verein der "Grabesritter"?
   Die öffentliche Hand finanziert katholische (Missionierungs-?)Hilfsprojekte
   Umweltverschmutzung im "Gotteshaus"
   Bewusster Verstoß gegen Trennung von Kirche und Staat
   Kriminelle Energie der evangelischen Diakonie?
   Papstbesuch enttäuscht in allen Belangen
   Evangelische Kirche scheitert bei unverfrorener Erberschleichung
   Vorteilserschleichung der Caritas
   Kirchensteuer bleibt absetzbar - und schadet der Allgemeinheit
   Arbeitsplätze und Kleriker-Gehälter
   Absurder, verfassungswidriger Vorschlag der Kirche
   Rechtswidrige Verträge bringen Milliardengewinne für evangelische Gemeinden
   Ehrlicher Fernseh-Pfarrer Jürgen Fliege kostet die evangelische Kirche 340.000 DM
   "Geld ist Macht" - Der Sinn des Reichtums der katholischen Kirche



Die finanzielle Verflechtung von Staat und Kirche
(Stand: 18.10.2002; verantwortlich: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)


1.) Kirchensteuereinnahmen 2000: 17,480 Milliarden DM netto (davon r.k.: 9,164; ev.: 8,316 Mrd.)

Ausgaben (lt. kirchl. Angaben, gerundet):
Pfarrer u.a. kirchl. Personal 60-70 % (r.k.: knapp 60%; ev.: über 70%)
Sachkosten, Verwaltung ca. 10 %
Kirchenbauten ca. 10 %
"Schule und Bildung" ca. 10 % (r.k.) (ev. für beide Bereiche
"Soziales und Caritatives" ca. 10 % (r.k.) insgesamt nur ca. 10%)


davon Ausgaben für öffentliche soziale und Bildungsaufgaben: r.k. Kirche: 8 - 9 % ev. Kirche: 6 - 7 %

Summe der Aufwendungen für öffentliche soziale Leistungen : ca. 1,2 Milliarden DM

2.) Öffentlicher Finanzierungsanteil bei Sozialeinrichtungen in kirchlicher Trägerschaft
(Betriebskosten; zusätzliche freiwillige Zuschüsse der Kommunen nicht mitgerechnet):

Kindergärten (Bayern) 80% (Kommune u. Land je 40%; ohne 15% Elternbeiträge) (Kindergarten-Finanzierung im Bundesdurchschnitt: Kommune/Land: 75 %, Eltern 15 %, Kirche 10 %)
Schulen (in Bayern) 90% (Grund-, Haupt- und Sonderschulen 100%)
Krankenhäuser 100% (durch Kassensätze; Investitionen zu 100% vom Staat)
Altenheime 100% (ähnliche Regelung wie Krankenhäuser)


3.) Öffentliche Finanzierung innerkirchlicher Einrichtungen

kirchlicher Religionsunterricht an öffentlichen Schulen (bundesweit) 4 800 Mio.DM
Priester- u. Theologenausbildung an Universitäten sowie Unterhalt kirchlicher Fachhochschulen 1 100 Mio.DM
Staatszuschüsse aufgrund von Konkordaten u. Kirchenverträgen 1 400 Mio.DM
Seelsorge an öffentlichen Einrichtungen (Militär, Polizei, Gefängnis, Anstalten) 130 Mio.DM
Denkmalschutz für Kirchenbauten (nur Bund und Länder) 270 Mio.DM
Ausgaben öffentlicher Rundfunkanstalten für rein kirchliche Sendungen 300 Mio.DM
Steuereinbußen wegen unbeschränkter Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer
(laut Subventionsbericht der Bundesregierung)
6 700 Mio.DM
Zwischensumme 14 700 Mio.DM

Nicht enthalten sind Zuschüsse von Kommunen, Kreisen, Bezirken, der Bundesanstalt für Arbeit (ABM-Stellen) und vom Bundesamt für den Zivildienst, das ca. 70 % der Kosten von Zivildienstplätzen trägt. Die Wohlfahrtsverbände sparten z.B. 1988 durch Zivis 2,2 Milliarden DM; Caritas und Diakonisches Werk profitierten davon zu rund 40 % (vgl. Frankfurter Rundschau, Dokumentation, 17.3.89). Die Auflistung zu 3) ist unvollständig, weil niemals alle Haushaltsposten nach versteckten Zuschüssen an die Kirchen zu durchforsten sind. Allein die Subventionen der über 15.000 Kommunen werden auf über 5 Milliarden DM geschätzt. Dr. Carsten Frerk beziffert in seinem Buch "Finanzen und Vermögen der Kirchen in Deutschland" (Alibri-Verlag Aschaffenburg, 2002) die öffentlichen Subventionen für innerkirchliche Zwecke auf 39 Mrd. DM (20 Mrd. Euro). Das heißt: Alle Steuerzahler - Kirchenfreie wie Mitglieder - finanzieren interne Kirchenangelegenheiten mit einem Betrag mindestens in Höhe der Kirchensteuer.

Zurück zur Übersicht



Gehälter von Klerikern
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)

Die Besoldung von Geistlichen der beiden Großkirchen entspricht der von Staatsbeamten im höheren Dienst; Details sind in jeder Landeskirche bzw. Diözese unterschiedlich geregelt. In beiden Kirchen werden Pfarrer zunächst nach A 13 (entspricht im Grundgehalt einem Regierungsrat) und ab ca. dem 40. Lebensjahr fast überall nach A 14 (= Oberregierungsrat) eingestuft. Nur relativ wenige Geistliche steigen nach A 15 (= Regierungsdirektor) oder A 16 auf. Zusätzlich sind aber folgende Faktoren zu berücksichtigen:

  • Geistliche erhalten grundsätzlich ein volles 13. Monatsgehalt und alle im öffentlichen Dienst üblichen Zuschläge (z.B. Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen). Die Höhe der Zusatz-Einkünfte für besondere Dienste (z.B. Taufen, Trauungen, Bestattungen, Religionsunterricht, Meßstipendien) hängt von der Regelung in der einzelnen Diözese/Landeskirche ab.

  • Fast immer können Geistliche in einem Pfarrhaus o.ä. wohnen, wo sie nur eine geringe Miete entrichten. Im Vergleich zum Normalbürger sparen sie sich je nach Wohnort und Lage einen Mietaufwand von 500 bis 2500 DM. (Im Schnitt etwa 1000 DM.) Diesen "geldwerten Vorteil" müssen sie zu Recht versteuern, denn er ist dem Einkommen hinzuzurechnen.

  • Von den Bruttogehältern ist neben der Steuer nur noch ein Eigenbeitrag zur Krankenversicherung von etwa 300 DM monatlich abzuziehen. Weitere Sozialversicherungsbeiträge fallen nicht an.

  • Bei der Krankenversicherung, der Kfz-Haftpflicht und anderen Versicherungsarten erhalten Pfarrer Vorzugstarife. Auch können sie bei einer kirchlichen Bank ein gebührenfreies Gehaltskonto führen.

  • Wegen des allgemeinen Pfarrermangels steigen katholische Kapläne in den meisten Diözesen relativ schnell nach A 14 der Besoldungstabelle auf - in vielen Fällen sogar mit einer deutlich günstigeren Dienstaltersstufe als im öffentlichen Dienst.

  • Die Kosten der kath. Pfarrhaushälterinnen werden zu 50 bis 75 % (je nach Bistum) aus Kirchensteuermitteln bezahlt, nur den Restanteil zahlen die Pfarrer selbst.

  • Fahrten von und zur Arbeitsstelle werden voll erstattet; andere Arbeitnehmer können sie lediglich von der Steuer absetzen.

Die Veranschlagung des monatlichen Pfarrer-Durchschnittseinkommens auf 9000 DM Pfarrers (in den westlichen Bundesländern, Stand 01.01.2001) ist eher noch abgerundet, wie aus folgendem Beispiel eines 47jährigen oder älteren hervorgeht:

Grundgehalt A 14 Endstufe 7.963,09 DM
Familienzuschlag (vh. evang. Pfarrer ohne Kind) 192,84 DM
anteiliges Urlaubsgeld 41,66 DM
vermögenswirksame Leistungen 78,00 DM
Zwischensumme 8.275,59 DM
(ohne Kinderzuschläge von 164,98 bzw. [ab 3. Kind] 422,43 DM)
Weihnachtsgeld anteilig ca. 680,00 DM
Ersparnis Dienstwohnung (durchschnittlich) 1000,00 DM

Das Ergebnis ist leicht nachvollziehbar. In der kath. Kirche fallen in den meisten Diözesen noch diverse Zulagen an, die hier vernachlässigt werden. Der Zuschuß zur Finanzierung von Pfarrhaushälterinnen ist ebenfalls nicht mitgerechnet. Natürlich erhalten jüngere Pfarrer etwas weniger. Aber fast 90 % der kath. Geistlichen sind aber älter als 47 Jahre und erhalten die Endstufe. Der Altersschnitt ihrer evangelischen Kollegen liegt bei ca. 45 Jahren. Der genannte Durchschnittsbetrag von 9000 DM ist auch dort eher vorsichtig veranschlagt.

Bischöfe werden i.d.R. vom Staat besoldet. In den westlichen Bundesländern beziehen sie ein Gehalt gem. Besoldungsstufe B6 (13.202,69 DM), Erzbischöfe gem. B10 (18.256,57 DM). Ihr Monatseinkommen liegt incl. der Zulagen und dem 13. Gehalt bei gut 16.000 bzw. 21.000 DM.

Rund zwei Drittel der Kirchensteuern werden für die Bezahlung von Pfarrern und anderem Kirchenpersonal (ohne Caritas bzw. Diakonie) ausgegeben!

Zurück zur Übersicht



Hochschulen für Kirchenmusik:
Der Staat zahlt, die Kirche verschwendet

(Süddeutsche Zeitung, 21.6.00)


Nach jahrelangem Tauziehen hat der Freistaat Bayern die Umwandlung der Bayreuther Fachakademie für evangelische Kirchenmusik in eine Fachhochschule genehmigt. Der Jahresetat für die nur 35 Schüler und sechs Professoren steigt dadurch um 200.000 auf 1,65 Mio. DM; der Staat trägt davon 80 Prozent. So winzig die Hochschule ist - unter den bundesweit 27 Ausbildungsstätten für Kirchenmusik sind 22 sogar noch kleiner.
Der Bund für Geistesfreiheit warf dem Freistaat nicht nur einen Verstoß gegen das Prinzip der Trennung von Staat und Kirche vor, sondern vor allem auch massive Verschwendung von Steuermitteln. Deshalb will er auch den Bund der Steuerzahler und die Landesrechnungshöfe einschalten. Die Ausbildung in Kirchenmusik, so der bfg, lasse sich problemlos in die bestehenden staatlichen Konservatorien integrieren. Wenn aber die Kirchen schon auf eigenen Ausbildungsstätten bestünden, sollten sie sie auch allein finanzieren. Erst recht kein Verständnis hat der bfg für die Vielzahl der kostenträchtigen Mini-Akademien. Eine Zusammenlegung auf einige wenige größere Anstalten spare Kosten und stelle auch kein Problem dar, weil viele Musiker sowieso weit von ihrer Heimat entfernt studierten. In Bayreuth kommt mehr als die Hälfte von außerhalb Bayerns, einige sogar aus dem Ausland.

Zurück zur Übersicht



Freigeistige Betrachtungen, 30.04.2000
Was machen die Kirchen mit unserem Geld ?
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)

Verehrte Hörerinnen und Hörer,

vor kurzem beschwerte sich ein hoher Kirchenfunktionär am Sitz der Bundesregierung in Berlin wegen der geplanten Steuerreform. Der evangelische Prälat meinte, wenn die Erwerbstätigen weniger Lohn- und Einkommensteuer zahlen müßten, dann verringerten sich auch die Einnahmen der Kirchen. Diese müßten dann soziale Dienste wie Kindergärten oder Krankenhäuser an die öffentliche Hand abgeben.

Derartige Klagen sind nicht neu. Immer wieder warnten die Kirchen in den letzten Jahren vor drohenden Einbußen bei den Kirchensteuern, um dann hinterher erfreut feststellen zu können, dass die Einnahmen sogar gestiegen sind. Dabei verschweigen die Kirchen geflissentlich, dass sich ihre Einnahmen zwischen 1968 und 1998 mehr als verfünffacht haben, nämlich von 3,1 auf 16,3 Milliarden Mark. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Zuwachsrate von 5,7 Prozent, also weit mehr als die Inflationsrate oder die Steigerung der Arbeitnehmer-Einkommen. Trotzdem ist es zu verstehen, dass die Kirchen, wie alle anderen Interessengruppen auch, bemüht sind, sich selbst von der besten Seite zu präsentieren. Zu diesem Zweck erwecken sie den Eindruck, sie seien gar nicht so reich wie immer behauptet, und außerdem bräuchten sie die Kirchensteuern zur Finanzierung ihrer sozialen Einrichtungen. Aber es muß auch erlaubt die Nachprüfung erlaubt sein, ob diese Selbstdarstellung der Wahrheit entspricht.

Der Fairneß halber ist zu erwähnen, dass die kirchlichen Finanzexperten derartige Behauptungen nie aufgestellt haben. Im Gegenteil: In mehr als einem Fall haben sie sogar solchen Darstellungen ausdrücklich widersprochen. Der frühere Caritasdirektor und Finanzdirektor der Erzdiözese Köln, Norbert Feldhoff, betonte zum Beispiel in der Kirchenzeitung seines Bistums, dass die Kirchensteuer nur zu einem sehr kleinen Teil sozialen Zwecken zufließt. Wörtlich führte er aus:
"Vielfach geht man von falschen Tatsachen aus und operiert mit Scheinargumenten. So wird der Kirche immer wieder unterstellt, sie benötige die Kirchensteuer, um ihre umfangreiche Sozialarbeit zu finanzieren. Die Gegner der Kirchensteuer haben mit diesem Argument leichtes Spiel, weil es in der Tat nicht stimmt und meines Wissens auch noch nie von einem Kenner der Sache so vorgetragen worden ist. Wie wird die Sozialarbeit der Kirche tatsächlich finanziert, und welche Rolle spielt dabei die Kirchensteuer?
Die meisten Sozialeinrichtungen "verdienen" die Mittel, die sie benötigen, als Leistungsentgelte (beispielsweise über Pflegesätze), und die Finanzierung ist durch staatliche Kostenträger weithin gesetzlich geregelt. ... Kirchliche soziale Einrichtungen werden nach denselben Regeln finanziert wie die der Kommunen. Trotz der klaren gesetzlichen Bestimmungen muß allerdings auch hier in manchen Fällen das Bistum aus Kirchensteuermitteln helfen. Kaum eine Kapelle in diesen Sozialeinrichtungen wäre ohne Kirchensteuerzuschuß finanzierbar."
(Quelle: (1) KNA, 21.9.90; Kirchenzeitung des Erzbistums Köln, 21.9.90)

Damit sind einige Tatsachen richtiggestellt:

  1. Wer behauptet, die Kirchensteuer sei nötig für die kirchliche Sozialarbeit, hat entweder keine Ahnung oder sagt wissentlich die Unwahrheit.

  2. Kirchliche Krankenhäuser und Altenheime finanzieren ihren Betrieb genauso wie öffentliche oder freie Träger völlig ohne Kirchensteuermittel. Lediglich für Kapellen leistet die Kirche einen kleinen Zuschuß. Aber es besteht auch kein Zweifel, dass diese nicht zur notwendigen medizinischen Ausstattung eines Krankenhauses gehören. Daher ist es schon ein großes Zugeständnis des Staates, dass er sich überhaupt an der Einrichtung von Krankenhauskapellen mit beteiligt.

  3. Die Behauptung, die Kirche müsse Krankenhäuser aufgeben, wenn die Kirchensteuern weniger werden, ist als blanke Unwahrheit entlarvt, und es darf gerätselt werden, was einen hohen Würdenträger überhaupt zu einer solchen Aussage bewegt, von der er doch wissen muß, dass sie einer Nachprüfung nicht standhält.

  4. In fast allen Fällen sind gar nicht die Kirchen Träger sozialer Einrichtungen, sondern rechtlich selbständige Vereine (meist das Diakonische Werk und die Caritas). Diese finanzieren sich völlig eigenständig aus Leistungsentgelten, Kostensätzen der Sozialträger, öffentlichen Zuschüssen und Spenden. Die Zuschüsse aus Kirchensteuern machen nur einen geringen Anteil ihres Etats aus.

Wenn die evangelische Kirche also ihren Personalkostenanteil mit rund 80 % der Ausgaben angibt, sind dort die sozialen Einrichtungen der Diakonie eben gerade nicht enthalten. Vielmehr handelt es sich in erster Linie um Gehälter von Pfarrern und Verwaltungspersonal. Und es darf an dieser Stelle schon einmal die Frage in den Raum gestellt werden, ob ein Pfarrer wirklich ein Jahresgehalt von durchschnittlich 100.000 Mark beziehen muß. In allen anderen Ländern um uns herum, mit Ausnahme der Schweiz, verdienen Geistliche bedeutend weniger, ohne dass sich dies zum Schaden der Kirche ausgewirkt hätte. Und es gibt ja auch bei uns durchaus konservative Theologen und sogar Bischöfe, die die Wandlung der Kirchen zu Konzernen beklagen, so etwa der Heidelberger Professor Gerhard Besier in seinem Buch "Konzern Kirche" oder auch der Fuldaer Erzbischof Dyba, der wiederholt meinte, die Kirchen in Deutschland seien fett und träge geworden. Vielleicht ist das auch ein Grund, warum unter der halben Million Menschen, die in den letzten zehn Jahren in Bayern aus der Kirche ausgetreten sind, auch viele gläubige Christen waren. Der prominenteste unter ihnen, der tiefgläubige Golfspieler Bernhard Langer, wurde nach seinem Austritt aus der katholischen Kirche im November 1998 mit den Worten zitiert: "Die Kirche gibt zuviel Geld aus für Denkmäler und zu wenig für die Armen." Dem kann nicht so leicht widersprochen werden.

Bei solchen Sachverhalten werden Sie verstehen, liebe Hörerinnen und Hörer, warum die Kirchen an einer wirklichen Durchleuchtung ihrer Finanzen noch viel weniger interessiert sind als etwa die CDU an der Aufklärung ihrer schwarzen Konten. Manche lassen sich vielleicht auch von den vielen Zahlen abschrecken, die beim Thema "Kirche und Geld" unvermeidlich sind. Sie können aber das Manuskript beim Bund für Geistesfreiheit in Fürth über Postfach bestellen.
Vor allem drei grundsätzliche Fragen werden Sie, liebe Hörerinnen und Hörer, interessieren:

  1. Wie werden die Kirchensteuern verwendet ?

  2. Wie hoch ist der kirchliche Eigenbeitrag bei öffentlichen sozialen Einrichtungen?

  3. Wieviel zahlt der Staat für rein innerkirchliche Angelegenheiten aus den allgemeinen Steuermitteln?

Dieser letzten Frage wird eine spätere Rundfunksendung gewidmet sein. Aber so viel darf jetzt schon verraten werden: Der Staat zahlt wesentlich mehr für rein innerkirchliche Zwecke an die beiden Großkirchen, als diese umgekehrt dem Staat sparen. So gesehen käme es den Staat bedeutend billiger, wenn er alle diese Einrichtungen selbst übernähme, dafür aber die Finanzierung der Priester- und Theologenausbildung an den staatlichen Universitäten oder die Besoldung der Bischöfe und Domkapitulare oder der Militärgeistlichen einstellte. Dabei darf auch hier gefragt werden, ob ein Bischof unbedingt 15.000 Mark oder ein Erzbischof sogar 20.000 Mark im Monat verdienen muß. Es geht gewiß auch mit weniger.

Diese und noch eine Reihe weiterer Ausgaben werden aus allgemeinen Steuern finanziert. Insgesamt erhalten die Kirchen etwa 15 bis 20 Milliarden Mark jährlich von der öffentlichen Hand, nur für innerkirchliche Anliegen wohlgemerkt. Die Zuschüsse zu kirchlichen Kindergärten sind darin also nicht enthalten. Das bedeutet im Ergebnis, dass jeder Steuerzahler, auch wenn er der Kirche nicht angehört, aus allgemeinen Steuern die Kirche mit einem Betrag in ungefährer Höhe der Kirchensteuer unterstützt. Das Kirchenmitglied muß etwa den gleichen Betrag dann noch zusätzlich in Form der Kirchensteuer berappen.

Wenn Sie noch Kirchenmitglied sind, werden Sie nun vor allem wissen wollen, wie denn nun die Kirche die von Ihrem Einkommen abgezogenen Mitgliedsbeiträge verwendet werden. Dazu sagen die Kirchen nur sehr wenig. Sie geben zwar Faltblätter mit einer Jahresbilanz heraus, die aber fast nichts aussagt und vom Laien nicht nachprüfbar ist. Im Gegensatz zu Aktiengesellschaften ist die Bilanzierungspflicht der Kirchen auch nicht gesetzlich geregelt. Die Kirchen bestimmen also selbst, wieviel sie vor ihren Mitgliedern offenlegen wollen. Und es gibt jede Menge von Möglichkeiten zur Verschleierung. Dazu seien nur drei Beispiele angeführt.

  1. Die veröffentlichten Jahresrechnungen geben nicht Aufschluß über die Verwendung der Kirchensteuern, sondern der Gesamteinnahmen. Dazu zählen zum Beispiel auch Staatszuschüsse, die zum Teil für soziale Projekte zweckgebunden sind. Auf der Ausgabenseite ist dann im Bereich "Soziales" nicht mehr erkennbar, welcher Anteil aus Kirchensteuern und welcher aus anderen Quellen, z.B. aus Staatszuschüssen, Spenden oder Leistungsentgelten stammt. Ein besonders anschauliches Beispiel dafür lieferte die letzte mir zugängliche Finanzstatistik der Evangelischen Kirche Deutschlands: Der auf "Kirchliche Sozialarbeit" bzw. "Diakonie" entfallende Anteil der Ausgaben wurde mit 21,8 % angegeben. Davon waren aber mehr als zwei Drittel durch Zuschüsse der öffentlichen Hand und der gesetzlichen Kostenträger sowie Entgelte der Betroffenen gedeckt. Der verbleibende Eigenbeitrag machte gerade noch 7,05 % der Gesamteinnahmen aus und 11,7 Prozent der Kirchensteuern.

  2. Ein zweites Beispiel: Die Kirchen unterscheiden nicht zwischen innerkirchlichen und öffentlichen sozialen Aktivitäten. Angebote, die ausschließlich den eigenen Mitgliedern vorbehalten sind, dienen der "Mitgliederpflege". Zu den öffentlichen sozialen Zwecken, die für die Allgemeinheit gedacht sind und staatliche oder kommunale Einrichtungen ersetzen, zählen vor allem der kirchliche Beitrag für Kindergärten oder Sozialstationen.
    Diese Unterscheidung ist von großer Bedeutung. Sonst könnte ein Unternehmen seine Kosten für den Betriebsausflug oder die betriebliche Weihnachtsfeier ebenso als "soziale Leistung" deklarieren, obwohl es nur die Pflege des Betriebsklimas - und damit interne Interessen - im Blick hat.
    Besonders aufschlußreich sind die Darstellungen der evangelisch-lutherischen Landeskirche in Bayern. Noch 1991 hatte sie in einem allgemein zugänglichen Faltblatt ihren Ausgabenanteil für (öffentliche) "Diakonie" auf ganze 6,3 % beziffert. Dies war zwar ehrlich, erschien aber wohl vielen Kirchenmitgliedern allzu bescheiden. In dem entsprechenden Faltblatt für 1994, also drei Jahre später, wurde der Bereich "Diakonie" mit dem Posten "kirchliche Sozialarbeit" zusammengefaßt, mit dem die rein innerkirchliche Mitgliederbetreuung gemeint ist. Aber wer weiß das schon? Flugs stieg der Anteil auf das Fünffache an, nämlich auf zufällig genau 30 Prozent. Doch dieser Sprung schien offenbar auch den Verantwortlichen allzu übertrieben, denn nur zwei Jahre später halbierte sich der Sozialanteil dann wieder auf 15,88 %. Nun weiß jeder, der mit Haushaltswesen zu tun hat, wie wenig sich von einem Jahr zum anderen in den Etats großer Körperschaften verändern kann, weil viele Ausgaben von vornherein festgelegt sind, zum Beispiel durch die Personalkosten. Es handelte sich also nur um eine Verschiebung von Haushaltsposten, die beispielhaft zeigen, wie leicht die Öffentlichkeit irregeführt werden kann.

  3. Und schließlich ein drittes Beispiel: Beim Bau kirchlicher Kindergärten wird der Eigenanteil ganz selbstverständlich den sozialen Ausgaben zugeschlagen. In Wirklichkeit handelt es sich aber um eine Investition, d.h. um eine Umwandlung von Geld- in Sachvermögen, das ja nicht verloren geht. Dabei machen die Kirchen bzw. ihr Sozialträger langfristig sogar ein vorteilhaftes Geschäft: Während sie nur ein Drittel der Errichtungskosten zu tragen haben, gehört ihnen nach einer Nutzungsdauer von 30 Jahren der Kindergarten zu 100 Prozent. Der ersatzlos verlorene Zuschuß von Kommune und Freistaat hat sogar schon in mehreren Bundesländern den Landesrechnungshof auf den Plan gerufen. Die Behörde, die gegen Fälle von Steuerverschwendung vorgeht, verlangt mit Recht, dass die öffentlichen Geldgeber entsprechend ihrem Zuschußanteil zu Miteigentümern bei Kindergärten werden.

Aber nun zurück zur Ausgangsfrage. Nach vielen Jahren der Recherchen, mit denen der Autor dieses Beitrags 1986 begonnen hat, läßt sich eine grundsätzliche Feststellung treffen: Nicht einmal die Kirchen selbst sind in der Lage, exakt anzugeben, welcher Anteil der Kirchensteuern für soziale Zwecke ausgegeben wird.
Aber so viel läßt sich mit Sicherheit sagen: Weniger als zehn Prozent der Kirchensteuern werden für öffentliche soziale Zwecke ausgegeben. Und selbst wenn man die innerkirchlichen sozialen Leistungen mitrechnet, bleibt der Anteil unter 15 Prozent. Das ergab sich aus den Recherchen innerkirchlicher Experten. Rund zwei Drittel werden für die Bezahlung von Pfarrern und sonstigem kirchlichem Personal ausgegeben. Wer also wegen der irrigen Annahme in der Kirche verblieben ist, die Kirchensteuer komme im wesentlichen sozialen Zwecken zugute, sollte sich folgende Alternative überlegen: Wer sich die Kirchensteuer spart, aber 20 Prozent davon für einen sozialen Zweck spendet, tut damit mehr für das Soziale als zuvor und hat sogar noch den Vorteil, selbst entscheiden zu können, welche Organisation und welcher Zweck damit gefördert werden soll.

Der Eigenanteil kirchlicher Träger beim Betrieb von Kindergärten liegt bei 10 Prozent, bei Sozialstationen wird er mit 12 Prozent angegeben. Kirchliche Altenheime und Krankenhäuser finanzieren sich völlig ohne Kirchensteuermittel.
Den Staat käme es bedeutend billiger, sämtliche kirchlichen Eigenanteile an Sozialeinrichtungen - bundesweit etwa 1,5 Milliarden Mark - selbst zu übernehmen, dafür aber die Kirchensteuer nur noch mit der Hälfte ihres Betrags als steuerlich absetzbar anzuerkennen. Mit den Mehreinnahmen von gut zwei Milliarden DM verbleibt unter dem Strich sogar noch ein Plus von einer halben Milliarde, das zur Stärkung öffentlicher Sozialeinrichtungen, z.B. im Bereich der Altenpflege, genutzt werden könnte.

Zurück zur Übersicht



Kirche und Geld
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)


Das Thema gliedert sich in drei Aspekte:

  1. Wie verwendet die Kirche ihre Mitgliedsbeiträge (Kirchensteuer)?

  2. Was leistet die Kirche für die Öffentlichkeit/den Staat?

  3. Was zahlt der Staat für den innerkirchlichen Betrieb?

Frage 1 interessiert Kirchenfreie nur am Rande, denn jede Vereinigung kann mit ihren Mitgliedsbeiträgen grundsätzlich machen, was sie will. Die einzige Forderung der Nichtmitglieder: Die Kirchen sollen - wie jede andere Organisation auch - ihre Beiträge selbst einziehen.

Aufklärung ist aber nötig, denn die meisten Kirchenmitglieder wissen nicht, wofür ihre Kirchensteuer verwendet wird. Der weitaus größte Teil wird für Gehälter von Pfarrern und direktes Kirchenpersonal (ohne Sozialbereich!) ausgegeben, nur höchstens acht Prozent für öffentliche Sozialaufgaben.

Die Fragen 2 und 3 sind einander gegenüberzustellen. Resultat: Der Staat leistet weit mehr an die Kirchen als umgekehrt - auch mit den Steuergeldern der Kirchenfreien. Der Eigenanteil kirchlicher Kindergarten- u. Schulträger differiert je nach Bundesland. In Bayern liegt er unter 7 %, wenn Elternbeiträge und die indirekte Staatssubvention aufgrund der steuerlichen Absetzbarkeit der Kirchensteuern berücksichtigt werden. Oft verringert sich der Eigenanteil noch weiter durch zusätzliche freiwillige Zuschüsse der Kommunen.

Folgerung: Jeder Kirchensteuerzahler sollte sich zunächst zwei grundsätzliche Fragen stellen:

  • Bin ich Christ im Sinne der Kirchenlehre? (ja - teils,teils/unentschieden - nein)

  • Bejahe ich die "real existierende" Kirche? (ja - teils,teils/unentschieden - nein)

Nur wenn beide Fragen eindeutig mit "ja" beantwortet werden können, macht das Zahlen des Kirchen-Mitgliedsbeitrags Sinn. Religiös uninteressierte oder gar ungläubige Taufschein-Mitglieder und auch religiöse, aber mit der Kirche nicht einverstandene Christen sollten hingegen bedenken: Wer als Säugling z.B. bei der CSU angemeldet würde und als Erwachsener immer noch jeden Monat 30 oder 50 EUR Beitrag zahlte, obwohl er die Partei gar nicht wählt, würde von seinen Kollegen wohl als schizophren angesehen. Und hier? Jeder mag für sich beurteilen, ob er sich bezüglich seiner Kirchenmitgliedschaft nicht in einer vergleichbaren Lage befindet

Kirchensteuerzahler entrichten z.Zt. durchschnittlich 500 EUR pro Jahr. Im Lauf des Arbeitslebens sind das in der Regel zwischen 20.000 und 30.000 EUR Kirchensteuern, etwa soviel wie ein Jahresgehalt. Wer Kirchensteuern zahlt, arbeitet also ein Lebensjahr (oder eine Stunde pro Woche, einen halben Tag pro Monat, sechs Arbeitstage im Jahr) nur für die Kirche. Einschließlich Zinsen beläuft sich die Kirchensteuersumme nach 40 Jahren je nach Zinssatz auf 100.000 bis 150.000 EUR - nach heutigem Geldwert! (Dabei stiegen die Kirchensteuern in der Vergangenheit sogar noch stärker als die Inflationsrate.) Wer sich die Kirchensteuer zeitlebens spart, kann sich also im Alter allein aus den Zinsen dieses Vermögens eine komplette Rente leisten.

Nur 8 % der Kirchensteuern kommen sozialen Zwecken zu. Viele halten es daher für logisch, sie einzusparen und zum Teil gezielt für soziale Anliegen eigener Wahl einzusetzen. Warum auch nicht?

Die Daten wurden von kompetenten kirchlichen Stellen nicht bestritten, in den letzten Jahren sogar vielfach bestätigt, z.B. von WiSo (ZDF, 4.3.92), Monitor (ARD, 11.5.92 u. 24.2.94), dem Spiegel (10.1.94 u. 6.3.95), Focus (30.12.96) sowie innerkirchlich in der Kirchenfunksendung Die Kirche und die Kohle (BR III, 28.5.92), in Weltbild (11.1.91), in der Kirchenzeitung der Erzdiözese Köln (21.9.90) durch den Finanzdirektor und Generalvikar Feldhoff, in Doppelpunkt (ZDF, 29.4.93) durch den Paderborner Theologieprofessor Eicher, vom Kirchenfinanzexperten Peter Wingert in der Fernsehdokumentation Die Wohlfahrts-GmbH (ARD, 3.11.94), in der Dokumentation Die Kirche und ihr Geld vom Münchner Evangelischen Kirchentag vom 26.5.90 u.a. In den letzten Jahren vermieden die Kirchen offizielle Angaben, um das Thema aus der Diskussion zu bringen, doch alle Andeutungen ergaben übereinstimmend, dass der Ausgaben-Anteil für Soziales seit 1995 sogar noch gesunken ist (vgl. Panorama, 17.10.2002).

Zurück zur Übersicht



Provisonssatz von kirchlichen karitativen Hilfswerken
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)


(1250) München. Die (zumeist kirchlich gesteuerten) karitativen Hilfswerke helfen sich oft selbst am besten. Dies stellte sich bei einem Verfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen ein dubioses Unfallopfer-Hilfswerk heraus. So bezahlt der Malteser Hilfsdienst den umstrittenen Haustür-Mitgliederwerbern 40 bis 50 Prozent eines Jahresbeitrags als Provision. Das Rote Kreuz (mit 60%), der Arbeiter-Samariter-Bund (mit 65%) und das Johanniter-Unfall-Hilfswerk (mit 85% eines Jahresbeitrags) zahlen an die Drücker-Kolonnen sogar noch höhere Provisionen. (Süddeutsche Zeitung, 18.1.90)

Zurück zur Übersicht



Stadt zahlt für Renovierung kirchlicher Gebäude
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)


(1309) Schlüchtern. Die Stadt Schlüchtern zahlt für die Renovierung der evangelischen Kirche im Stadtteil Breitenbach nicht nur die ursprünglich bewilligten 70.000 DM, sondern ist auch bereit, die Kosten für nachträglich entdeckte Schäden zu übernehmen. Die gesamten Subventionen für den Kirchenbau belaufen sich damit auf voraussichtlich über 200.000 DM. (Kinzigtal-Nachrichten, 1.10.90)
Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten kritisierte diese großzügige Zuwendung der verschuldeten Kommune zugunsten einer reichen Organisation für deren interne Zwecke und stellte die Frage, warum die Stadt überhaupt Eigentümerin (und Baulastträgerin) eines Gotteshauses sei, wenn andererseits nur die Kirche den Nutzen habe. (Kinzigtal-Nachrichten, 9.10.90)

Zurück zur Übersicht



Unterschlagungen, Grundstücksschiebereien, Vetternwirtschaft bei der Caritas
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)


(1310) München. Die Caritas machte durch "Unterschlagungen, Grundstücksschiebereien, Vetternwirtschaft" (Zitat Quick) bei Immobiliengeschäften ein weiteres Mal von sich reden. (Vgl. MIZ 3-4/89, S.53; MIZ 1/88,S.40; MIZ 1/87, S.33)
1979 verkaufte die Caritas ein 30.000 Quadratmeter großes Grundstück für 800.000 Mark (26 DM pro qm) an seinen Architekten Volz. Dieser brauchte jedoch den Großteil des Kaufpreises erst dann zu zahlen (laut Kaufvertrag "ohne Beilage von Zinsen"), wenn er einzelne Parzellen weiterverkauft hatte; für die Baugenehmigung hatte bereits die Caritas gesorgt. Bis Anfang 1981 hatte der Architekt bereits acht Baulandparzellen zu Quadratmeterpreisen von 109 bis 246 DM weiterverkauft und damit für ein Viertel des Grundes (7778 qm) bereits fast das Doppelte des ursprünglichen Gesamtkaufpreises (1.555.000 DM) kassiert.
1986 erwies er sich dafür dankbar: Für 600.000 DM erwarben er und ein Schwager des für Immobiliengeschäfte zuständigen Caritas-Finanzdirektors Kett ein Objekt in Gröbenzell. Nur sechs Wochen später gab er seinen 300.000-Mark-Anteil für nur 110.000 an den Caritas-Direktor ab. Drei Jahre später stießen Kett und sein Schwager das Objekt mit sattem Gewinn (für nunmehr 900.000 DM) wieder ab - an die Caritas! (Süddeutsche Zeitung, 10.10.90; Quick, 27.9.90)
Doch damit nicht genug: In Rimsting/Chiemsee wurde ein auf zwei Millionen Mark geschätztes Ufergrundstück samt Landhaus, das der wohltätigen Organisation vererbt worden war, für nur 520.000 DM verkauft - von Caritas-Direktor Kett an dessen Freund und Bauunternehmer Schiedermeier. (Dieser hatte zufälligerweise auch einige lukrative Aufträge von dem karitativen Verband erhalten.) Kurz darauf stellte sich aber heraus, dass der beglückte Käufer seinem Freund Kett eine Einlieger-Ferienwohnung in dem Haus überlassen hatte. Kett wurde inzwischen auf einen anderen Posten versetzt; für eine Entlassung oder gar die Einleitung strafrechtlicher Schritte sah man bei der Wohlfahrtsorganisation keinen Grund.
Verschiedene Pfarrgemeinden weigerten sich nach Aufdeckung der Skandale, an Caritas-Straßensammlungen mitzumachen, darunter die Gemeinde eines aufmüpfigen Geistlichen, der 1980 bereits einmal für sechs Monate in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden war. (Sein damaliger Frevel: Er hatte sich geweigert, den obligatorischen Peterspfennig an den Vatikan zu überweisen!) Insgesamt gingen die Erträge der Caritas-Straßensammlung im Herbst 1990 in Bayern um 20 % zurück, in München sogar um 30 %. (Augsburger Allgemeine, 18.9. und 16.11.90)
Unterdessen kam heraus, dass der bayerische Ministerpräsident Streibl das Grundstück, das er in bester Münchner Wohnlage von der Caritas erworben hatte (vgl. MIZ 3-4/89, S.53), erst ein Jahr später bezahlt hat, nachdem er das Grundstück bereits weiterveräußert hatte. Das Hilfswerk schenkte Streibl dadurch Zinsen in Höhe von "mehr als 100.000 Mark" (laut SPD-Experten Naumann).
Streibl sah sich gezwungen, die Immobilie wieder abzustoßen, nachdem die Münchner Abendzeitung den Deal aufgedeckt hatte und später ruchbar wurde, dass das Grundstück gar nicht auf dem freien Wohnungsmarkt angeboten worden war. Oberbürgermeister Kronawitter hatte der Caritas daraufhin nach Anhörung von Experten eine Nachzahlung von mehreren hunderttausend Mark gefordert. Für die Münchner SPD-Stadtratsfraktion war sogar "der Punkt erreicht, wo das städtische Revisionsamt das Geschäftsgebaren des Katholischen Caritasverbandes der Erzdiözese München und Freising prüfen muß". Immerhin erhalte der Verband erhebliche Zuschüsse aus den Steuermitteln der Bürger. "Ein Wohlfahrtsverband, der seine Eigenmittel durch Unterwertverkäufe und Überwerteinkäufe vorsätzlich schmälert, stellt seine Berechtigung, städtische Zuschüsse zu erhalten, in Frage." (Süddeutsche Zeitung, 2./3.10.1990)
Streibl selbst verwahrte sich vor der bayerischen Landtagswahl vehement gegen solche Vorwürfe. Kurz danach bestätigte jedoch die Deutsche Allgemeine Treuhand AG bei einer Sonderprüfung aller 80 Caritas-Immobilientransaktionen seit 1979 im Bereich der Erzdiözese genau diesen Sachverhalt, so dass sogar Ordinariatssprecher Röhmel kleinlaut zugeben mußte, dass auch in diesem Fall "nicht mit der nötigen Fachkompetenz zur Erzielung eines höheren Erlöses verhandelt worden ist". (Süddeutsche Zeitung, 29./30.9.90; Augsburger Allgemeine, 16.11.90)
Die Caritas beschäftigt 351.500 festangestellte Mitarbeiter (mehr als die Bundespost) in 30.000 Einrichtungen, darunter 4.500 Krankenhäuser, 5000 Altenheime sowie 12.000 Kindertagesstätten und Jugendheime. Da der Bundesverband in viele kleine selbständige Einheiten aufgeteilt ist, fehlt sowohl ein Gesamtetat als auch eine umfassende Kontrolle der Caritas-Milliarden.
In München sind 3500 Personen in 315 Einrichtungen beschäftigt. Der Jahresetat von rund 200 Millionen DM wird zum größten Teil von Kostenerstattungen der Krankenkassen, Sozialhilfe, Elternbeiträge und Staatszuschüsse getragen. Selbst Finanzchef Neubauer räumt ein, nur "ein Viertel" des Etats entfalle auf "Spenden, Sammlungen, Erlöse aus Erbschaften und Kirchensteuern". (Quick, 27.9.1990)

Zurück zur Übersicht



Evangelische Kirche kassiert zu hohe Mieten
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)


(1333) Augsburg. Acht Jahre lang kassierte die evangelische Kirche als Eigentümerin eines Mietshauses überhöhte Mieten, weil sie die Nebenkosten einer für kirchliche Zwecke genutzten Wohnung den 20 übrigen Mietern aufbürdete. Als der Fehler aufkam, wollte sie jedoch nur die Hälfte der zuviel entrichteten 80.000 DM zurückzahlen; die anderen Ansprüche seien verjährt. Eine Mieterin erhob daraufhin Klage. Nachdem die Lokalpresse den Skandal aufgriff und der örtliche Bund für Geistesfreiheit das Geschäftsgebaren der Kirche in einem Leserbrief als "knallhart" und unmoralisch anprangerte, sahen sich die Protestanten zum Einlenken genötigt: Nach einer Erörterung auf höchster Landesebene bot der Augsburger Oberkirchenrat einen außergerichtlichen Vergleich an, in dem er 90% der strittigen 2000 DM und die gesamten Prozeßkosten übernahm. Über den plötzlichen Sinneswandel vereinbarte die Konferenz der Oberkirchenräte und des Landesbischofs zwar Stillschweigen, jedoch sickerte durch, dass die Angst vor entsprechenden Aktivitäten des Augsburger bfg eine wesentliche Rolle spielte. Ob nun auch die übrigen Mieter zu ihrem Recht kommen, blieb allerdings offen. (Augsburger Allgemeine, 27.11., 5. und 18.12.90)

Zurück zur Übersicht



Kirche greift in Privatsphäre ein
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)


(1341) Althegnenberg/Oberbayern. Einer allgemein anerkannten Erzieherin wurde von bischöflichen Ordinariat Augsburg gekündigt, weil sie den geschiedenen Vater ihres eineinhalbjährigen Sohnes geheiratet hatte. (Sie selbst war nicht geschieden.) Auf die Rückfrage, ob es der Kirche denn lieber gewesen wäre, wenn sie ihr uneheliches Kind allein erzogen hätte, gingen weder der Ortspfarrer noch das Ordinariat ein. Der Gemeinderat Althegnenberg denkt nun darüber nach, den Kindergarten kommunal zu führen, nachdem der kirchliche Träger ohnehin nur 1500 DM im Jahr und die Kosten für die Fortbildung zuschießt. (Augsburger Allgemeine, 6.12.90; Süddeutsche Zeitung, 5.12.90)

Zurück zur Übersicht



Moderner Ablaßhandel
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)


(1349) Vatikanstadt/Hamburg. Der Einfallsreichtum des Heiligen Stuhls beim Aufspüren neuer Einnahmequellen übertrifft alle bisherigen Vorstellungen. Das Wirtschaftsmagazin Forbes enthüllte eine Fülle von Beispielen. So kostet ein vom Papst unterzeichneter Segen mit repräsentativer Urkunde umgerechnet rund 5000 DM. Wesentlich teurer ist da schon ein Orden: Die höchsten Stufen (z.B. Ordensstern zum Großkreuz des St.-Sylvester- oder des St.-Gregor-Ordens) sind erst für 120.000 DM zu haben, einfachere Stufen hingegen schon für 50.000 DM. Sogar Orden anderer Staaten (z.B. Großbritannien) vermittelt der Vatikan für eine beträchtliche Vermittlungsgebühr von z.T. über einer halben Million Mark. Der Preis für einen von der Kurie verliehenen Barontitel liegt bei mindestens 300.000 DM. Für eine Erhebung in den Fürstenstand verlangt der Heilige Vater bis zu 2,5 Millionen DM. Eine 15- bis 30minütige Audienz kostet rund 30.000 DM, wobei Vatikan-Angestellte die Besucher filmen und ihnen anschließend die Videos teuer verkaufen. Die Vermittlung all dieser Geschäfte liegt in der Hand des päpstlichen Managers, Monsignore Giacomo Ugolini, der dem Bericht zufolge auch schon Geldanlegern der US-Mafia ein Vatikan-Flugzeug für 50.000 DM plus Charterkosten vermittelt und anschließend einem der ehrenwerten Herren mit dem Titel eines Honorarkonsuls von San Marino diplomatische Immunität verschafft hatte. (Ugolini stammt aus einer der führenden Familien San Marinos.)
Für den Ehrendoktortitel muß ein Umweg über den mit dem Vatikan verbundenen Patriarchen der katholisch-melkitischen Kirche von Damaskus gewählt werden: Dessen 1968 gegründete Lafayette University Aurora (USA) verleiht den Dr.h.c. für eine Spende von etwa 50.000 Mark. Der Finanzberater und offizielle Statthalter des melkitischen Patriarchen in Rom ist zufälligerweise - Monsignore Giacomo Ugolini.
Eine weitere Geldquelle sind telefonische Papstbotschaften, die per Anrufbeantworter wahlweise auf englisch, spanisch und italienisch erklingen. Ein Teil der Telefongebühren kommt dem Heiligen Stuhl zugute. Damit diese Masche jedoch funktionieren konnte und nicht gegen Gesetze des jeweiligen Landes verstieß, kam die Kurie auf die Idee, die Anschlüsse im fernen Australien zu ordern, wohin die Gebühren besonders teuer sind (was wiederum den päpstlichen Profit mehrt). (Forbes, Heft 8/90, S.60ff.; Westdeutsche Allgemeine Zeitung, 25.7.90; Süddeutsche Zeitung, 17.8.90)
Vom Vatikan wurde lediglich der Behauptung widersprochen, eine Papstaudienz koste 30.000 DM; in Wirklichkeit sei sie billiger zu haben. (KNA, 26.10.90)
Anm. MIZ-Red.: Die unterschiedliche Darstellung beim Preis für Audienzen liegt möglicherweise darin begründet, dass Forbes die Kosten inklusive der Video-Aufnahmen angegeben hat, während der Vatikan diese nicht mitrechnet.
Von diesem unwesentlichen Detail abgesehen spricht allein schon die Tatsache Bände, dass der Vatikan alle anderen Angaben des offenbar ausgezeichnet informierten Wirtschaftsmagazins nicht dementiert hat. Die Machenschaften der Sindona, Marcinkus, Gelli und Komplizen setzen sich also fort.

Zurück zur Übersicht



Katholische Kirche verdient an Anti-Baby-Pillen
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)


(1351) Hamburg/Vatikanstadt. Die katholische Kirche hat nach Recherchen des Fernsehmagazins Stern-TV an der Produktion von Anti-Baby-Pillen verdient. Die Vatikanbank IOR habe bereits Ende der sechziger Jahre die Aktienmehrheit an dem italienischen Pharma-Unternehmen Instituto Farmacologico Serono besessen, das die Verhütungsmittel Luteolas und Luteonorm produzierte - ausgerechnet seit jenem Jahr 1968, in dem der Papst durch die Enzyklika Humanae vitae den Gebrauch solcher Mittel verdammt hatte. Chef von Serono war damals ein Neffe von Papst Pius XII. (Tagesanzeiger Zürich, 22.11.90)
Kurz nach der Aufdeckung dieses Skandals wurde die katholische Kirche überdies einer peinlichen Lüge überführt: Sie hatte die Darstellung des Stern-TV umgehend dementiert, jedoch bestätigte ein Sprecher der jetzt in Genf ansässigen Firmenleitung telefonisch noch einmal den Sachverhalt. Auch der Chef des jetzigen Gesamtkonzerns bestätigte einer italienischen Wirtschaftsjournalistin, "dass der Vatikan bis Ende der 60er Jahre die Mehrheit der Aktien an der Firma Serono besaß". Aus steuerlichen Gründen, so die beiden Autoren Eckehard Sieker und Elke Groß, habe der Papst dann entschieden, sein Vermögen umzustrukturieren. Bis 1970 sollten die Aktienanteile des Vatikan an Serono demnach an die Banca Unione veräußert werden, das allerdings wiederum zu 73% der Vatikanbank IOR (16%) und dem engen Vatikan-Vertrauten Michele Sindona (57%) gehörte. Als dieses Geldinstitut 1974 bankrott ging, stellte die Mailänder Staatsanwaltschaft in einem Untersuchungsbericht jedoch fest, dass sich Serono noch bis 1972 in päpstlicher Hand befand. (Frankfurter Rundschau, 26.11.90)

Zurück zur Übersicht



Evangelische Kirche kassiert zu lange Kirchensteuer
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)


(1415) Dresden. Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsen hat eine Kirchensteuerregelung nach westlichem Muster eingeführt. Demnach endet die Kirchensteuerpflicht beim Übertritt zu einer anderen Religionsgemeinschaft mit Ablauf des Monats, bei "Scheidung von der Landeskirche durch Kirchenaustritt" jedoch erst mit Ablauf des darauf folgenden Monats, so dass die Kirche von Ausgetretenen länger kassiert, als dies verwaltungstechnisch nötig wäre.
Der Steuersatz beträgt 9% der Einkommen- bzw. Lohnsteuer, höchstens aber 3,5% des zu versteuernden Einkommens (was Großverdiener bevorzugt) und mindestens 7,20 DM jährlich. Außerdem ist ein Kirchgeld von jährlich 48 DM für Berufstätige und 30 DM für Rentner zu entrichten; Schüler und Studenten zahlen den Mindestsatz von 6 DM, ebenso nichtberufstätige Verheiratete. Ist jedoch bei letzteren der Ehepartner konfessionslos, erhöht sich - quasi zur Strafe - das Kirchgeld auf 12 DM. (Amtsblatt der EKD, 15.2.91, S.76 ff.)

Zurück zur Übersicht



Die Kirche und ihr/Ihr Geld
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)


(1417) Augsburg/Köln. Das Buch Die Kirchen und unser Geld von Prof. Horst Herrmann sowie das vom Bund für Geistesfreiheit Augsburg herausgegebene und von anderen kirchenkritischen Verbänden übernommene Flugblatt Die Kirche und Ihr Geld haben den Kirchen schwer zugesetzt. Sowohl das Erzbistum Köln als auch die evangelische Kirche in Bayern brachten Schriften mit dem (nicht zufällig) fast gleichlautenden Titel Die Kirche und ihr Geld heraus, in denen sie aus ihrer Sicht die Zahlung der Kirchensteuer zu rechtfertigen versuchen. Die katholische Kirchenzeitung überschrieb zwei der fünf Artikelfolgen unverhüllt mit dem aufschlußreichen Untertitel "Geld ist Macht". (Kirchenzeitung der Diözese Augsburg, Okt. u. Nov. 1990; Süddeutsche Zeitung, 11.3.91)
In einem ähnlichen Rechtfertigungsartikel publizierte die katholische Zeitschrift Weltbild (11.1.91) eine Etataufstellung mit den Durchschnittswerten von 17 Diözesen. "Soziale Dienste und Gesamtkirchliche Aufgaben" machten 13,49% der Ausgaben aus; wieviel davon auf öffentliche soziale Leistungen entfällt (und nicht auf rein innerkirchliche Belange), war jedoch nicht zu entnehmen.
Noch aufschlußreicher ist die Dokumentation Die Kirche und ihr Geld über ein Hearing vom 26.5.90 im Rahmen des Münchner Evangelischen Kirchentags. Der Finanzreferent der Evangelischen Landeskirche teilte mit, dass 80 Prozent des Landeskirchenhaushalts von 906 Millionen DM auf Personalausgaben entfallen. Auf Nachhaken einer kirchlichen Sozialarbeiterin räumte er ein, dass darin Mitarbeiter der Diakonie nicht enthalten sind. Für die gesamte Sozialarbeit (einschließlich der innerkirchlichen Gemeindediakonie) bringe die Landeskirche 40 Millionen DM (= 4,4% des Kirchenhaushalts) auf. - In den Anhang des Dossiers wurde auch die vom bfg Augsburg stammende Aufstellung über die finanzielle Verflechtung von Staat und Kirche (vgl. MIZ 3-4/90, S. 4 u.5) aufgenommen.

Zurück zur Übersicht



Schulförderung der Kirchen und Arbeitgebermonopol bei Kindergärten
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)


(1430) München. Die kulturpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im bayerischen Landtag, Karin Hiersemenzel, forderte in ungewöhnlicher Deutlichkeit und mit bemerkenswerter Sachkenntnis einen Abbau finanzieller kirchlicher Privilegien. Sie beanstandete besonders, dass kirchliche Grund- und Hauptschulen in Bayern - im Gegensatz zu denen anderer Träger - zu 100 Prozent aus Steuermitteln gespeist werden. Auch in den anderen Schularten bestehe keine völlige Gleichbehandlung: Während alle kirchlichen Schulen sofort in die staatliche Förderung aufgenommen werden, müssen andere zuerst (u. bei jeder Filialgründung erneut) ihre Qualifikation nachweisen. Außerdem erhalten kirchliche Privatschulen (neben der Erstattung von 90 Prozent der Lehrergehälter) einen Schulgeldersatz von 100 DM je Schüler und Monat, andere Privatschulen jedoch nur 70 DM.
Eine besonders krasse Bevorzugung sieht die evangelische Landtagsabgeordnete darin, dass Religionslehrer "an Kirchen und kirchlichen Genossenschaften" (also nicht Privatschulen, sondern rein innerkirchlichen Einrichtungen) 1991 mit 5,5 und 1992 mit 5,8 Millionen DM aus Etatmitteln des Kultusministeriums vergütet werden. Sie kritisierte auch den Anstieg der Konkordatsleistungen auf 97,2 (1991) bzw. 101,2 Millionen DM (1992) für Gehälter und Pensionen kirchlicher Würdenträger: "Die Jahresrenten der Bischöfe und Erzbischöfe, der Weihbischöfe und Dignitäre sollten doch wirklich eine Angelegenheit der Kirchen sein, die auch aus Kirchensteuermitteln finanziert wird." Ferner verurteilte sie einen geplanten Baukostenzuschuß an die Oberdeutsche Provinz der Jesuiten in Höhe von 1,5 Millionen DM (u.a. für die Erweiterung der Tiefgarage an deren Hochschule für Philosophie). In einem Leserbrief wies Karin Hiersemenzel auch darauf hin, dass sich etwa 80% der bayerischen Kindergärten in kirchlicher Hand befänden, wodurch "Andersgläubigen die Ergreifung eines sozialen Berufes erheblich erschwert wird."
Während Kirchensprecher die Kritik als "unberechtigt" und "unerklärlich" bezeichneten, wies FDP-Fraktionschef Doeblin den Vorwurf eines neuen Kulturkampfs zurück; seine Fraktionskollegin habe "in ganz vorsichtiger Form die Frage gestellt, ob die Förderung in Ordnung ist". (FDP-Pressemitteilung v. 26.4.91; Augsburger Allgemeine, 27.4., 30.4. u. 13.5.91)

Zurück zur Übersicht



Deutschland - der großzügigste "Kirchenstaat"
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)


(1436) Vatikanstadt. Der neue Chef des vatikanischen Staatssekretariats und faktische Premierminister, Erzbischof Sodano, hat seine Absicht zurückgestellt, auf die Änderung des 1933 mit Hitler geschlossenen Reichskonkordats zu dringen. Die dort festgeschriebenen Mitwirkungsrechte der Ortskirchen bei diversen Bischofsernennungen (z.B. in Köln) sind der Kurie zwar nach wie vor ein Dorn im Auge, andererseits befürchtet sie jedoch, dass eine Neufassung (aus ihrer Sicht) nur zu einer Verschlechterung führen kann. Der kirchennahe Vatikan-Korrespondent der FAZ führte dazu aus: "Allmählich entdeckte man im Vatikan, dass kein Staat dieser Welt, nicht einmal der italienische, so freundlich und großzügig mit der katholischen Kirche - ebenso mit den evangelischen Kirchen - umgeht wie die Bundesrepublik Deutschland in der Nachfolge des Deutschen Reiches. ... So hat sich auch Erzbischof Sodano inzwischen eines Besseren belehren lassen und denkt an das Konkordat fast nur noch dankbaren Herzens. Allein der Zweifel bohrt, nicht nur bei ihm, ob das gesellschaftliche und finanzielle Bett für die Kirchen nicht allzu bequem und weich geworden sei." (Frankfurter Allgemeine, 25.5.91)

Zurück zur Übersicht



Kirchensteuer dient nicht der Sozialarbeit
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)


(1469) Köln. Der Generalvikar der Erzdiözese Köln, Norbert Feldhoff, hat zugegeben, dass die Kirchensteuer keineswegs in nennenswertem Maße sozialen Zwecken zufließt. Außerdem meinte er, "niemand soll Angst haben, dass die Kirche mit der Kirchensteuer steht und fällt."
Wörtlich führte er aus: Vielfach geht man von falschen Tatsachen aus und operiert mit Scheinargumenten. So wird der Kirche immer wieder unterstellt, sie benötige die Kirchensteuer, um ihre umfangreiche Sozialarbeit zu finanzieren. Die Gegner der Kirchensteuer haben mit diesem Argument leichtes Spiel, weil es in der Tat nicht stimmt und meines Wissens auch noch nie von einem Kenner der Sache so vorgetragen worden ist. Wie wird die Sozialarbeit der Kirche tatsächlich finanziert, und welche Rolle spielt dabei die Kirchensteuer?
Die meisten Sozialeinrichtungen "verdienen" die Mittel, die sie benötigen, als Leistungsentgelte (beispielsweise über Pflegesätze), und die Finanzierung ist durch staatliche Kostenträger weithin gesetzlich geregelt. ... Kirchliche soziale Einrichtungen werden nach denselben Regeln finanziert wie die der Kommunen. Trotz der klaren gesetzlichen Bestimmungen muß allerdings auch hier in manchen Fällen das Bistum aus Kirchensteuermitteln helfen. Kaum eine Kapelle in diesen Sozialeinrichtungen wäre ohne Kirchensteuerzuschuß finanzierbar." (KNA, 21.9.90; Kirchenzeitung des Erzbistums Köln, 21.9.90; Unterstreichungen MIZ-Redaktion)

Zurück zur Übersicht



Staat beugt sich den Kirchenwünschen
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)


(1471) Berlin. Einen peinlichen Kniefall machte der (damals noch rot-grüne) Senat vor der katholischen Kirche. Auf Veranlassung der Alternativen Liste hatte der Senat eine Gesetzesvorlage zur Änderung des Privatschulgesetzes eingebracht, der die für 1993 geplante Aufstockung der Personalkostenerstattung für kirchliche Privatschulen auf 100% korrigieren und auf dem bisherigen Stand von 90% belassen sollte. Als die Kirche daraufhin mit Verfassungsklage drohte und auch die CDU verbale Attacken vorbrachte, zog der Senat die Vorlage wenige Minuten vor der geplanten Beratung zurück. (KNA, 31.8.1990)
Gut zwei Wochen später leistete der damalige Bürgermeister Momper weitere Abbitte: Er unterzeichnete Vereinbarungen mit den Kirchen, denenzufolge das Land Berlin die Arbeit der Kirchen mit 57,7 Mio. DM subventioniert - 6,4 Mio. (= 12,5%) mehr als im Vorjahr. (KNA, 19.9.90)
Noch spendabler zeigte sich der jetzige CDU/SPD-Senat: Trotz allgemeiner massiver Sparmaßnahmen erhöhte er die Zuschüsse an die Kirchen noch einmal ganz erheblich, unter anderem auch für Ausbildungsstätten für Kirchenmusik sowie den Religionsunterricht an Ostberliner Schulen. Obwohl keine genauen Zahlen genannt wurden, dürfte der Zuschußbetrag aus dem Kulturhaushalt bei über 80 Millionen DM liegen. Ob der Senat damit auch die aufwendigen Plakataktionen mitfinanziert, mit denen im Ostteil für den Religionsunterricht geworben wird, ging aus den Meldungen nicht hervor. (KNA, 31.8. u. 3.9.91)

Zurück zur Übersicht



Der Staat zahlt, aber die Kirche schafft an
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)


(1481) Fulda. Die katholische Bischofsstadt Fulda lieferte ein besonders drastisches Beispiel für die Devise Der Staat zahlt, aber die Kirche schafft an. Die Stadt als Eigentümerin investierte - mit Zuschüssen des Bundes, des Landes, des Landesamts für Denkmalpflege und des Landeswohlfahrtsverbands - 22,4 Millionen DM in ein 200 Jahre altes Hospital. Genutzt wird das Gebäude jetzt aber als Altenpflegeheim von der Caritas, die trotz der Kostenfreiheit bei Bau und Investition zwischen 2500 und 4700 DM monatlich für einen Heimplatz kassiert. (Frankfurter Rundschau, 1.7.91)

Zurück zur Übersicht



Kirchengeschäfte mit dem ideologischen Gegner
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)


(1488) Berlin. Der umstrittene ehemalige SED-Devisenbeschaffer, Waffenhändler und Stasi-Agent Schalck-Golodkowski hat auch mit den beiden Großkirchen Geschäfte in Milliardenumfang abgewickelt, wobei das frühere Ministerium für innerdeutsche Beziehungen seine Hände im Spiel hatte.
Laut dem Ex-Vizepräsidenten im Diakonischen Werk der EKD, Geißel, (zugleich Bevollmächtigter der westdeutschen Landeskirchen bei der DDR-Regierung), lieferte das Diakonische Werk zwischen 1957 und 1990 Waren im Wert von 1,8 Milliarden DM zur Ausstattung der Kirchen und ihrer Einrichtungen. Gut die Hälfte (zuletzt 60%) erstattete ihr jedoch das innerdeutsche Ministerium aus öffentlichen Steuermitteln. Für gleichartige Lieferungen der katholischen Kirche ist nach Angaben eines ehemaligen Ministeriums-Mitarbeiters "eine Größenordnung zwischen 500 Millionen und einer Milliarde D-Mark zu veranschlagen."
Daneben transferierten die Kirchen zur Bezahlung von Pfarrern und Mitarbeitern versorgungswichtige Rohstoffe, deren Gegenwert in DDR-Mark gutgeschrieben wurde. Dieser mit Schalck-Golodkowski ausgehandelte Teil des Deals machte auf evangelischer Seite 1,4 Milliarden DM aus, zu denen noch Warenlieferungen von weiteren 700 Millionen auf Rechnung der EKD kamen. Die katholische Kirche stellte für denselben Zweck seit 1966 aus Etatmitteln der Diözesen jährlich 50 bis 60 Mio. DM bereit, die in Form von Elektrolytkupfer geliefert wurden. Dieses "Kirchengeschäft A" blieb streng geheim, weil beide Seiten angesichts solch umstrittener Kumpanei mit dem ideologischen Konkurrenten einen Verlust an Glaubwürdigkeit bei der eigenen Basis befürchten mußten.
Daneben entwickelte sich nach dem Mauerbau 1961 das "Kirchengeschäft B", der Freikauf von DDR-Häftlingen gegen Waren oder Devisen, den ursprünglich die evangelische Kirche einfädelte. Nach Übernahme durch die Bundesregierung 1964 begnügte sich die EKD mit der Vermittlung, doch flossen die Bonner Gelder über Kirchenkonten in den Osten. Dank des kirchlichen Einflusses, kamen nur ihr genehme Personen frei; die Kosten trug der Staat. EKD-Unterhändler war ihr Lobbyist bei der Bonner Regierung, Hermann Kunst, vor dem Zweiten Weltkrieg wehrmachtfreundlicher Feldprediger, 1956 bis 1972 Militärbischof.
Den kirchenintern erhobenen Vorwurf der ökonomischen Stabilisierung des SED-Regimes spielte EKD-Unterhändler Geißel mit Hinweis auf den gesamtwirtschaftlich (relativ) geringen Umfang der Warenlieferungen herunter. Kritiker führen indes die qualitative Bedeutung der Lieferungen ins Feld; das diktatorische System habe gerade die am dringendsten benötigten Güter auf diesem Wege erhalten. Der kirchlichen Zeitschrift Publik Forum zufolge befürchtet die EKD nach Bekanntwerden dieser Geschäfte und angesichts der ausstehenden Vergangenheitsbewältigung vermehrtes katholisches Sperrfeuer gegen die evangelische Kirche wegen deren allzu großer Staatsnähe. (Süddeutsche Zeitung, 27.7.91; Frankfurter Rundschau, 2.7.91)

Zurück zur Übersicht



Sachsen bezahlt Kirchenverwaltung und -gehälter
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)


(1540) Dresden. Als erstes neues Bundesland beschloß der sächsische Landtag gegen die Stimmen von Bündnis 90/Grünen und PDS, Staatsleistungen an die Kirchen wieder aufzunehmen, die erstmals 1837 gezahlt worden waren. Es handelt sich um Zuschüsse für die Kirchenverwaltung und die Pfarrergehälter in Höhe von 12 Millionen DM. (Deutsches Allgemeines Sonntagsblatt, 27.9.91)

Zurück zur Übersicht



Studenten erarbeiten Marketingkonzept für die Konzerne "Kirchen"
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)


(1593) Augsburg. Die steigenden Kirchenaustrittszahlen rufen nun auch klerikale Marketing-Strategen auf den Plan. Der Augsburger Fachhochschulprofessor Gindert beauftragte Wirtschaftsstudenten seines Seminars mit der Ausarbeitung eines Konzeptes, das die Akzeptanz der Kirchensteuer in der Bevölkerung steigern soll. Eine Arbeitsgruppe beriet eine Pfarrei direkt bei einer Strategie zur Anwerbung von Mitarbeitern und zu einem besseren Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit.
Der örtliche Bund für Geistesfreiheit sah sich in einer Stellungnahme durch solche Bemühungen in seiner Auffassung bestätigt, daß es sich bei den Kirchen zu einem wesentlichen Teil um Vermögensverwaltungsgesellschaften und Wirtschaftsimperien handelt. Er bezeichnete es aber als Skandal, daß der Ökonomie-Lehrstuhl einer staatlichen Fachhochschule mit öffentlichen Steuergeldern Werbekonzepte für die Kirche erstellt. Prof. Gindert, gleichzeitig als Diözesanratsvorsitzender der ranghöchste Laie des Bistums, mißbrauche seine berufliche Stellung zur Förderung seiner Verbandsinteressen. Überdies würden die beteiligten Studenten ohne Rücksicht auf ihre weltanschauliche Überzeugung für Kircheninteressen eingespannt. Deshalb kündigte der bfg Augsburg Dienstaufsichtsbeschwerde beim Kultusministerium an. (Augsburger Allgemeine, 18.1. u. 6.2.92; Rundschreiben 4/92 des bfg Augsburg)

Zurück zur Übersicht



Der Staat zahlt auch für nicht denkmalgeschützte Kirchenbauten
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)


(1629) Neuburg/Donau. Ein anschauliches Beispiel, wie Kirchen auch dann mit öffentlichen Geldern renoviert werden, wenn sie keineswegs von besonderer denkmalschützerischen Bedeutung sind, bot die Pfarrkirche St. Peter in Neuburg. Die Gesamtkosten für die Sanierung beliefen sich auf 3,8 Mio. DM. 3,03 Mio. übernahm der Freistaat Bayern, der sich freiwillig die Baulast aufgebürdet hatte. Weitere öffentliche Zuschüsse kamen vom Landkreis Neuburg-Schrobenhausen (25.000 DM), vom Bezirk Oberbayern (20.000 DM) und vom Landesamt für Denkmalpflege (30.000 DM). Die Kirche trug nur rund 700.000 DM, von denen überdies ein Teil auf einen Einbau zusätzlicher Räumlichkeiten und die Erneuerung der Orgel entfiel. Einen Sinn macht der Aufwand für das Bauwerk um so weniger, als nur 200 Meter entfernt eine gleich große Kirche existiert, in der sakrale Veranstaltungen ebensogut stattfinden können und wo sie während der Renovierung auch abgehalten wurden. (Kirchenzeitung der Diözese Augsburg, 29.7.90)
Anm. MIZ-Red.: Zwar werden für einzelne bekannte Sakralbauten weit höhere öffentliche Mittel aufgewandt, so z.B. allein 1992 rund 8 Mio. DM für den Kölner Dom (Berliner Zeitung, 2.4.92) und etwa 10 Mio. DM für die erneute Renovierung des Münchner Liebfrauendoms, die dritte binnen 25 Jahren (Augsburger Allgemeine, 11.8.92). Dabei wird aber übersehen, daß die Masse der öffentlichen Renovierungs-Subventionen keineswegs Bauten von besonderer denkmalschützerischer Bedeutung zufließt, sondern Gebäuden, für die heute gar kein Bedarf mehr besteht.

Zurück zur Übersicht



Kirche bezahlt Schweigegelder an DDR
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)


(1640) Berlin. Die katholische Kirche hat 1982 dem Staatssicherheitsdienst der DDR 250.000 DM abgeliefert. Als "im Kern zutreffend" bezeichnete das Bistum Berlin Berichte, daß Mittelsmänner der Kirche bei Geldtransfers in die DDR gegen das dortige Devisengesetz verstoßen haben. Nachdem die Betrügereien von der Stasi aufgedeckt wurden, entschloß sich die Kirche zur Zahlung des "Schweigegelds", um den Vorfall geräuschlos über die Bühne zu bringen und die Transfers fortsetzen zu können. (SPIEGEL, 25.5.92; Süddeutsche Zeitung, 27.5.92)

Zurück zur Übersicht



Immer dreistere finanzielle Forderungen der Kirchen an die öffentliche Hand
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)


(1699) München. Die Kirchen werden mit ihren finanziellen Forderungen an die öffentliche Hand immer dreister.
In München-Freimann hofft die evangelische Kirche, städtische Zuschüsse für den Bau einer Kirchenuhr im neuen Pfarrgemeindezentrum zu ergattern, indem sie zur "öffentlichen Uhr" umdeklariert wird. Der Bezirksausschuß des Stadtteils befürwortete den Antrag; nun muß der Stadtrat entscheiden. Ob eine solche Turmuhr heutzutage überhaupt noch nötig ist, wurde bisher kaum erörtert.
Noch anspruchsvoller gebärdet sich das Management für den Evangelischen Kirchentag, der vom 9. bis 13. Juni 1993 in München stattfinden soll. Obwohl von den geplanten 17,7 Mio. DM Kosten bereits Bund und Land zusammen etwa fünf Millionen übernehmen, fordern die Veranstalter von der hochverschuldeten Stadt weitere zwei Millionen. Außerdem wollen sie nur etwa die Hälfte der 3,7 Millionen DM Gebühren entrichten, die für die Nutzung von Messe- und Olympiaparkgelände, Gasteig und Schulen anfallen. Insgesamt würden demnach die öffentlichen Kassen mehr als die Hälfte der Kosten abdecken. Bleibe die Stadt hart, so die schreckliche Drohung der Veranstalter, dann müsse am Programm deutlich gekürzt werden.
Die Stadt verweist hingegen auf ihre Finanzprobleme. Eine Arbeitsgruppe aus Stadt- und Kirchenvertretern soll nun die strittigen Fragen im Detail klären, wobei auch Nebenkosten etwa für Abfallbeseitigung zur Debatte stehen. Die endgültige Entscheidung fällt schließlich der Stadtrat. (Süddeutsche Zeitung, 22.10.92)
Der Bund für Geistesfreiheit forderte Stadt und Kirche auf, den Grundsatz der Gleichbehandlung konsequent anzuwenden. Es könne nicht angehen, daß eine innerkirchliche Veranstaltung mit öffentlichen Mitteln auch der Konfessionslosen gefördert werde. Dies gelte hier umso mehr, als eine extrem reiche Organisation, die 1991 eine Einnahmesteigerung von 16 Prozent erzielt habe, eine hochverschuldete Kommune anbettle. Dieses Ansinnen sei zutiefst unsozial und moralisch geradezu widerwärtig. Den Kirchen warf der bfg vor, ihre ethischen Prinzipien immer nur bei anderen einzufordern, selbst aber keine Bereitschaft zu Einschränkung und Verzicht zu zeigen.
Pikanterweise wurde fast gleichzeitig bekannt, daß die evangelische Landeskirche für andere Großprojekte durchaus genug Geld hat. So erwarb sie für vier Millionen DM das Schloß Craheim in Unterfranken, das nun fundamentalistisch-charismatischen "Geistlichen Gemeinde-Erneuerung" zur Verfügung gestellt wird (Süddeutsche Zeitung, 13.11.92), und in Bayreuth baut sie mit Mitteln ihrer Pfründestiftung ein Romantik-Restaurant und ein Nobel-Hotel mit 107 Zimmern (Süddeutsche Zeitung, 1.9.92)

Zurück zur Übersicht



Kirchliches Kindergartenmonopol
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)


(1701) Kempten/Neu-Ulm. Zwei typische Beispiele für die kirchliche Kindergarten-Politik offenbarten sich bei der Eröffnung neuer Einrichtungen in schwäbischen Städten. In Kempten stellte die Kirche das Grundstück, ließ sich aber den 2,2 Millionen DM teuren Bau ausschließlich auf Kosten der Stadt errichten. (Kirchenzeitung für die Diözese Augsburg, 25.10.92)
Obwohl im Neu-Ulmer Stadtteil Pfuhl bisher nur zwei kirchliche Kindergärten bestehen, kommt nun auch der dritte in klerikale Obhut. Dabei leistet die Stadt einen Baukostenzuschuß von 90%, stellt den Grund zu einem extrem niedrigen Erbbauzins zur Verfügung, gewährt ein zinsloses Darlehen und beteiligt sich später zu zwei Dritteln an den Gebäudefolgekosten. Überdies tragen Stadt und Bundesland 100% der Personalkosten. - Ein Sprecher des bfg Augsburg kritisierte, daß unter diesen Konditionen Bau und Betrieb in städtischer Regie billiger wären. Außerdem handle es sich um eine öffentliche Aufgabe, bei der klerikale Interessengruppen nicht einseitig bevorzugt werden dürften. (Neu-Ulmer Zeitung, 27.11.92)
Anm. MIZ-Red.: Die Errichtungskosten bestreiten Kindergartenträger, Kommune und Land grundsätzlich zu je einem Drittel. Vielfach übernehmen die Gemeinden auf Druck christlicher Gemeinderäte freiwillig zusätzliche Lasten. Die Eigentumsrechte bleiben hingegen beim Träger, der allein vom Wertzuwachs profitiert. Zwar sind staatliche Baukostenzuschüsse für Kindergärten grundsätzlich an eine "Bindungsfrist" (meist 25 oder 30 Jahre) gekoppelt. Fällt es aber dem kirchlichen Träger ein, das Gebäude anders zu nutzen, hat er dazu das Recht. Er muß nur jenen Anteil der Bauzuschüsse an die öffentliche Hand zurückzahlen, der dem nicht eingehaltenen Bindungszeitraum entspricht. Dabei ist aber nur die ursprüngliche Bausumme maßgebend, die zwischenzeitliche Wertsteigerung der Immobilie und der Inflationsverlust des Geldes bleiben außer Betracht.

Zurück zur Übersicht



Die Ungleichheit der Menschen
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)


(1734) Frankfurt. Die evangelische Kirche hat die Mieten für die 800 Wohnungen, die ihr in Frankfurt gehören, drastisch erhöht. Teilweise machte der Anstieg sogar 30% aus. Für kirchliche Mitarbeiter, denen ein kleiner Teil der Wohnungen reserviert ist, stiegen die Mieten dagegen nur um "fünf bis zehn Prozent". Begründet wurde die Maßnahme mit der angeblich angespannten Finanzlage der Kirche, obwohl inzwischen bekannt ist, daß die Kirchensteuer-Einnahmen 1991 und 1992 um insgesamt 24% zugenommen haben. (Frankfurter Rundschau, 21.10.92; vgl. auch die MIZ-Meldungen 1688 und 1742)

Zurück zur Übersicht



Kirchensteuer ist verhandelbar
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)


(1765) Stuttgart. Für Unmut sorgt die Regelung mancher Landeskirchen, Großverdienern Rabatte bei der Kirchensteuer einzuräumen. In Württemberg wird z.B. die Kirchensteuer auf 3,5% des steuerpflichtigen Einkommens begrenzt, was bei hohen Einkommen zu einer Reduzierung um maximal ein Fünftel des Hebesatzes führt. (Finanztest 4/92)
In Einzelfällen geht die Kulanz sogar noch weiter. Der für die Kirchen besonders wichtige Schauspieler Günter Strack ("Oh Gott, Herr Pfarrer") drohte mit seinem Austritt, weil er 73.000 DM Kirchensteuer nachzahlen sollte. Prompt erließen ihm die Kirchenoberen 20.000 DM. (Tip Augsburg, 26.4.93)

Zurück zur Übersicht



Schönrederei der sozialen Aufgaben
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)


(1768) München. Im Rahmen des Fernseh-Magazins Report (vom Bayerischen Rundfunk) gab die katholische Kirche an, rund 74% der Kirchensteuer kämen "caritativen und seelsorgerischen" Zwecken zugute. Kernpunkt ihrer Argumentation war die Behauptung, Seelsorge und soziales Engagement ließen sich nicht voneinander trennen. (Report, 26.4.93)
Anm. MIZ-Red.: Letztere These wird im Grunde schon von den Kirchen selbst widerlegt, da sie in ihren Haushaltsplänen sehr genau zwischen beiden Bereichen unterscheiden. Seelsorge wird definiert als religiöse Betreuung der Gläubigen (also eines Teils der Kirchenmitglieder), soziale Angebote sind hingegen fast immer an die Allgemeinheit - unabhängig von einer Konfessionszugehörigkeit - gerichtet; nur so ist eine Bezuschussung aus öffentlichen Kassen überhaupt zu rechtfertigen. Außerdem zeigt die Praxis, daß sich Konfessionslose im Sozialwesen ebenso stark wie Kirchenmitglieder engagieren, im religiös-seelsorgerlichen Bereich hingegen überhaupt nicht.
Da der geringe Kirchensteueranteil für Soziales mit zum Negativimage der Kirchen führt, sind diese an einer Verwischung der genannten Unterschiede interessiert. Um eine derartige Vernebelungsstrategie von vornherein zu unterbinden, sollten Kirchenfreie hier stets von öffentlichen sozialen Leistungen sprechen.
Nachtrag: Inzwischen distanzierte sich sogar die zitierte Diözese von der Report-Darstellung. Der Leiter der Informationsstelle teilte mit: "Natürlich können wir auch im Bistum Limburg nicht 74% unserer Haushaltsansätze für den Bereich soziale Aufgaben ausgeben. Die Zahl, die in dem Beitrag von Report genannt wurde, resultiert aus einer unzulässigen Vereinfachung. Der Autor hat alle Positionen, die nicht unmittelbar mit Verwaltung zu tun hatte, zusammengefaßt und dem Bereich "Soziales" zugeschlagen. Wie Sie dem beiliegenden Faltblatt über den Haushaltsplan 1992 entnehmen können, stellen wir selbst unseren Bistumshaushalt völlig anders dar." (Demnach wendet die Diözese fast exakt 10% für soziale Aufgaben auf.)

Zurück zur Übersicht



Stadt München bezahlt für Evangelischen Kirchentag
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)


(1789) München. Trotz ihrer hohen Verschuldung fördert die Stadt München den Evangelischen Kirchentag mit 2,6 Millionen DM, was den Kreisdekan "hochzufrieden und dankbar" stimmte. Außerdem werden die Miet- und Reinigungskosten von Stadt, Messegesellschaft und Olympiapark GmbH von 3,77 Millionen DM um etwa eine halbe Million DM reduziert (Süddeutsche Zeitung, 9.3.93). Bund und Land tragen zusätzlich etwa fünf der veranschlagten 17,7 Millionen DM (vgl. MIZ 1/93, Meldung 1699).

Zurück zur Übersicht



Kirche gewährt Darlehen an Kommune zur Finanzierung ihrer eigenen Interessen
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)


(1849) Wächtersbach. Die Subventionierung der Kirchen durch Kommunen, deren Gesamtumfang bisher nur geschätzt werden kann, erfährt eine neue Variante. Von den 330.000 DM, die die Renovierung der evangelischen Kirche im Ortsteil Wittgenborn kostete, übernahm die hessische Kleinstadt Wächtersbach 180.000. Da sie aber die Mittel wegen der allgemeinen Finanzlage nicht sofort bereitstellen konnte (oder wollte), gewährte ihr die evangelische Landeskirche ein Darlehen in dieser Höhe - zur Finanzierung eines rein innerkirchlichen Anliegens. (Kinzigtal-Nachrichten, 16.9.93)

Zurück zur Übersicht



Staat bezahlt Werbemaßnahmen der "Konzerne Kirche"
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)


(1883) Magdeburg/Güstrow. Rechtzeitig vor ihrer zu erwartenden Ablösung wollen die kirchennahen CDU-Regierungen in den neuen Bundesländern Staatsverträge mit den beiden Großkirchen über die Bühne bringen.
Den Anfang machte Sachsen-Anhalt, das mit den sechs auf dem Territorium tätigen evangelischen Kirchen offene Fragen des Staat-Kirche-Verhältnisses regelte. Für die Besoldung und Versorgung der Pfarrer zahlt das Land allein 1993 fast 29 Millionen DM. Im Rundfunk werden "angemessene" Sendezeiten für Seelsorge und Verkündigung kostenlos zur Verfügung gestellt. Ferner darf die Kirche in staatlichen Krankenhäusern, Heimen, Gefängnissen und Polizeiausbildungsstätten Gottesdienste und Veranstaltungen abhalten sowie seelsorgerisch tätig werden. (Wer dafür die Kosten trägt, ging aus der Berichterstattung nicht hervor, doch ist analog zur Regelung in den meisten anderen Bundesländern anzunehmen, daß auch hier die öffentliche Hand die Lasten trägt.) Weiter verpflichtet sich Sachsen-Anhalt, die "uneingeschränkte Widmung" der Dome in Magdeburg, Halle, Havelberg und Halberstadt sowie der Quedlinburger Stiftskirche zu gewährleisten, was auf eine Übernahme aller Bau- und Unterhaltslasten hinausläuft. Ebenso wird der Erhalt kirchlicher Friedhöfe gefördert. Der schulische Religionsunterricht und die Mitsprache bei der Besetzung theologischer Lehrstühle sind ähnlich wie in den meisten alten Bundesländern geregelt. Vergleichbare Abkommen mit der katholischen Kirche und jüdischen Gemeinden werden ausgearbeitet. (Frankfurter Allgemeine, 9.,14. u. 16.9.93)
Ähnlich lauten die Regelungen, die Mecklenburg-Vorpommern mit den beiden ansässigen evangelischen Landeskirchen kurz danach unterzeichnet hat. Obwohl die kirchlichen Finanzvorstellungen um zwei Drittel zurückgeschraubt wurden, erhalten sie auch dort jährlich 13 Millionen DM Besoldungszuschüsse für Pfarrer und Kirchenleitungen und 7 Millionen DM für Kirchenrenovierungen sowie einmalig 13 Millionen DM als Ablösung für sonstige historische "Ansprüche" wie z.B. alte Holzrechte. (Ob solche Rechte überhaupt rechtmäßig zustandegekommen sind bzw. heute noch rechtsgültig sind, wurde offenkundig nicht nachgeprüft. Auch hier will die katholische Kirche in sechs Wochen nachziehen. (Schweriner Volkszeitung, 21.1.94)

Zurück zur Übersicht



Der Kirchenhaushalt
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)


(1898) Hamburg. Erstmals seit mehreren Jahren wurde wieder eine umfassende Finanzstatistik der beiden Kirchen publiziert. Danach verfügte die katholische Kirche 1992 über 18,8 und die evangelische über 16,5 Milliarden DM Gesamteinnahmen (ohne Caritas und Diakonie). Neben der Kirchensteuer schlagen 3,9 bzw. 3,1 Milliarden DM Staatszuschüsse zu Buche. Die Finanzierung kirchlicher Anliegen in staatlicher Regie (z.B. Religionsunterricht oder theologische Fakultäten und ähnliche Stätten der Theologen- und Priesterausbildung) blieben dabei allerdings unberücksichtigt.
Besonders aufschlußreich sind die (steuerfreien) Einkünfte aus Vermögen in Höhe von 2,8 bzw. 2,3 Milliarden DM. Legt man nämlich eine Rendite von knapp 5% zugrunde, läßt sich auf ein Ertragsvermögen von 60 bzw. 50 Milliarden DM schließen. Hinzu kommt Vermögen ohne Rendite sowie von autonomen Sondergemeinschaften (z.B. Klöstern). Die Einnahmen aus Spenden und Kollekten spielen hingegen mit 0,9 bzw. 0,8 Milliarden DM eher eine untergeordnete Rolle.
Die beiden Sozialkonzerne der Kirchen, Caritas und Diakonisches Werk, finanzieren sich zu 70% aus Leistungsentgelten wie Pflegesätzen und Elternbeiträgen, zu 20% aus Staatszuschüssen und nur zu 3 bis 5% aus Kirchensteuern. Der Rest wird größtenteils durch Spenden gedeckt. Der Spiegel-Bericht schließt mit dem Fazit: "Im jährlichen Gesamtetat von Caritas und Diakonischem Werk von rund 40 Milliarden Mark stecken mithin zwischen ein und zwei Milliarden Mark aus Kirchenmitteln. Mehr nicht." (Der Spiegel, 10.1.94)

Zurück zur Übersicht



Kirche "verhindert" Linderung der Not
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)


(1924) München/Fulda. Trotz immensen Reichtums lassen sich die Kirchen die Renovierung ihrer Prunkbauten vom Staat bezahlen. So kosteten die mehrjährigen Restaurationsarbeiten am Fuldaer Dom 58,3 Millionen DM, die ausschließlich der Staat aufbringt.
Noch unverfrorener ging der Münchner Kardinal Wetter bei der Wiedereröffnung der Münchner Frauenkirche vor. In seiner Predigt ging er auf die Not in der Welt ein und formulierte so salbungsvoll wie unverbindlich: "Der Schrei der Kinder und Mütter, der Hungernden und Erfrierenden in Bosnien steht für die Not der Welt." Daß ein erheblicher Teil der 42 Mio. DM Renovierungskosten für das Bauwerk genau für die Linderung dieser Not hätte verwendet werden können, kam ihm aber nicht in den Sinn. (Frankfurter Rundschau, 11.,15. u. 27.12.93)

Zurück zur Übersicht



Staat bezahlt noch heute für Enteignung von Kirchenbesitz vor 400 Jahren
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)


(1927) Dresden. Noch vor Abschluß eines Staatskirchenvertrags mit der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsen erklärte sich die CDU-Landesregierung bereit, einen mehrjährigen Finanzstreit im Sinne der Kirche zu beenden. Sie zahlte die bisher strittige Summe von 40 Millionen DM als "Staatsleistungen" für die letzten drei Jahre als Ausgleich für kirchlichen Grundbesitz, den sich die Landesfürsten vor über 400 Jahren nach der Reformation (!) angeeignet hatten. Der Finanzdezernent im Landeskirchenamt äußerte sich befriedigt, daß sich der Staat nunmehr eindeutig zu seinen "Verpflichtungen" gegenüber der Kirche bekannt habe.
Prof. Johannes Neumann (Tübingen) wies darauf hin, daß die Aneignung der Kirchengüter im 16. Jahrhundert oft auf fragwürdige Weise erfolgte. Zudem waren der sächsische Kurfürst und seine Rechtsnachfolger bis 1918 in Personalunion Landesbischöfe. Änderungen der kirchlichen Besitzverhältnisse durch Entscheidungen von Kurfürsten waren also gleichzeitig Maßnahmen des Landesbischofs, für die sich die Kirche nun am Staat schadlos halten wolle. Die Abmachung ermögliche nun auch katholische Forderungen wegen der 1659 erfolgten Annexion katholischer Bistümer durch den evangelischen Landesbischof und Kurfürst - wiederum auf Staatskosten. Kirchliche Vermögensansprüche seien offenbar die einzigen, die selbst nach Jahrhunderten nicht verjährten. Prof. Neumann erinnerte auch daran, daß die gezahlten 40 Millionen DM knapp 1% der Steuereinnahmen Sachsens von 1991 entsprächen und mehr als zwei Drittel der Einwohner für eine Kirche zahlten, "der sie weder angehören noch zugehören wollen". Die Kirchen seien "im Erschließen von Geldquellen unbestreitbar Spitze", besonders dort, "wo die Herren Kirchenjuristen Minister sind". (Frankfurter Rundschau, 4. u. 13.1.94)

Zurück zur Übersicht



Privilegiertes Studium für Theologie-Studenten
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)


(1959) Augsburg. Die Studierenden-Vertretung der Universität Augsburg äußerte sich kritisch zu der privilegierten materiellen Ausstattung der Katholisch-Theologischen Fakultät. Dort gibt es 14 Lehrstühle mit 34 wissenschaftlichen Fachkräften (etwa 15% des gesamten Universitätsbestands) für ganze 322 Studierende (knapp 2% von über 16.000). Effektiv ist die Zahl der Theologiestudenten sogar noch deutlich niedriger: Nur gut 60 studieren nämlich für das Priesteramt, etwa 30 streben das Diplom, weitere 30 das Lehramt an Gymnasien (Religion mit einem weiteren Fach) an. Der Rest, künftige Volks- und Realschullehrer(innen) mit Schwerpunktfach Religionslehre, absolviert nur einen geringen Teils des Studiums in diesem Fachbereich.
Die relativ hohen Kosten und rückläufige Studentenzahlen brachten innerkirchlich sogar die Auflösung der beiden kleinsten bayerischen Fakultäten Bamberg und Passau in die Diskussion, zumal der universitäre Nachwuchs für die 120 katholischen Theologie-Lehrstühle immer spärlicher wird.
Die Studentenschaft begründete ihre Kritik aus anderer Perspektive: "In einer überfüllten Uni ein Häuflein angehender Theologen ausbilden zu lassen, mit der bestmöglichen Ausstattung, gerät zum Nachteil für alle anderen Studierenden." Dem verschloß sich auch der Augsburger Theologieprofessor Heinz nicht völlig: "Einen Solidarbeitrag angesichts der Überfüllung der Universität zu leisten, das steht uns gut an." (Universum, Studierenden-Magazin der Uni Augsburg, Juni 1994)
Anm. MIZ-Red.: Die gleichen Mißproportionen bestehen praktisch an allen anderen theologischen Fakultäten.

Zurück zur Übersicht



Diskriminierung Andersgläubiger
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)


(2006) Coburg. Die evangelische Kirche Bayerns duldet die Anstellung von nicht der Kirche angehörenden Arbeitnehmern auch dann nicht, wenn die betreffende kirchliche Einrichtung zu weniger als 10% von ihr selbst finanziert wird. In Anwendung eines entsprechenden Kirchengesetzes, das erst am 28.4.93 in Kraft trat, lehnte die Landeskirche die Einstellung einer islamischen Putzfrau als Teilzeitkraft in einem Kindergarten ab. Der örtliche Kirchenvorstand hatte zuvor einhellig zugestimmt, nachdem sich keine andere Bewerberin bereitgefunden hatte, zu den angebotenen Konditionen zu arbeiten. Er prangerte die "engstirnigen und reformbedürftigen" Richtlinien der Landeskirche an und kritisierte, daß "die Kirche einerseits Offenheit und Toleranz sowie brüderliches Miteinander predigen kann und in der Realität durch ihre Rechtsprechung genau dieses verhindert".
Diese Doppelzüngigkeit störte die Vertreter der Kirchenbasis allerdings nur in diesem speziellen Fall: Soviel "Offenheit und Toleranz", eine islamische Erzieherin zu akzeptieren, mochte auch der Kirchenvorstand nicht aufbringen. (Süddeutsche Zeitung, 4.11.94)

Zurück zur Übersicht



Kirchenaustritt mindert die Staatsverschuldung
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)


(2041) [...] Anm. MIZ-Red.: Entgegen dem von interessierter Seite erweckten Eindruck führen Kirchenaustritte zu einer erheblichen Entlastung des Staates: Während von 100 DM Kirchensteuern nur etwa acht für öffentliche soziale Zwecke verwendet werden, führt die steuerliche Absetzbarkeit zu einem weit höheren Einnahmeausfall des Fiskus (im Schnitt knapp 27% der Kirchensteuern). Wer aus der Kirche austritt, mindert also die Staatsverschuldung.

Zurück zur Übersicht



Katholischer "Geheimdienst" durch Steuern finanziert
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)


(2045) Köln. Die umstrittene katholische Geheimorganisation Opus Dei finanziert sich nach Ermittlungen des Spiegel auf Umwegen auch durch Steuergelder, Kirchensteuern und Subventionen. Die Mittel fließen über Stiftungen, "Bildungszentren" und Vereine wie die "Studentische Kulturgemeinschaft" in Bonn oder die Münchner Rhein-Donau-Stiftung, die von führenden Mitgliedern des Opus Dei geleitet werden. Das Lindenthal-Institut in Köln dient als Anlaufstelle für potente Spender aus der Wirtschaft. Ein großes Bildungszentrum bei Euskirchen wurde von den Diözesen Köln, Aachen, Essen, Münster und Paderborn mit rund 8 Millionen DM gefördert. Neuerdings wird Berlin zur Drehscheibe für die Neu-Missionierung des Baltikums ausgebaut.
Bemerkenswert war auch die Informationspolitik des Opus Dei. Als der katholische Spiegel-Redakteur Kontakt mit dessen Berliner Außenstelle aufnehmen wollte, wurde stets der Hörer aufgelegt. Im Kölner "Informationsbüro" beschied man ihm: "Das geht sowieso schlecht für uns aus. Schreiben Sie erst mal, wir lesen das, und wenn es uns gefällt, dann sprechen wir auch mit Ihnen." (SPIEGEL, 9.1.95)

Zurück zur Übersicht



Kirchliche Familienpflege bezahlt der Staat
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)


(2049) Aschaffenburg. Die kirchlichen Wohlfahrtsverbände befürchten durch das neue Pflegeversicherungsgesetz im Bereich der Familienpflege eine Verringerung ihrer Einnahmen aus staatlichen Zuschüssen. Beiläufig gab das evangelische Diakonische Werk bekannt, daß diese Einrichtungen ihre Kosten zu 80% über Krankenkassen abrechnen. Weitere Zahler sind die Jugend- und Sozialämter. Das verbleibende Defizit wird größtenteils durch Spenden und (in Bayern) durch einen Personalkostenzuschuß des Sozialministeriums ausgeglichen. Nur für den äußersten Notfall springt auch die Landeskirche mit eigenen Beiträgen ein. Das Sozialministerium sicherte nun zu, daß seine bisherigen Zuschüsse vorläufig weiterlaufen. (Süddeutsche Zeitung, 28.1.95)

Zurück zur Übersicht



Geld stinkt nicht?
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)


(2085) Hamburg. Die Findigkeit der Kirchen beim Aufspüren neuer Geldquellen kennt keine Schamgrenzen. Vor der spektakulären Sprengung des asbestverseuchten Iduna-Hochhauses verkaufte der Pastor der Hamburger Michaeli-Kirche Eintrittskarten an zahlungskräftige Schaulustige zum Preis von sage und schreibe 100 DM. (Tagesthemen ARD, 19.2.95)

Zurück zur Übersicht



Staat zahlt für Ausbildung der Kirchenpresse
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)


(2101) Berlin. Das Gemeinschaftswerk der Evangelischen Publizistik eröffnete in Berlin eine "Evangelische Journalistenschule", an der vorläufig 16 kirchliche Nachwuchskräfte eine zweijährige Grundausbildung absolvieren. An den laufenden Kosten von jährlich 640.000 DM beteiligt sich auch das Bundespresseamt, das wiederum aus öffentlichen Mitteln gespeist wird. (Das Sonntagsblatt, 14.4.95)

Zurück zur Übersicht



Kirche bekommt Film-Vermarktungsrechte für 10 % der Investition
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)


(2130) Berlin. Die Produktion der Pfarrer-Krimi-Serie "Schwarz greift ein" von SAT 1 soll fortgesetzt werden. Wie bei den ersten 13 Folgen, die 15 Mio. DM gekostet hatten (vgl. MIZ 2/94, Meldung 1929), zahlt die Kirche auch bei der zweiten 13teiligen Staffel nur 10 % der 12 Mio. DM Kosten, erwirbt aber gleichzeitig die gesamten weiteren in- und ausländischen Vermarktungsrechte.
Dieses finanzielle Engagement der deutschen Bischofskonferenz ist innerkirchlich umstritten und stößt besonders bei den öffentlich-rechtlichen Anstalten auf starke Kritik. (KNA, 8.4.95)

Zurück zur Übersicht



Geldgier der Kirche kennt keine Skrupel
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)


(2131) Baden-Baden. Den Kirchen kommen immer neue Vorschläge, wie sie Staatsgelder anzapfen könnten. Der Sekretär der katholischen Bischofskonferenz, Prälat Schätzler, schlug vor, der Staat solle auf seine Selbstkosten beim Kirchensteuereinzug verzichten. Auch 200 Jahre nach der Säkularisation sei er "zur Abgeltung von Schuld verpflichtet". Überdies müsse der Staat an einer "wirkkräftigen und überzeugenden Kirche" interessiert sein; dafür benötigten die Kirchen auch Geld. Die Parteien reagierten auf diesen Vorschlag nicht. (KNA, 11.4.95)
Anm. MIZ-Red.: Je nach Bundesland überlassen die Kirchen dem Staat als Ausgleich für den Mehraufwand zwischen 2,5 und 4% des Kirchensteueraufkommens, der nach Auskunft der Finanzämter die Kosten ungefähr deckt.

Zurück zur Übersicht



Ausbildung der Theologen durch Staatsgelder
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)


(2134) Frankfurt/Münster. Der Fuldaer Bischof Dyba forderte die Abschaffung des in Deutschland praktizierten Systems der "Staatstheologen" und eine Ausbildung in kircheneigenen Fakultäten. Zwar liegt der Anlaß für seine Reformvorschläge im innerkirchlichen Bereich, weil er einen Zusammenhang zwischen destruktiven Tendenzen an einigen theologischen Fakultäten und deren staatlichen Alimentierung herstellt. Er kritisierte offen die Bezahlung der Theologieprofessoren durch den Staat. Für besonders ungerecht hält er, daß "nach geltendem Recht der Staat (das heißt der Steuerzahler) verpflichtet [ist], nicht nur sie, sondern auch noch ihre Ersatzmänner zu finanzieren."
[] Frankfurter Allgemeine, 5.4.95; Kirchenfunk im Bayerischen Rundfunk, 5. Hörfunkprogramm, 28.5.95, 15.30 Uhr; Weltbild, 7.7.95)
Anm. MIZ-Red.: Obwohl rein innerkirchliche Spannungen der Anlaß sind, hält die MIZ die ausführliche Zitierung Dybas für höchst wichtig, denn damit hat sich erstmals ein Bischof zum Kronzeugen gemacht, daß
1. die staatliche Finanzierung deutscher theologischer Fakultäten weltweit einmalig ist;
2. diese Fakultäten ohne Qualitätseinbußen als kircheneigene Hochschulen betrieben werden können;
3. eine Finanzierung durch den Staat eine Zumutung für den Steuerzahler darstellt;
4. die Konkordate überholt und durch Initiative des Staats veränderbar (kündbar) sind;
5. die Privilegierung durch Konkordate nach seiner eigenen Einschätzung in absehbarer Zeit beendet wird.

Zurück zur Übersicht



Katholische Kirche baut Wohlfahrtimperium mit fremden Mitteln auf
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)


(2140) Weimar. Ein typisches Beispiel, wie sich die katholische Kirche im Osten ein Wohlfahrtsimperium mit fremden Mitteln aneignet, zeigte die Finanzierung des Caritas-Altenheims St. Raphael in Weimar. Die Baukosten für das 68-Betten-Haus liegen bei 12,6 Mio. DM. Davon übernehmen der Bund 3,2 und das Land Thüringen 3,3 Mio. DM. Die Stadt Weimar beteiligt sich mit 1,1 Mio. DM. Außerdem kommen 1,5 Mio. als Geschenk von der ARD-Fernsehlotterie. Wie die restlichen 3,5 Millionen DM (=27,7%) finanziert sind, blieb unklar; der kirchliche Eigenanteil wurde nicht genannt. (Tag des Herrn, Kirchenzeitung der ostdeutschen Diözesen, 4.6.95)

Zurück zur Übersicht



Finanzierung des evangelischen Kirchentages 1995 durch den Staat
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)


(2147) Hamburg. Der diesjährige evangelische Kirchentag kostete 22,9 Millionen DM und war damit um 3,6 Mio. DM teurer als der in München 1993. Etwa 7 Mio. DM wurden durch die Teilnehmerbeiträge gedeckt. Vom Rest übernahm die öffentliche Hand mehr als zwei Drittel: Die Hansestadt steuerte 9,3 Mio. DM, der Bund eine Mio. und das Land Schleswig-Holstein (das eigentlich gar nicht betroffen war) 700.000 DM bei. Die nordelbische Landeskirche begnügte sich mit 4,2 Mio. DM. (Rheinischer Merkur, 23.6.95)

Zurück zur Übersicht



Der Staat soll die Sanierung kirchlicher Bauten mit 10 Mrd. DM unterstützen
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)


(2152) Berlin. Nach Schätzung kirchlicher Experten sind für die Sanierung kirchlicher Bauten in Ostdeutschland in den nächsten 30 Jahren über zehn Milliarden DM nötig, die möglichst dem Staat aufgebürdet werden sollen.
Zum Teil hat die Kirche damit auch Erfolg: In Großrudestedt (Thüringen) gewährten die Gemeinde 120.000 und der Kreistag 100.000 DM Zuschuß für die Renovierung eines Kirchturms, dessen Subventionierung die Denkmalbehörde abgelehnt hatte. Die Kirchengemeinde selbst beteiligte sich mit ganzen 35.000 DM, erhielt aber weitere 30.000 DM über das Landwirtschaftsministerium aus Lottomitteln. (Frankfurter Allgemeine, 7.4.95; Weltbild, 7.7.95; Thüringer Allgemeine, 9.6.95; vgl. auch MIZ 2/95, Meldungen 2082 und 2104, und MIZ 1/95, Meldung 2046)

Zurück zur Übersicht



Sind bayerische Ministerpräsidenten automatisch Mitglied im Verein der "Grabesritter"?
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)


(2179) München. Ein beispielloser Fall von Verfilzung zwischen dem bayerischen Staat und dem rechtslastigen katholischen "Ritterorden vom Heiligen Grab zu Jerusalem" wurde durch eine parlamentarische Anfrage des Landtagsabgeordneten Köhler (SPD) aufgedeckt. Sensationell ist weniger die Tatsache, daß der bayerische Ministerpräsident Stoiber Mitglied der Grabesritter (Komturei München) ist, sondern daß er diese Funktion "per Amt" innehat, so daß die Mitgliedsbeiträge vom Staat aufgebracht werden. Für derartige Mitgliedschaften Stoibers in insgesamt elf Organisationen müssen die Steuerzahler jährlich 3216 DM berappen. (Süddeutsche Zeitung, 24.6.95)
Anm. MIZ-Red.: Damit wird Stoibers Konfrontationskurs gegen den Kruzifix-Beschluß des BVG verständlich. Nun ist aber eine weitere Anfrage notwendig, um zu klären, welches Amtsverständnis die Mitgliedschaft eines Ministerpräsidenten in diesem Verein nötig macht und ob die Amtsvorgänger Strauß und Streibl ebenfalls von Amts wegen Grabesritter waren.

Zurück zur Übersicht



Die öffentliche Hand finanziert katholische (Missionierungs-?)Hilfsprojekte
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)


(2192) Erfurt. Das katholische Kolpingwerk rühmt sich, 1994 rund 18 Millionen DM für Hilfsprojekte in Lateinamerika, Afrika, Asien und Osteuropa ausgegeben zu haben. In Wirklichkeit stammt aber keine Mark von ihm selbst: 22 % der Gelder sind Spenden, der Rest öffentliche Zuschüsse. (Tag des Herrn, Kirchenzeitung der ostdeutschen Diözesen, 1.10.95)

Zurück zur Übersicht



Umweltverschmutzung im "Gotteshaus"
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)


(2222) Bad Boll. Die evangelische Kirche verbraucht jährlich eine Energiemenge von umgerechnet 1,1 Milliarden Litern Öl, um ihre (vielfach kaum besuchten) Gebäude zu heizen. Rechnet man den Stromverbrauch hinzu, pustet die Kirche jährlich 4,8 Millionen Tonnen des Treibhausgases Kohlendioxid (CO2) in die Luft, mehr als der Andenstaat Bolivien. Bei optimalen Wärmedämmungen und Heizungen könnte sie diese Umweltverpestung um mehr als die Hälfte reduzieren. Hauptmotiv für die geplanten Sanierungen ist aber nicht ein gestiegenes ökologisches Bewußtsein, sondern der Zwang zum Sparen: Für ihre 88.000 Gebäude (incl. Diakonie) wendet die Kirche rund eine Milliarde DM Energiekosten auf (also rund 12 % der Kirchensteuersumme), von denen sie etwa 340 Millionen einzusparen hofft. Ein Experte des Freiburger Öko-Instituts schätzt, daß allein die evangelische Kirche soviel Energie sparen könnte, wie die Stadt Saarbrücken verbraucht. (Frankfurter Rundschau, 14.11.95)

Zurück zur Übersicht



Bewusster Verstoß gegen Trennung von Kirche und Staat
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)


(2226) Ziemetshausen. Anläßlich der Einweihung eines Pilgerhauses, das neben einer Marienwallfahrtsstätte errichtet wurde, teilte der bayerische Bau-Staatssekretär Sauter mit, daß allein der Freistaat Bayern jährlich rund 45 Millionen DM für Unterhalt und Renovierung von Kirchengebäuden ausgibt. Derzeit würden dort etwa 120 Objekte mit Gesamtkosten von rund 250 Mio. DM restauriert.
Welcher Anteil von anderen öffentlichen Stellen (z.B. von den Kommunen, den Bezirken oder aus Mitteln des Bundesdenkmalfonds und des Landesamts für Denkmalpflege) sowie aus halboffiziellen Quellen (wie den Lotterien oder Abführungen aus Bußgeldeinnahmen) hinzukommt, ließ der CSU-Mann offen. Hingegen ließ er keine Zweifel an den Motiven seiner Unterstützung: "Nicht nur durch die Kreuze in den Schulzimmern, sondern auch durch die Unterhaltung unserer Kirchen machen wir deutlich, welchen Stellenwert christliche Grundwerte bei uns in Bayern haben." (Süddeutsche Zeitung, 27.11.95)
Kurze Zeit später teilte das bayerische Landesamt für Denkmalpflege mit, daß sein Gesamtetat wegen der allgemeinen Haushaltslage zwischen 1991 und 1996 von 49 auf 36 Millionen DM reduziert wurde; ähnliche Tendenzen seien bei den Kommunen und den Kirchen zu erkennen. Darüber hinaus steht aber noch ein "Entschädigungsfonds" von 40 Mio. DM für große (Sanierungsprojekte wie Schlösser und Klöster) zur Verfügung, der je zur Hälfte vom Land und den Kommunen finanziert wird. Aus den Angaben des Vorsitzenden des Landesdenkmalrates ist zu schließen, daß etwa die Hälfte der Zuschüsse auf kirchliche Bauten entfallen dürfte. (Augsburger Allgemeine, 31.1.96)

Zurück zur Übersicht



Kriminelle Energie der evangelischen Diakonie?
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)


(2229) Bonn. Das Diakonische Werk, die Wohlfahrtsorganisation der evangelischen Kirche, wurde vom Bundesrechnungshof aufgefordert, 8,5 Millionen DM an das Bundesfamilienministerium zurückzuzahlen, weil seine Ausgaben geringer waren als in den Unterlagen angegeben. (Bild am Sonntag, 17.12.95; Frankfurter Allgemeine, 18.12.95)
Anm. MIZ-Red.:
1. Die beiden Sozialkonzerne der Kirchen, Caritas und Diakonisches Werk, finanzieren sich zu 70 % aus Leistungsentgelten wie Pflegesätzen und Elternbeiträgen, zu 20 % aus Staatszuschüssen und nur zu 3 bis 5 % aus Kirchensteuern; der Rest wird durch Spenden, Erbschaften etc. gedeckt (vgl. MIZ 1/94, Meldung 1899).
2. Seit Ende der 80er Jahre gerieten beide Organisationen - wie auch andere weltliche und kirchliche Wohlfahrtsverbände - wiederholt ins Zwielicht (vgl. z.B. die MIZ-Ausgaben 1/88, S. 40, 2-3/88, S. 69, 2/89, S. 47f., 3-4/89, S. 53, sowie diverse neuere IR-Meldungen), weil sie trotz eines mangelhaften Kontrollsystems immer wieder beim Versuch ertappt wurden, mit rechtlich bedenklichen "Tricks" zusätzliche öffentliche Mittel lockerzumachen. Juristische Schritte (außer der Rückforderung der zu Unrecht erhaltenen Zuschüsse) folgten jedoch selten, so daß die Verlockung zu einträglichen und risikolosen Abrechnungsmanipulationen entsprechend groß ist.
In diesem Zusammenhang ist eine Studie aufschlußreich, die am 30.12.95 in der Frankfurter Allgemeinen unter dem Titel "Das teure Wohlfahrtskartell" dokumentiert wurde. Der Untertitel lautet: "Die Bereitstellung sozialer Dienste durch die Wohlfahrtsverbände verursacht unnötig hohe volkswirtschaftliche Kosten".

Zurück zur Übersicht



Papstbesuch enttäuscht in allen Belangen
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)


(2279) Paderborn/Berlin. Der Papstbesuch in Deutschland blieb in jeder Hinsicht weit hinter den Erwartungen zurück.
Von Anfang an blieb die Besucherzahl enttäuschend. Schon bei der Ankunft in Paderborn erschienen nur 4000 statt 10.000 Zuschauern. Auch ins Berliner Olympiastadion kamen statt der erwarteten 130.000 nur (kirchenoffiziell) 90.000 Besucher. Die Pleite wäre noch deutlicher ausgefallen, wären nicht 30.000 Polen aus dem nahen Nachbarland angereist. Rechnet man hinzu, daß ein weiteres Drittel auf extra eingeladene "Berufskatholiken" und etwa 10.000 auf anders- und nichtgläubige Schaulustige entfielen, dann zeigt sich das ganze Ausmaß des Desinteresses unter den insgesamt 400.000 katholischen Berlinern und Brandenburgern.
...
Unter den kirchenoffiziell mindestens drei Millionen DM Kosten (nicht gerechnet die vielen kostenlos vom Staat erbrachten Dienstleistungen, z.B. für die Sicherheitsvorkehrungen incl. der Aufstellung von Scharfschützen und der Untersuchung der Berliner Kanalisation) entfielen allein 500.000 DM auf den Aufbau eines Altars bei Paderborn, der drei Stunden später wieder abgebaut wurde.
(KNA, 20., 22. u. 24.6. 96; Süddeutsche Zeitung, 4. u. 25.6.96; Frankfurter Rundschau, 19., 20., 22., 24., 25.6. u. 1.7.96)

Zurück zur Übersicht



Evangelische Kirche scheitert bei unverfrorener Erberschleichung
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)


(2305) Landshut. Die evangelische Kirche ist mit dem Versuch einer besonders unverfrorenen Erberschleichung gescheitert. 1992 hatten zwei kinderlose Schwestern einen Erbschaftsvertrag mit dem evangelischen Diakonischen Werk Landshut geschlossen, wonach diese ein Grundstück mit Haus im Wert von über einer Million DM bekommen sollten. Die betagten Damen fochten das notariell beglaubigte Vertragswerk umgehend an: Sie seien in einer schwachen Stunde über den Tisch gezogen worden, und ihre zuvor gewünschten Auflagen seien unberücksichtigt geblieben. Doch die Diakonie-Funktionäre blieben hart, obwohl die Umstände äußerst fragwürdig waren: Die Schwestern hatten das Papier in einem Krankenhauszimmer unterschrieben, in das die schwer krebskranke jüngere Schwester - sie starb zwei Monate später - kurz zuvor aus der Intensivstation verlegt worden war.
So mußten die Gerichte entscheiden. Das Landgericht Landshut hielt den Vertrag für rechtmäßig, doch das Oberlandesgericht München hob dieses Urteil 1994 auf, weil die Gegenleistung des "Wohlfahrts"verbands nicht - wie dies das Heimgesetz vorschreibt - in einem angemessenen Verhältnis zum materiellen Gewinn stand. Doch die Kirche ließ trotz (oder wegen) des hohen Alters der inzwischen 93-jährigen Klägerin immer noch nicht locker und legte Berufung zum Bundesgerichtshof (BGH) ein. Außerhalb der Kirche stieß die zeitraubende Fortsetzung auf Empörung. Der Münchner Oberkirchenrat Hofmann meinte jedoch, die Vorteile für das Diakonie-Altenheim seien höherwertig als das Interesse einer einzelnen Person. Die Kirche stellte auch klar, daß sie Erbschaften ihrer Insassen dringend benötige, um ihre Stellung im Altenheimsektor zu halten.
Doch hier kam es anders. 1995 adoptierte die alte Frau ihre Nichte, der leidige Vertrag wurde unwirksam. Nun bestätigte der BGH das Münchner Urteil, so daß die Kirche auf 100.000 DM Prozeßkosten sitzenblieb. (Süddeutsche Zeitung, 6.2.96)

Zurück zur Übersicht



Vorteilserschleichung der Caritas
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)


(2308) Augsburg. Die Caritas der Diözese Augsburg hat ihren Einstieg in das rein kommerzielle Dienstleistungsgeschäft bekanntgegeben. Unter der Bezeichnung Caritas Augsburg Consulting GmbH will sie "zu marktüblichen Preisen" Beratungs-, Vermittlungs-, Verwaltungs- und Serviceleistungen für kirchliche Einrichtungen, aber auch für Kommunen erbringen. Die mit 100.000 DM Stammkapital ausgestattete Firma kümmert sich speziell um die Bereiche "zentrale Gehaltsabrechnung", "Arbeitsvermittlung" und "Personalberatung". (Augsburger Allgemeine, 20.4.96)
Anm. MIZ: Vor allem zwei Aspekte sind bei diesem Konzept bedenklich.
1. Eine solche kirchliche Firma kann praktisch steuerfrei arbeiten, wenn eventuelle Überschüsse per Gewinnabführungsvertrag an den Caritasverband fallen, der diese dann wieder als eigene Einlagen in das Unternehmen transferieren kann. Auf diese Weise werden nichtkirchliche Wettbewerber, die ihre Steuern regulär abführen, erheblich benachteiligt.
2. Auf diese Weise erhält ein kirchliches Unternehmen Zugriff auf Personaldaten von Kommunen und kann auch deren Personalpolitik beeinflussen. Daß die Kirche dabei Eigeninteressen hat, liegt auf der Hand.

Zurück zur Übersicht



Kirchensteuer bleibt absetzbar - und schadet der Allgemeinheit
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)


(2320) Bonn/Hamburg. Die Jungen Liberalen fordern, daß im Zuge der Steuerreform die Kirchensteuer nicht mehr absetzbar sein soll. Damit würde der Staat rund 4 Milliarden DM mehr einnehmen.
Gleiches verlangt auch der CDU-Steuerexperte Gunnar Uldall, der sich als gläubigen Protestanten bezeichnete. Er betonte aber, daß zwischen dem Glauben und finanziellen Privilegien zu trennen sei.
Finanzminister Waigel stellte auf dem CDU-Parteitag klar, daß er zwar die Absetzungsmöglichkeiten bei Sonderausgaben radikal streichen, bei der Kirchensteuer "wegen der besonderen kulturellen Bedeutung der Kirchen" aber eine Ausnahme machen will. (Frankfurter Allgemeine, 8.8.96; Das Sonntagsblatt, 4.10.96; Süddeutsche Zeitung, 29.10.96)

Zurück zur Übersicht



Arbeitsplätze und Kleriker-Gehälter
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)


(2329) Berlin/München. Die evangelische Kirche fordert zwar in werbewirksamen Papieren zur sozialen Lage die Tarifparteien und den Staat zu arbeitsplatzschaffenden Maßnahmen auf, praktiziert aber im eigenen Haus das Gegenteil.
Die Landeskirche Berlin-Brandenburg schreckt sogar vor der Entlassung von Mitarbeitern nicht zurück. Außerdem bereitet sie die Kündigung der Tarifverträge vor, um das 13. Monatsgehalt generell wegfallen zu lassen. In Bayern steht ein weitgehender Einstellungsstopp bevor. Die Abteilung "Kirchen" in der Gewerkschaft ÖTV warf der Kirche vor, einen "bequemen Weg zu Lasten der Beschäftigten" zu gehen. Die Gehälter der Pfarrer sollen dort unangetastet bleiben.
Auch andere Landeskirchen haben inzwischen angekündigt, ihre soziale Dienste einzuschränken. Laut EKD-Präses Schmude sollen vor allem Beratungsstellen geschlossen werden. Nur Kindergärten will die Kirche unbedingt halten, weil dort optimale kirchliche "Nachwuchsarbeit" möglich ist. Gleichzeitig warnte der Präsident des Diakonischen Werkes aber den Staat, seine sozialen Leistungen einzuschränken. (Süddeutsche Zeitung, 12.9., 13.9. u. 5.11.96)
Anm. MIZ-Red.: Während die meisten anderen Kirchenmitarbeiter eher schlecht bezahlt werden, sind die Pfarrer beider Konfessionen so hoch bezahlt wie in keinem anderen Staat der Welt außer der Schweiz. Bis etwa zum 40. Lebensjahr werden sie wie Regierungsräte bezahlt (Besoldungsstufe A 13), danach wie Oberregierungsräte (A 14). Außerdem zahlen sie für die Nutzung von Pfarrhäusern nur eine geringe Miete, die im Schnitt um 1000 DM unter dem Normalniveau liegt. (Diese Mietersparnis müssen die Kleriker jedoch als "geldwerten Vorteil" versteuern.) Das monatliche Durchschnittseinkommen eines Pfarrers liegt in den westlichen Bundesländern bei über 8.000 DM. So erhält z.B. ein 47-jähriger oder älterer Geistlicher zur Zeit ein Grundgehalt von 6.374,03 DM, zu dem sich bei Protestanten ein Ortszuschlag (verheiratet, ohne Kind) von 1.125,66 DM und bei katholischen Priestern diverse Zulagen in vergleichbarer Höhe addieren; für jedes Kind kommen noch 153,17 DM (ohne Kindergeld) hinzu. Rechnet man das 13. Monatsgehalt (gut 600 DM je Monat), das anteilige Urlaubsgeld (41,66 DM), vermögenswirksame Leistungen (78,00 DM) sowie die erwähnte Mietersparnis hinzu, dann ergibt sich bereits eine Summe von weit über 9.000 DM. (Die wenigen jüngeren Pfarrer bekommen zwar etwas weniger, liegen aber selbst beim Berufsanfang effektiv bereits bei ber 6000 DM.)
Dabei sind weitere Vergünstigungen noch gar nicht mitgerechnet. So brauchen Pfarrer - ebenso wie Beamte des öffentlichen Dienstes - weder Beiträge zur Renten- noch zur Arbeitslosenversicherung zu entrichten, und selbst ihr Krankenversicherungsbeitrag ist äußerst gering. Für eine Haushälterin zahlen katholische Geistliche nur 25 bis 50% des Gehalts (je nach Diözese), den Rest finanzieren die Kirchensteuerzahler.
Bischöfe, die in der Regel vom Staat besoldet werden, beziehen in den westlichen Ländern zumeist ein Grundgehalt gemäß Besoldungsstufe B 6 (12.185,40 DM incl. Ortszuschlag), Erzbischöfe und evangelische Landesbischöfe gemäß B 10 (16.877,71 DM). Einschließlich aller Zulagen und dem 13. Gehalt liegt ihr Monatseinkommen bei gut 15.000 bzw. 20.000 DM.

Zurück zur Übersicht



Absurder, verfassungswidriger Vorschlag der Kirchen
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)


(2331) Eichstätt. Der neue Eichstätter Bischof Mixa hat eine "Austrittsbuße für Kirchenabtrünnige" gefordert. Er begründete diese keineswegs neue Idee - sie war schon vor drei Jahren vom CDU-Bundesvorstandsmitglied Renner aufgegriffen, fand aber weder bei Kirchenvertretern noch bei seiner Partei Gegenliebe - mit dem angeblichen sozialen Engagement der Kirchen. Hintergrund ist aber auch die voraussichtliche Kirchensteuereinbuße von etwa 2 Milliarden DM (ca. 12%) durch die für 1999 geplanten Steuerreform.
Der Evangelische Arbeitskreis (EAK) der CSU lehnte den Vorschlag ab, denn er sei "ungeeignet, den Austrittsboom zu beenden". Nicht Steuern, sondern die fehlende innere Bindung sei die Ursache für einen solchen Schritt.
Der Bund für Geistesfreiheit Bayern wies Mixa in einem Offenen Brief auf Fehler in seiner eigenen Argumentation hin: Da die Kirchensteuer absetzbar sei, komme die eingesparte Kirchensteuer nur zu 73% dem Ausgetretenen zugute; "Den Rest entrichten sie (über ihre höheren Steuern) an den Staat, wo dieser Obolus nicht zuletzt der Minderung der Staatsverschuldung und dem Erhalt des sozialen Netzes dient. Konfessionsfreie tragen also zu diesen wichtigen Aufgaben sogar mehr bei als Kirchenmitglieder." Außerdem werde nur ein verschwindend geringer Teil der Kirchensteuer für soziale Zwecke verwendet. Schließlich sei das Ansinnen verfassungswidrig: "Die Vereinigungsfreiheit gemäß Art. 9 GG gilt nicht nur positiv, sondern auch negativ, d.h. niemandem darf wegen einer Nichtmitgliedschaft ein Nachteil entstehen. Wer einer Kirche freiwillig angehört, zahlt Mitgliedsbeitrag, wer sein Recht auf Nichtzugehörigkeit in Anspruch nimmt, darf dafür nicht bestraft werden. Ebenso absurd wäre es z.B., von Nicht-Parteimitgliedern eine Ersatzabgabe für politische Bildung, von Nicht-Gewerkschaftlern eine Arbeitsmarktabgabe, von Nicht-Sportvereinsmitgliedern eine Steuer zur Breitensportförderung zu verlangen."
Auch der bayerische EKD-Finanzexperte Hofmann teilte diese Auffassung in einem SZ-Interview. "Der Staat kann diese Kultursteuer natürlich nicht nur für diejenigen einführen, die aus der Kirche ausgetreten sind. Das wäre verfassungsrechtlich nicht möglich." (Donaukurier Ingolstadt, 16.10.96; KNA, 18.10.96; Pressemitteilungen des bfg Bayern vom 26.10.96 und des bfg Augsburg vom 4.11.96; Süddeutsche Zeitung, 2.11.96; vgl. auch MIZ 1/94, Meldung 1887)
Anm. MIZ: Bezugnehmend auf die bfg-Argumentation warf die SZ im selben Interview die Frage auf: "Immer wieder wird der staatliche Einzug der Kirchensteuer mit dem Hinweis auf die sozialen Leistungen der Kirchen verteidigt. Kritiker werfen Ihnen aber vor, die Kirchen profitierten letztlich weit mehr vom Staat als umgekehrt." Hofmann wich in seiner Antwort (bezeichnenderweise) dem letzten Satz völlig aus: "Es ist sicherlich falsch, wenn die Kirchensteuer als solche damit begründet wird, daß Sozialausgaben getätigt werden. Als die Kirchensteuer geschaffen wurde, war die Verwendung für die soziale Tätigkeit der Kirchen äußerst gering, weit geringer als heute. Daß der Staat die Kirchensteuer einzieht, kann man nur damit begründen, daß die Kirchen nach wie vor nicht nur für sich selber, sondern für die gesamte Gesellschaft eine Bedeutung haben." Auf Nachhaken räumte er aber ein: "Wer nicht glaubt und von der Kirche absolut nichts wissen will, der wird wahrscheinlich auch nie zu überzeugen sein, daß die Kirche überhaupt eine Bedeutung hat."

Nachtrag nach Redaktionsschluß: Auch die Bundesregierung hält eine Kultursteuer für Konfessionslose für verfassungswidrig. Auf Anfrage der CSU-Abgeordneten Blank teilte Finanz-Staatssekretär Hauser (CSU) mit, nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dürften nur Personen der Kirchensteuerpflicht unterworfen werden, die der Kirche angehörten. Auch eine nichtsteuerliche Sonderabgabe dürfte nach der Verfassung nicht in Betracht kommen.
Gleichzeitig erklärte Friedrich Fahr, Finanzdirektor der Erzdiözese München und Vorsitzender der Steuerkommission der Diözesen Deutschlands, eine Kultursteuer sei für die katholische Kirche "kein Thema" mehr. Zu dieser Aussage habe ihn auch der Eichstätter Bischof ermächtigt. Fahr begrüßte auch die beabsichtigte Steuerreform trotz der damit verbundenen erheblichen Kirchensteuereinbußen. (KNA, 7. u. 9.11.96)

Zurück zur Übersicht



Rechtswidrige Verträge bringen Milliardengewinne für evangelische Gemeinden
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)


(2353) Krempe. Durch rechtswidrige Verträge über die Dauerpflege von Gräbern verschaffen sich evangelische Kirchengemeinden illegale Einnahmen in Milliardenhöhe. Dies brachte ein besonders gravierender Fall in Krempe bei Itzehoe an den Tag. Dort ist vertraglich geregelt, daß Gräber mit Dauerpflege 30 Jahre lang dreimal jährlich mit 20 Stiefmütterchen und 20 Eisbegonien bepflanzt werden sowie Unkraut gejätet und zum Totensonntag ein Gesteck aufgelegt wird. Dafür verlangt die Kirchengemeinde einen Einmalbetrag von sage und schreibe 45.343,80 DM. Schon die zugrunde gelegten jährlichen Kosten von 622 DM (486 DM für die laufende Pflege sowie 2,10 bzw. 2,20 DM je Blume) hält der auf Bestattungsfragen spezialisierte Verbraucherverein Aeternitas (Königswinter) für "viel zu teuer". Ein "unglaublicher Skandal" sei aber die zusätzlich Einrechnung einer jährlichen Geldentwertung von 3%, während Guthabenzinsen unberücksichtigt bleiben. Selbst die nordelbische Landeskirche zeigte sich auf Nachfrage überrascht: "Wir empfehlen den Gemeinden eine andere Rechnung", teilte der Leiter des Landeskirchenamtes mit. Danach wird eine Sparbuchverzinsung in Höhe der Inflationsrate angenommen und der Basispreis von 18.600 DM (30 Jahre mal 622 DM) errechnet. Ein dazu befragter Bankfachmann bezeichnete aber auch diese Kalkulation als unseriös. Beim durchschnittlichen langfristigen Zinssatz der letzten 10 Jahre (7,3%) genügten bereits 10.600 DM, und der Kapitalmarktzins liege stets deutlich über der Inflationsrate. Daraus ergibt sich ein Riesengewinn für die Kirche: Entwickeln sich Zinsen und Inflation in den 30 kommenden Jahren so wie in den vergangenen, wachsen die von der Landeskirche verlangten 18.600 DM trotz Entnahmen und Inflation am Ende auf 66.000 DM an. Die von der Kirchengemeinde Krempe kassierten 45.343,80 DM steigern sich gar auf 287.673 DM. Zum Vergleich: Die für Krempe zuständige private Treuhandstelle Flensburg verlangt für eine gleichartige und qualitativ sogar bessere Pflege (mit geschulten Fachkräften, die der Kirche oft fehlen) nur 12.000 DM.
Die Verbraucherschützer von Aeternitas bezeichneten diese Vertragsgestaltung als "unglaublichen Skandal", nicht nur weil "der Betrag viermal so hoch wie nötig" sei. Vielmehr verstoße der Vertrag gleich gegen mehrere Gesetze und sei daher nichtig. "Daß Restguthaben einfach der Kirchengemeinde zufallen, ist so nicht zulässig. Das muß in einem Extra-Vertrag geregelt und auch extra unterschrieben werden", teilte die Juristin des Berliner Verbraucherschutzvereins mit; Verträge, wie sie von Landeskirchen empfohlen werden, verstoßen gegen das AGB-Gesetz. Dies dürfte bei nahezu 100.000 ähnlichen Verträgen zutreffen, denn neben der nordelbischen tätigen zumindest die evangelischen Landeskirchen im Rheinland und in Westfalen solche lukrativen Abschlüsse in großer Zahl, vermutlich aber auch andere. Aeternitas schätzt, daß die Kirchen mehr als eine Milliarde an Geldern für Dauergrabpflege verwalten, das nunmehr teilweise zurückgefordert werden könnte. Allerdings hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden, daß Erben erst am Ende der Grabpflege ein Anrecht auf den Restbetrag haben (AZ: 11U154/88). Wenn die Unterzeichner noch leben, können sie ihr Geld jedoch sofort zurückverlangen.
Ärger droht der Kirche nun auch vom Finanzamt. Ein Verbraucherschützer erläuterte: "Weil Dauergrabpflegen nicht zu den hoheitlichen Aufgaben der Kirche gehören, muß sie dafür Umsatzsteuer zahlen". Für die Finanzämter seien die ohne Mehrwertsteuer abgeschlossenen Verträge ein gefundenes Fressen. (Welt am Sonntag, 15.9.96)

Zurück zur Übersicht



Ehrlicher Fernseh-Pfarrer Jürgen Fliege kostet die evangelische Kirche 340.000 DM
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)


(2360) Borkum. Allzu ehrliche Antworten des bekannten Fernseh-Pfarrers Jürgen Fliege bescherten der evangelischen Kirche eine peinliche Blamage. Ausgerechnet in dem für kirchliche Mitarbeiter und Laien bestimmten Heft Brücken bauen meinte der TV-Pastor: "In diese heutige Form von Engelhardts Volkskirche würde ich keine fünf Mark investieren. Und ich sage allen Leuten, wenn Ihr austreten wollt, tretet aus, völlig in Ordnung, wie in der DDR weiland!" (Anm. MIZ: Der badische Landesbischof Engelhardt ist als EKD-Ratsvorsitzender der höchste Repräsentant der evangelischen Kirche.) Die Kirchenvertreter reagierten empört, sprachen von "unglaublicher Nestbeschmutzung" und ließen die 100.000 Exemplare des Mitarbeiter-Magazins (das ausgerechnet zur Gewinnung von Kirchenfernen gedacht war) einstampfen. Die zuständige Landeskirche prüft inzwischen disziplinarische Maßnahmen gegen den Pastor. Neben Flieges Aufruf zum Kirchenaustritt wurde allerdings auch ein Mangel an Inhalt auf den übrigen Seiten kritisiert. "Es wird überhaupt nicht klar, was Kirche eigentlich kann und soll", klagte ein EKD-Ratsmitglied.
Allein die Herstellung des Heftes kostete 170.000 DM, hinzu kam nach Einschätzung von Fachleuten mindestens die gleiche Summe für die sonstigen Kosten. Fliege bekräftigte seine Haltung kurz danach in einem Focus-Interview. (Frankfurter Rundschau, 7.11.96; Süddeutsche Zeitung, 7.11.96; Welt am Sonntag, 10.11.96; Focus, 11.11.96)

Zurück zur Übersicht



"Geld ist Macht" - Der Sinn des Reichtums der katholischen Kirche
(Information von: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
E-Mail: bfgaugsburg@freenet.de,
Web: www.bfg-bayern.de)
Fettdruck von mir


(2372) Rottenburg. Nach Schätzungen katholischer Fachleute verfügt die katholische Kirche in Deutschland über ein Vermögen von 80 bis 100 Milliarden DM, wobei die Sakralbauten und rein religiösen Wertgegenstände noch gar nicht mitgerechnet sind. Das Geld liegt großenteils auf der kircheneigenen Pax-Bank, auf der Bank in Liechtenstein (BIL) und auf diskreten Privatbanken. Daneben ist das Kirchenvermögen in Fonds und Beteiligungen, in Immobilien und in Aktien angelegt. Der Großteil ist jeder Nachprüfung entzogen, weil er dem jeweiligen "Etat des bischöflichen Stuhls" und teilweise auch den Vermögenshaushalten der Pfarreien zugeordnet ist. Der Kölner Generalvikar Feldhoff bekannte sich offen zu einer möglichst gewinnorientierten Anlagepolitik. "Ethische Gesichtspunkte" bei der Geldanlage lehnt er ab: "Geld ist Macht. Sollte es jemand leugnen, müßte man prüfen, ob er wegen mangelnder Eignung und Heuchelei zu entlassen ist." Der Pressereferent im Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Rudolf Hammerschmidt, ergänzte: "Die Kirche in Deutschland wird auch ohne Kirchensteuer überleben bis ans Ende der Welt."
Auf die Spur des geheimen kirchlichen Reichtums kam das langjährige Mitglied des Diözesan-Kirchensteuerausschusses, Josef Funk, der zahlreiche Belege über die "schwarzen Kassen" seiner Kirche sammelte. Das Fazit des gläubigen Katholiken: "Die Bischöfe brauchen weder Kirchensteuer noch die Gläubigen. Ihr Geld reicht aus, um auch so weiterzumachen - mit verheerenden Folgen für ihre Einstellung zum Kirchenvolk". Funk kritisierte auch das "unausrottbare Märchen", die sozialen Einrichtungen der Kirchen würden im wesentlichen aus Kirchensteuern bezahlt. "Alle diese Einrichtungen werden bis zu 100 Prozent von Staat, Krankenkassen und anderen bezahlt." Krankenhäuser könnten sogar zur Quelle stetiger Einnahmen werden. Funk: "Die Träger erhalten die üblichen Tarife, die kirchlichen Orden als Besitzer geben ihren Schwestern aber nur ein Taschengeld weiter."
Finanzexperten fanden überdies heraus, daß die über 400 Millionen DM, die der Vatikan 1984 als Entschädigung für den Zusammenbruch der Banco Ambrosiano zu zahlen hatte, von dem ehemaligen Spitzen-Bankier und Ritter vom Heiligen Grab, Hermann Abs, aus den deutschen Diözesen organisiert worden war. Noch heute trage "Deutschland einen großen Teil" der Kosten, gestand der heutige Leiter des vatikanischen Haushalts- und Wirtschaftsrats, Kardinal Szoka. (Focus, 30.12.96; vgl. auch MIZ, 4/94, Meldung 2005)

Zurück zur Übersicht




Zurück zu Home